3167/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.10.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Personalentscheidungen - Zuteilung zur SID Salzburg"

Mit der AB vom 16.03.2006 betreffend „Ausschreibungen und Personalentscheidungen bei
den Bundespolizeidirektionen - Situation in Salzburg" wurden die Fragen zu
Personalentscheidungen in Salzburg beantwortet. Dabei wurde mitgeteilt, dass kein Einwand
bei den Personalentscheidungen durch die Personalvertretung erhoben wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.          Ist Ihnen bekannt, dass Herr A. im Jahr 2007 aus der BPD Salzburg
„herausgelöst“ und zum BMI versetzt wurde, weil er offensichtlich einer der
„Hauptproponenten“ für Spannungen/Konflikte im Bereich der MitarbeiterInnen der BPD
Salzburg war?

2.          Ist Ihnen bekannt, dass diese Problematik auch in einem Gutachten der
Gleichbehandlungskommission vom 3.März 2008 dargestellt wird?

3.           Wurde gegen die Personen, die die Bediensteten Dr. Wurhofer und Fachinspektor

Kößlbacher bei der BPD Salzburg im Rahmen der Errichtung der BPD Neu aus
unsachlichen Motiven (laut Gutachten der Gleichbehandlungskommission)
diskriminierten, ein Disziplinarverfahren gemäß dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
oder sonstige Verfahren eingeleitet und wie endeten die Verfahren?


4.    Warum wurde Herr A. trotz seiner problematischen Aktivitäten mit einer
Planstelle A 1/4 im BMI belohnt, obwohl er bis dahin nur auf einer Planstelle A 1/1
eingesetzt war?

5.              Welcher dienstliche Grund war für die Dienstzuteilung von Herrn A. mit
Wirkung vom 01.07.2009 zur SID Salzburg ausschlaggebend?

6.              Was ist sein Aufgabengebiet im Bereich der SID Salzburg und entspricht die Verwendung
seiner bewerteten A 1/4 Planstelle?

7.              Bezieht Herr A. eine Zuteilungsgebühr nach der RGV, wenn ja in welcher
Höhe? Für welchen Zeitraum ist diese Dienstzuteilung beabsichtigt?

8.              Ist aufgrund der oa. Problematik (Hauptproponent für Spannungen und Konflikte)
sichergestellt, dass Herr A.
im Bereich der SID Salzburg keinen Zugang zu
Personalakten der BPD Salzburg hat?