3171/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.10.2009
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Anfrage

Des Abgeordneten Gerhard Huber

Kolleginnen und Kollegen

An den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie

Da es im Bereich der erneuerbaren umweltfreundlichen Produktion von Strom, gerade im
Bereich der Solarenergie, in den letzten Jahren große technologische Fortschritte gegeben hat,
entspricht die Produktion von Strom durch Biogas nicht mehr den aktuellen wirtschaftlichen
bzw. technologischen Standards und Ansprüchen der Stromverbraucher.

Aufgrund der hohen Investitionskostenkosten von Biogas bzw. Biomassestrom und den damit
verbundenen hohen Stromkosten für den Endverbraucher sind lt. Medienberichten viele
österreichische Biogasanlagen unrentabel.

Da wir gerade im Bereich der Förderung von Solarenergie in Österreich europaweit, im Sinne
der nächsten Generationen bzw. zur Einhaltung der Kioto Ziele enormen Aufholbedarf haben,
ist es wichtig, auch im Sinne der Schaffung von Arbeitsplätzen, anstatt in die Förderung von
unrentablen Biogas- bzw. Biomasseanlagen in den Ausbau der Solarenergie zu investieren.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft,
Familie und Jugend folgende

ANFRAGE

1. Ist es richtig, dass ihr Ministerium 2008 an Biogas- bzw. Biomasseanlagen Unterstützungen
für den sogenannten „Rohstoffkostenzuschlag“ per Verordnung genehmigt hat ?

2.      Welche Biogas. Bzw. Biomasseanlagen bekamen in welcher Höhe Unterstützungen für den
sogenannten „Rohstoffkostenzuschlag“ ? (Aufstellung bitte jeweils pro Bundesland)

3.      Warum wurden dies Unterstützungen für den sogenannten „Rohstoffkostenzuschlag“ trotz
der niedrigen Rohstoffpreise 2008 ausbezahlt ?

4.Wurden bzw. werden dies Unterstützungen für den sogenannten „Rohstoffkostenzuschlag“
auch 2009 ausbezahlt ?

5.      Werden diese Unterstützungen für den sogenannten „ Rohstoffkostenzuschlag“ auch 2010
ausbezahlt ?

6.      Warum wird die Summe welche für die Unterstützung von „Rohstoffzuschlägen“ für
Biogas- bzw. Biomasseanlagen ausgegeben wird nicht in die Förderung zur Investition von
Photovoltaikanlagen investiert ?