3212/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.10.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
an die BM für Justiz
betreffend eine durch die StA Feldkirch zu vertretende Verfahrensverzögerung.
Im Zuge des Vorarlberger Landtagswahlkampfes wurden auf Grund einer von ihm am 21. August 2009 öffentlich getätigten Aussage, Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch wider Landesrat Dieter Egger geführt. Mit Schreiben der StA Feldkirch vom 18. September 2009, also dem letzten Werktag vor dem Wahltermin am 20. September 2009, wurde Landesrat Egger über die Einstellung des Verfahrens informiert.
In der Tageszeitung „Vorarlberger Nachrichten“ vom 18. September 2009 äußerten sich die Vertreter der StA Feldkirch zu den Vorwürfen gegen Landesrat Egger im Wesentlichen dahingehend, dass man die Angelegenheit nicht auf Grund von Medienberichten prüfen konnte, sondern erst auf Grund einer Anzeige, die im Wege des Bundesministeriums für Justiz eingebracht wurde, tätig wurde. Darüber hinaus wurde von der Staatsanwaltschaft Feldkirch angekündigt, dass eine Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft offiziell Ermittlungen gegen den FPÖ-Politiker aufnimmt, frühestens nächste Woche falle. Auch diese Ankündigung stammt vom 18. September 2009, also demselben Tag an dem das Verständigungsschreiben an LR Egger über die Einstellung des Verfahrens abgefertigt wurde.
In diesem Zusammenhang richtet unterfertigter Abgeordneter folgende Anfrage an die BM für Justiz:
1. Ist es richtig, dass eine Anzeige wider Landesrat Egger der StA Feldkirch im Wege des Bundesministeriums für Justiz zugeleitet wurde?
2. Wann ist diese Anzeige beim BMJ eingelangt und fand eine inhaltliche Prüfung der Anzeige im BMJ statt?
3. Wann wurde diese Anzeige an die StA Feldkirch weitergeleitet?
4. Wann wurde die StA Feldkirch von Amts wegen tätig?
5. Wie erklären Sie sich die widersprüchliche Medieninformation der StA Feldkirch am Tag der Einstellung des Verfahrens gegen Landesrat Dieter Egger? Warum hat die StA Feldkirch am 18. September 09 noch von laufenden Ermittlungen in den Medien gesprochen, wenn die Einstellung der Ermittlungen mit selbem Datum schon abgefertigt wurde?
6. Wie begründen Sie die zwischen der Übermittlung der Anzeige an das BMJ und der Einstellung des Verfahrens durch die StA Feldkirch entstandene, lange Verfahrensdauer?