3095/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Leasing-Einsatzfahrzeuge der Polizei“

Leasingfahrzeuge werden auch für den polizeilichen Einsatz herangezogen. Die dazu abgeschlossenen Leasingvertrag schränken allerdings die Nutzungsmöglichkeiten dieser Fahrzeuge ein. So werden Mindest- sowie Maximalkilometerstände vereinbart. Dies führt dazu, dass Fahrzeuge der Polizei nicht mehr benutzt werden können, wenn der Maximalkilometerstand erreicht wird. Auch die Wartung dieser Fahrzeuge ist genau definiert - die Wartungsarbeiten dürfen angeblich nur in Vertragswerkstätten durchgeführt werden. Deshalb können z.B. auch einfache Arbeiten wie das Wechseln von Scheinwerferlampen oder Ölwechsel nicht mehr in den Polizeiwerkstätten durchgeführt werden, was z.B. bei einem Scheinwerferausfall in der Nacht oder am Wochenende zum Problem werden kann. Die Fahrzeuge sind dann nicht mehr einsatzbereit und fallen zwangsläufig aus.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage

1.               Wie viele Leasingfahrzeuge werden derzeit im Bereich der Polizei verwendet?

2.               Für welche Zwecke werden diese eingesetzt?

3.               Welche Mindest- und Maximalkilometerstände wurden in den Leasingverträgen vereinbart?

a.   Wie viele Fahrzeuge können aufgrund dieser Vereinbarungen derzeit nicht verwendet werden?

4.    Ist es richtig, dass Wartungsarbeiten nur in speziellen Vertragswerkstätten durchgeführt werden dürfen?

a.    Wenn ja, gibt es auch eine besondere Vereinbarung zur Wartung in der Nacht oder an Wochenenden und Feiertagen?

b.    Wenn nein, werden diese Fahrzeuge auch in Polizeiwerkstätten gewartet?

5.    Ist es geplant weitere Leasingfahrzeuge für den polizeilichen Einsatz anzuschaffen?

a.   Wenn ja, wie viele?

6.    Gibt es weitere Einschränkungen für den Betrieb dieser Fahrzeuge, welche in den Leasing vertragen vereinbart sind?