3167/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.10.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Personalentscheidungen - Zuteilung zur SID Salzburg"
Mit der AB vom 16.03.2006
betreffend „Ausschreibungen und Personalentscheidungen bei
den Bundespolizeidirektionen - Situation in Salzburg" wurden die Fragen zu
Personalentscheidungen in Salzburg
beantwortet. Dabei wurde mitgeteilt, dass kein Einwand
bei den Personalentscheidungen durch die Personalvertretung erhoben wurde.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Ist Ihnen bekannt, dass Herr A. im Jahr 2007 aus der BPD Salzburg
„herausgelöst“
und zum BMI versetzt wurde, weil er offensichtlich einer der
„Hauptproponenten“ für
Spannungen/Konflikte im Bereich der MitarbeiterInnen der BPD
Salzburg war?
2.
Ist Ihnen bekannt, dass diese Problematik auch in einem Gutachten der
Gleichbehandlungskommission
vom 3.März 2008 dargestellt wird?
3. Wurde gegen die Personen, die die Bediensteten Dr. Wurhofer und Fachinspektor
Kößlbacher
bei der BPD Salzburg im Rahmen der Errichtung der BPD Neu aus
unsachlichen Motiven (laut Gutachten der Gleichbehandlungskommission)
diskriminierten, ein Disziplinarverfahren gemäß dem
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
oder sonstige Verfahren eingeleitet und wie endeten die Verfahren?
4. Warum wurde
Herr A. trotz seiner problematischen Aktivitäten mit einer
Planstelle A 1/4 im BMI belohnt,
obwohl er bis dahin nur auf einer Planstelle A 1/1
eingesetzt war?
5.
Welcher dienstliche Grund war für die Dienstzuteilung von Herrn A. mit
Wirkung vom 01.07.2009 zur SID Salzburg ausschlaggebend?
6.
Was ist sein Aufgabengebiet im Bereich der SID Salzburg und entspricht
die Verwendung
seiner bewerteten A 1/4 Planstelle?
7.
Bezieht Herr A. eine Zuteilungsgebühr nach der RGV, wenn ja in
welcher
Höhe? Für
welchen Zeitraum ist diese Dienstzuteilung beabsichtigt?
8.
Ist aufgrund
der oa. Problematik (Hauptproponent für Spannungen und Konflikte)
sichergestellt, dass Herr A. im Bereich
der SID Salzburg keinen Zugang zu
Personalakten der BPD Salzburg hat?