3178/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.10.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Alternativen zur schmerzhaften Kastration männlicher Ferkel
In Österreich ist die Kastration männlicher Ferkel in den ersten sieben Lebenstagen ohne Schmerzausschaltung erlaubt und wird meist von den TierhalterInnen selber durchgeführt. Dabei wird das Ferkel fixiert, die Hoden werden bei vollem Bewusstsein mittels zweier Hautschnitte vorverlagert und abgetrennt. Die Schmerzhaftigkeit des Eingriffs ist von Fachleuten unbestritten. Dazu kommt, dass nicht nur der chirurgische Eingriff starke Schmerzen verursacht, sondern auch der nachfolgende Wundschmerz die Ferkel mindestens 24 Stunden erheblich beeinträchtigt. Aus der Sicht des Tierschutzes wird daher sowohl eine Schmerzausschaltung während des Eingriffs als auch eine postoperative Schmerzbehandlung gefordert.
In anderen Ländern wie z.B. in der Schweiz arbeitet man zur Schmerzausschaltung mit dem Narkosegas Isofluran, das auch in der Humanmedizin eingesetzt wird. Damit werden Ferkel innerhalb kurzer Zeit in ausreichend tiefe Narkose versetzt. Eine andere Methode ist die Injektion eines Lokalanästhetikums in den Hoden – ähnlich der Betäubung eines Nervs beim Zahnarzt. Das Einstechen in den Hoden erzeugt jedoch ebenfalls Schmerzen, so dass diese Methode nicht ohne Einschränkungen empfohlen werden kann.
Als Alternative zum chirurgischen Eingriff bietet sich auch eine Impfung gegen Ebergeruch an, wobei der Impfstoff in der EU bereits zugelassen ist. Mit Hilfe dieses Impfstoffes wird die Hormonproduktion im Körper blockiert und die Bildung der für den Ebergeruch verantwortlichen Stoffe (Androstenon und Skatol) unterbunden. Nach zweimaliger Verabreichung schrumpfen die Hoden und der Ebergeruch wird nicht ausgebildet. Eine weitere Methode zur Vermeidung der chirurgischen Kastration ist die Ebermast. Dabei werden intakte Eber gemästet und geschlachtet, wobei das Lebendgewicht der Tiere unter 100 kg liegen muss.
Einen gravierenden Eingriff wie die Kastration ohne Schmerzausschaltung und postoperative Schmerzbehandlung durchzuführen, muss jedenfalls dann als Tierquälerei bezeichnet werden, wenn praktikable Alternativen zur Verfügung stehen. Der Ausstieg aus der konventionellen Kastration ist daher ein Gebot der Stunde und duldet keinen Aufschub.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
a. In der zitierten Stellungnahme beziehen Sie klar Position gegen die Impfung gegen den Ebergeruch und gegen die Ebermast; gleichzeitig behaupten Sie, sich der Diskussion enthalten zu wollen. Wie erklären Sie diesen Widerspruch?
b. Wie ist es zu erklären, dass Sie sich als der für Tierschutzangelegenheiten zuständige Minister an einer derart aktuellen Diskussion nicht beteiligen möchten?
c. Aus welchen Gründen und im Hinblick auf wessen Interessen halten die die Impfung gegen Ebergeruch und die Ebermast für„nicht zielführend“?