320/J XXIV. GP
Eingelangt am
27.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kitzmüller, Kickl, Themessl
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend den Einsatz von gesundheitsgefährdendem Parkettkleber
Bei einem Kindergartenneubau in Kirchschlag (Bezirk Urfahr Umgebung/ Oberösterreich) wurde ein Produkt der Firma WAKOL mit dem Handelsnamen K 430 Parkettklebstoff verwendet
Laut dem Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG, Artikel 31 sind ACETON und ETHANOL als gefährliche Inhaltsstoffe angeführt. Weiters findet man in diesem Sicherheitsdatenblatt unter dem Punkt 15 (Angaben zu Rechtsvorschriften): „2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 51 - Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.“ als Sicherheitssätze und „11 – Leichtentzündlich“ als Rechtssatz.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Anfrage
1. Wird dieser Parkettklebstoff bei dem Bau von öffentlichen Gebäuden verwendet und wenn ja, wo?
2. Wer kontrolliert öffentliche Bauten auf ihre Sicherheit und wer haftet bei Nichteinhaltung der Vorschriften für Verstöße?
3. Die Verwendung welcher Baustoffe ist in öffentlichen Gebäuden verboten?
4. Gibt es Unterschiede bei der Verordnung von Baustoffen in Bezug darauf, wie ein Gebäude genutzt wird?
5. Gibt es Zusammenhänge zwischen der Verwendung eines Klebstoffes und der Nutzung eines Gebäudes und wenn ja, welche?