3241/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.10.2009
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Anfrage

 

Des abgeordneten Werner Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend ein strafrechtliches Verfahren gegen eine Bundesbeamtin

 

 

In der Internetzeitung wien-heute.at wurde im Herbst 2008 unter der Überschrift "Vertuschungsaffäre im Parlament?" folgendes veröffentlicht:

 

"Seit Juli brodelt die Gerüchteküche unter den Bediensteten im Hohen Haus: Eine 41-jährige Kollegin wird verdächtigt, Parlamentsgelder, also Steuergelder, für eigene Zwecke "abgezweigt" zu haben. Sie soll, so der "harmloseste" Vorwurf, eine Tank-Kreditkarte des Parlaments auch privat genutzt haben. Bald schon erzählte man sich von schwerwiegenderen Delikten. Man sprach von "Betrug" und "Veruntreuung". Genaueres wusste man freilich nicht, denn - und das empört die Angestellten besonders - es geschah nichts, absolut nichts: Offenbar versuchte man in der Parlamentsdirektion, Gras über die Angelegenheit wachsen zu lassen. W. ging einfach vor circa zwei Monaten in den Krankenstand - oder man schickte sie dorthin.“ Weiters wurde berichtet ,,Auch in der Kollegenschaft soll sie sich mehrere tausend Euro ausgeborgt und nicht zurück gegeben haben. (..) Da die "Verfehlungen" der Beamtin weiterhin keine Folgen zeigten, platze einem Parlamentsangestellten offenbar der Kragen: Er schickte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien ab und informierte die Medien"

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende:

 

Anfrage

 

1.      Wann ist die in dem zitierten Medienbericht erwähnte Strafanzeige bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde eingelangt?

 

2.      Wie wurde mit der Anzeige verfahren?

 

3.      Ist es zur Einleitung eines Strafverfahrens gekommen?

 

4.      Wenn ja, wie ist der Verfahrensstand?

 

5.      Wenn nein, welche Gründe waren für die Einstellung des Verfahrens maßgeblich?

 

6.      Wurde in dieser Sache von Ihnen, Ihrer Amtsvorgängerin oder anderen Verantwortungsträgern Ihres Ressorts Weisungen erteilt?

 

7.      Wenn ja, welchen Inhalt hatte diese Weisung, bzw. hatten diese Weisungen?