3205/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.10.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Andrea Gessl-Ranftl
und Kolleginnen und
Kollegen
An die
Bundesministerin für Inneres betreffend Federdruck-Pistolen (Kinder-
Softguns) als Spielzeug.
„Bub machte Großtante
zu Schmerzpatientin". „Neunjähriger schoss Spielfreund
ins Auge". Diese Schlagzeilen in den
letzten Monaten zeigen, wie gefährlich dieses
„Spielzeug" ist. Obwohl Softguns immer wieder schwere
Unfälle auslösen, gelten
die meisten "Federdruckpistolen"
als Kinderspielzeug.
Aufgrund
dieser Unfälle ergibt sich für die Unterfertigten folgende
Anfrage:
1. "Soft-Air-Waffen" mit
einer maximalen Bewegungsenergie von 0,07 Joule
fallen nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996. Ist es
aufgrund der Unfälle geplant, die
Bewegungsenergie für Soft-Air-Waffen zu
senken? Wenn ja, auf welchen Wert
soll die Bewegungsenergie gesenkt
werden? Wenn nein,
warum nicht?
2.
Rein optisch sind Soft-Air-Waffen von herkömmlichen Waffen oft
nicht zu
unterscheiden. Ist es
geplant, ein Unterscheidungszeichen bzw. eine
Markierungspflicht für Softguns einzuführen?
3.
„Softguns gehören für unter 18-Jährige
verboten", fordert die Polizei. Ist
eine solche
Maßnahme vorgesehen?
4.
Ist ein Verbot von Kinderspielzeugen, welche Projektile
verschießen, wie
z.B.
"Federdruckpistolen", vorgesehen?
5. Wird das Waffengesetz generell verschärft?