3153/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.09.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend die Bedeutung des Gesundheitswesens bei der Erkennung, Hilfestellung, Dokumentation, Spurensicherung und Prävention von „Gewalt in der Familie“
Eine Voraussetzung der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist, dass häusliche Gewalt, und zwar psychische, physische und sexualisierte Gewalt, als Probleme der öffentlichen Gesundheit gesehen werden. Da viele Frauen, z.B. aus Angst vor weiterer Gewalt oder aus Scham- und Schuldgefühlen, die Ursachen ihrer Verletzungen bzw. psychosomatischen Beschwerden verschweigen, kommt es immer wieder vor, dass sie nicht als Opfer von Gewalt erkannt werden. Diese Frauen brauchen jedoch medizinische Hilfe, weil sie die gesundheitlichen Auswirkungen von Gewalt nicht mehr bewältigen können.
Angehörige von Gesundheitsberufen nehmen bei der Erkennung von Gewalt, der ersten Hilfestellung und der Prävention von weiterer Gewalt an Frauen und Kindern eine zentrale Rolle ein. Trotzdem sind diese Inhalte bis jetzt nicht flächendeckend in der Aus-, Fort- und Weiterbildung dieser Berufsgruppen verankert.
Das Nichterkennen der Verbreitung und der Erscheinungsformen von Gewalt im Geschlechterverhältnis sowie deren Rolle bei der Entstehung gesundheitlicher Störungen und Krankheiten ist mit massiven Kosten für die Gesellschaft verbunden.
Es werden wiederholte Behandlungen akuter Verletzungen sowie die
medikamentöse/operative Behandlung von Folgeschäden nötig. Bei den Betroffenen kommt es oft zu einer Chronifizierung von Beschwerden und negativen psychosozialen Folgen. Eine Studie des Konfliktforschungsinstituts geht bei den Folgekosten von Gewalt gegen Frauen und Kinder von einer unteren Kostenschätzung von jährlich 14 Mio. Euro für das Gesundheitswesen aus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wird angesichts der Bedeutung und Komplexität dieser Querschnittsmaterie angedacht, eine interministerielle Arbeitsgruppe der genannten Ministerien unter Beteiligung von ExpertInnen einzurichten, um ein einvernehmliches Vorgehen und eine breite Akzeptanz der getroffenen Maßnahmen zu erreichen?
2. Welche Maßnahmen (zB Prävalenzstudien) sind geplant, um das tatsächliche, überwiegend im Dunkelfeld verbleibende Ausmaß von „Gewalt in der Familie“ im Gesundheitswesen besser abschätzen zu können?
6. Welche kurz-, mittel- bzw. längerfristige Planung wird angestrebt, damit bereits bestehende Curricula zur Versorgung gewaltbetroffener Frauen in die Lehrpläne von Universitäten und Fachhochschulen (z.B. ÄrztInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Hebammen, physiotherapeutische Dienste, Sanitätsdienste) u.ä. Ausbildungsstätten verbindlich aufgenommen werden?
7. Werden die notwendigen finanziellen Mittel für die berufsgruppenspezifische Anpassung der Curricula an die Inhalte des erwähnten Leitfaden "Gesundheitliche Versorgung gewaltbetroffener Frauen" (einheitliche Standards in der Lehre) zur Verfügung gestellt werden?