3178/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.10.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Alternativen zur schmerzhaften Kastration männlicher Ferkel

 

In Österreich ist die Kastration männlicher Ferkel in den ersten sieben Lebenstagen ohne Schmerzausschaltung erlaubt und wird meist von den TierhalterInnen selber durchgeführt. Dabei wird das Ferkel fixiert, die Hoden werden bei vollem Bewusstsein mittels zweier Hautschnitte vorverlagert und abgetrennt. Die Schmerzhaftigkeit des Eingriffs ist von Fachleuten unbestritten. Dazu kommt, dass nicht nur der chirurgische Eingriff starke Schmerzen verursacht, sondern auch der nachfolgende Wundschmerz die Ferkel mindestens 24 Stunden erheblich beeinträchtigt. Aus der Sicht des Tierschutzes wird daher sowohl eine Schmerzausschaltung während des Eingriffs als auch eine postoperative Schmerzbehandlung gefordert.

 

In anderen Ländern wie z.B. in der Schweiz arbeitet man zur Schmerzausschaltung mit dem Narkosegas Isofluran, das auch in der Humanmedizin eingesetzt wird. Damit werden Ferkel innerhalb kurzer Zeit in ausreichend tiefe Narkose versetzt. Eine andere Methode ist die Injektion eines Lokalanästhetikums in den Hoden – ähnlich der Betäubung eines Nervs beim Zahnarzt. Das Einstechen in den Hoden erzeugt jedoch ebenfalls Schmerzen, so dass diese Methode nicht ohne Einschränkungen empfohlen werden kann.

 

Als Alternative zum chirurgischen Eingriff bietet sich auch eine Impfung gegen Ebergeruch an, wobei der Impfstoff in der EU bereits zugelassen ist. Mit Hilfe dieses Impfstoffes wird die Hormonproduktion im Körper blockiert und die Bildung der für den Ebergeruch verantwortlichen Stoffe (Androstenon und Skatol) unterbunden. Nach zweimaliger Verabreichung schrumpfen die Hoden und der Ebergeruch wird nicht ausgebildet. Eine weitere Methode zur Vermeidung der chirurgischen Kastration ist die Ebermast. Dabei werden intakte Eber gemästet und geschlachtet, wobei das Lebendgewicht der Tiere unter 100 kg liegen muss. 

 

Einen gravierenden Eingriff wie die Kastration ohne Schmerzausschaltung und postoperative Schmerzbehandlung durchzuführen, muss jedenfalls dann als Tierquälerei bezeichnet werden, wenn praktikable Alternativen zur Verfügung stehen. Der Ausstieg aus der konventionellen Kastration ist daher ein Gebot der Stunde und duldet keinen Aufschub.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

  1. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die tierquälerische Praxis der Ferkelkastration in Österreich abzustellen und der zunehmenden Kritik daran zu begegnen?

 

  1. Wann werden Sie diese Maßnahmen (Frage 1) setzen?

 

  1. Wie stehen Sie den Forderungen der KonsumentInnen und des Handels nach Fleisch von Schweinen, die nicht auf die übliche schmerzhafte Art kastriert wurden, gegenüber?

 

  1. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um sowohl eine wirksame Schmerzausschaltung während des Eingriffs (Anästhesie) als auch eine postoperative Schmerzbehandlung sicherzustellen?

 

  1. Welche sonstige Lösung des Problems der schmerzhaften Kastration männlicher Ferkel streben Sie an?

 

  1. Im ORF-Servicemagazin „Konkret“ vom 16.9.2009 wurde eine Stellungnahme des BMG verlesen, in der einerseits festgestellt wurde, dass „weder die Impfung gegen dien Ebergeruch noch die Ebermast zielführend“ wären und andererseits festgehalten wurde, dass das BMG nicht an der Diskussion beteiligt sei und auch nicht gedenke, sich „zwischen die  Fronten der Wirtschaft und der Tierschützer bzw. der Landwirtschaft und der Pharmaindustrie zu stellen“.

a.      In der zitierten Stellungnahme beziehen Sie klar Position gegen die Impfung gegen den Ebergeruch und gegen die Ebermast; gleichzeitig behaupten Sie, sich der Diskussion enthalten zu wollen. Wie erklären Sie diesen Widerspruch?

b.      Wie ist es zu erklären, dass Sie sich als der für Tierschutzangelegenheiten zuständige Minister an einer derart aktuellen Diskussion nicht beteiligen möchten?

c.      Aus welchen Gründen und im Hinblick auf wessen Interessen halten die die Impfung gegen Ebergeruch und die Ebermast für„nicht zielführend“?

 

  1. Das Schweizerische Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) stellt in einem Informationsblatt vom 6.10.2008 fest: „Die Anwendung von Improvac® hat keine Rückstände in Lebensmitteln zur Folge. Der Impfstoff ist kein Hormon. Der Konsum von tierischen Erzeugnissen geimpfter Tiere ist für den Menschen unbedenklich.“ Wann und wie gedenken Sie die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten darüber aufzuklären, dass die Impfung gegen Ebergeruch keine Behandlung mit Hormonen darstellt und dass die Anwendung des Impfstoffes, der seit einem Jahrzehnt in Australien angewendet wird und in einem aufwändigen Verfahren durch die EU zugelassen wurde, als unbedenklich einzustufen ist?
  1. Welche Position vertritt die Tierärztekammer zum Thema Kastration männlicher Ferkel?

 

  1. Welche Position vertritt die Landwirtschaftskammer zu diesem Thema?

 

  1. Wie ist der Diskussionsstand auf EU-Ebene zum Thema Kastration männlicher Ferkel bzw. welche diesbezüglichen Initiativen gibt es dazu?