3156/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.09.2009
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Gerhard Huber,
Kolleginnen und Kollegen
An die Frau Bundesministerin für Justiz
betreffend des neuen Insolvenzrechtes
Als Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat, begrüße grundsätzlich jegliche Maßnahme, welche dazu dient, finanziellen Schaden von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. von den heimischen Betrieben abzuwenden.
Ebenso bin ich der Überzeugung, dass in einigen Punkten, des im Entwurf befindlichen Insolvenzänderungsrechtes, sicher dringend notwendige Reformen, für die positive Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich berücksichtigt wurden.
Tatsache ist aber auch, dass im Bereich Arbeitnehmerschutzes, es lt. Stellungnahmen der großen österreichischen ArbeitnehmerInnenvertreter , zu erheblichen finanziellen Risiken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen soll.
In diesem Zusammenhang stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE
1 .Gibt es durch das neue einheitliche Insolvenzrecht einen kleineren Verwaltungsaufwand ?
2. Können Sie garantieren, dass es zu keinem höheren Planstellenbedarf kommt ?
3. Gibt es konkrete Studien, die einen möglichen Erfolg des neuen Insolvenzrechtes begründen ?
4. Wenn ja, welche ?
5. Ist es richtig, dass das Unternehmerrisiko mit Inkrafttreten des neuen Insolvenzrechtes auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abwälzt wird, werden kann ?
6. Teilt ihr Ministerium die Befürchtungen der Arbeitnehmervertreter zum Entwurf des Insolvenzrechtsänderungsgesetz , das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmervertreter , auch wenn sie monatelang keinen Lohn bzw. Gehalt bekommen haben, nicht mehr aus dem Unternehmen austreten können, auch wenn sie einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht haben ?
7. Wenn nein, warum nicht ?
8. Mit welchem Stichtag soll nach den Wünschen ihres Ministeriums das neue Insolvenzgesetz in Kraft treten ?