3203/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.10.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend
„Präventiv- und Resozialisierungsmaßnahmen im Strafrecht".
Eine Freiheitsstrafe sollte das letztmögliche Mittel sein, mit der gesetzwidriges Verhalten sanktioniert wird. Dies inkludiert zwei Dinge: einerseits bedeutet dies, dass ausreichend alternative Möglichkeiten zur Freiheitsstrafe bestehen müssen. Nur so kann gewährleistet werden, dass auf den jeweiligen Einzelfall angepasste Sanktionsformen zum Zuge kommen und so dem Grundsatz der Spezialprävention ideal entsprochen werden kann. Andererseits bedeutet es, dass im Falle der Verhängung einer Freiheitsstrafe ausreichend Möglichkeiten zur Resozialisierung bestehen müssen. Eine Freiheitsstrafe darf nicht zum Verlust sämtlicher sozialer Bindungen und zu Perspektivenlosigkeit führen, da sonst der Zweck der Freiheitsstrafe unterlaufen würde.
All dies trifft insbesondere auf jugendliche StraftäterInnen zu, da Freiheitsstrafen in jungen Jahren den weiteren Lebensverlauf besonders beeinträchtigen und somit oft massiv die Zukunftschancen der Betroffenen beeinträchtigen.
Die Bundesregierung hat diese Problemstellungen erkannt und sich einer rückfallvermeidenden und präventiven Strafrechtspolitik verschrieben. Die Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen in diesem Bereich ist jedoch leider zu weiten Teilen noch offen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie verstehen Sie persönlich die Aufgaben des Strafvollzugs in Österreich?
2. Wie schätzen Sie die Tauglichkeit des derzeitigen österreichischen Sanktionensystems zur Erfüllung des Prinzips der Rückfallvermeidung und Prävention ein?
3. Wie wollen Sie die Zahl der in Justizanstalten inhaftierten Personen senken?
4. Sind betreffend der elektronischen Fußfessel Neuerungen zu berichten, die eine Aussage über den Zeitplan der Umsetzung und die Eckpunkte des konkreten Modells ermöglichen?
5. Wie beurteilen Sie die derzeitige Stellung wiedergutmachender Maßnahmen im Strafrecht und welche Handlungsfelder sehen Sie?
6. Wie hat sich die Anzahl bedingter Entlassungen zwischen 2003 und heute entwickelt?
7. Wie viele dieser bedingten Entlassungen betreffen den Anwendungsbereich des§17 JGG?
8. Welche Resozialisierungsprojekte im Strafvollzug werden derzeit durch das BMJ bzw. die Vollzugsdirektion unterstützt?
9. Inwiefern leisten diese Maßnahmen einen Beitrag zur (beruflichen) Bildung der InsassInnen?
10. Wie viele InsassInnen befinden sich derzeit konkret in einer Berufsausbildung, in einem Lehrgang oder einer ähnlichen Berufsqualifikationsmaßnahme?
11. Wie verteilen sich diese Personen auf die verschiedenen Alterskategorien (in Fünf-Jahres-Schritten)?
12. Wie viele Jugendliche befinden sich derzeit in einer Justizanstalt?
13. Welche Schritte planen Sie zur Verbesserung der Betreuungssituation im Jugendvollzug im kommenden Jahr?
14. Wie stellt sich derzeit das Verhältnis von Planstellen zu InsassInnen aufgeschlüsselt nach einzelnen Justizanstalten dar?
15. Wie ist die Erfüllung der Erfordernisse des §54 JGG in der Praxis gewährleistet?
16. Wie viele Personen in der Justizwache erfüllen derzeit diese Voraussetzungen?
17. Wie sind diese Personen auf die einzelnen Justizanstalten verteilt und in welchem Verhältnis steht ihre Anzahl zu den betreuten Jugendlichen?
18. Wie setzt sich die Altersstruktur dieser Personen zusammen (in Fünf-Jahres- Schritten)?
19. Wie viele Personen sind neben dem Personal der Justizwache noch mit der Betreuung von Jugendlichen im Strafvollzug beschäftigt?
20. In welchen Bereichen sind diese Personen tätig und wie verteilen sie sich auf die einzelnen Justizanstalten?
21. Wie viele Personen sind derzeit im Bereich der Jugendgerichtshilfe tätig?
22. Wo wurde gemäß §50/1 JGG der Jugendgerichtshilfe Infrastruktur zur Verfügung gestellt?
23. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren die Dienste der Jugendgerichtshilfe tatsächlich in Anspruch genommen?
24. Wie oft wurde in den vergangenen fünf Jahren von der Verfolgung von Jugendstrafsachen unter Hinweis auf §6 JGG abgesehen?
25. Wie oft (für jede der vier Varianten gesondert) wurden in den vergangenen fünf Jahren Verfahren unter Hinweis auf §7/1 JGG eingestellt?
26. Wie oft wurde in den vergangenen fünf Jahren vom §12 JGG Gebrauch gemacht?
27. Wie oft wurde in den vergangenen fünf Jahren von §13 JGG Gebrauch gemacht?
28. Wie oft musste in den vergangenen fünf Jahren vom §15 JGG Gebrauch gemacht werden?
29.Wie stehen diese Zahlen (Fragen 23, 24, 25 und 26) im Verhältnis zur Gesamtzahl der Jugendstrafsachen?
30. Wie schätzen Sie die Tauglichkeit des derzeitigen österreichischen Sanktionensystems zur Erfüllung des Prinzips der Rückfallvermeidung und Prävention in Hinblick auf Jugendliche und junge Erwachsene ein?
31. Welche Maßnahmen beabsichtigen Sie im Bereich unmündiger Straffälliger zu setzen?