3200/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.10.2009
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ANFRAGE

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Kündigungsschutz behinderter Arbeitnehmer mit türkischer Staatsbürgerschaft

 

Aufgrund des Assoziationsabkommens der EU mit der Türkei gehören behinderte Arbeitnehmer mit türkischer Staatsbürgerschaft in Österreich zum Kreis der begünstigten Behinderten.

 

Durch dieses Abkommen wird türkischen Arbeitnehmern eine Regelung eingeräumt, die besagt, dass gegenüber Arbeitnehmern aus Mitgliedsstaaten der EU hinsichtlich des Arbeitsentgeltes und sonstiger Arbeitsbedingungen jede Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit ausgeschlossen wird. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit türkischer Staatsbürgerschaft, die rechtmäßig in einem Mitgliedstaat beschäftigt sind, auch hinsichtlich der Bedingungen der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht schlechter gestellt werden können, als Staatsangehörige der Mitgliedstaaten. Diese Arbeitnehmer sind daher bessergestellt als solche beispielsweise aus der Schweiz oder aus den USA. Ein Umstand, der aus vielerlei Gründen nicht nachvollzogen werden kann.

  

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie viele in Österreich lebende türkische Staatsbürger kommen – aufgelistet nach Bundesländern - aufgrund dieses Abkommens in den Genuss des Kündigungsschutzes für behinderte Arbeitnehmer?

 

  1. In welchen Branchen sind diese Arbeitnehmer mit türkischer Staatsbürgerschaft beschäftigt?

 

  1. Wie hoch ist der Prozentsatz an begünstigten behinderten Arbeitnehmern mit türkischer Staatsbürgerschaft am Gesamtanteil begünstigter behinderter Arbeitnehmer in Österreich?