3250/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.10.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tadler, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend „Arbeitsaufwand der Zollämter und deren Bediensteten an der Grenze zwischen dem Bundesland Salzburg und dem Freistaat Bayern“

 

Mit dem Beitritt Österreichs zum Schengenvertrag wurde die Grenzüberwachung zu Deutschland aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt liegen nicht nur die Grundstücke der ehemaligen Zollämter brach, sondern wurden auch keine Aufzeichnungen mehr über den tatsächlichen Arbeitsaufwand der Finanzbeamten und Zollbeamten an der Grenze zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bundesland Salzburg mehr vorgelegt.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

 

  1. Wie viele Kontrollen wurden durch die Finanz- und Zollbehörden in Salzburg im Zeitraum zwischen 2007 bis 2009 an der Staatsgrenze zum Freistaat Bayern durchgeführt?
  2. Wie viele PKW beziehungsweise LKW wurden in diesem Zeitraum kontrolliert und mit welchem Ergebnis? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der Kontrollen und in wie vielen Fällen ein Finanz- und Verwaltungsverfahren eingeleitet werden musste und mit welchem Ergebnis)
  3. Wie hoch waren die Geldstrafen, welche im oben genannten Zeitraum durch die Finanz- und Zollbehörden in Salzburg, verhängt wurden? (Aufschlüsselung nach Finanz- und Verwaltungsverfahren)
  4. Wie hoch war der tatsächlich zeitliche Kontroll- und Arbeitsaufwand der Finanz- und Zollbeamten an der Staatsgrenze zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bundesland Salzburg?
  5. Wie viele der ehemaligen Zollbeamten wurden vom Bundesministerium für innere Angelegenheiten (Polizei, allgemeine Verwaltung) übernommen?
  6. Wurden oder werden Liegenschaften der ehemaligen Zollämter im Bundesland Salzburg anderweitig genutzt? Wenn ja, seit wann und wie werden diese konkret genutzt - Vermietung/Verpachtung - (Bitte um genaue Auflistung der vermieteten/verpachteten Liegenschaften)? Wenn nein, warum nicht?
  7. Wenn Liegenschaften vermietet/verpachtet werden, an wen werden/wurden diese Liegenschaften vermietet/verpachtet und wie hoch sind die Einnahmen aus diesen Vermietungen und Verpachtungen (Bitte um genaue Aufschlüsselung der Vertragsnehmer und der Einnahmen daraus).  

 

  1. Werden Liegenschaften der Zollbehörden im Bundesland Salzburg durch Dritte genutzt und wie hoch sind die Erträge daraus? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
  2. Welche Sonderformen der Verwaltung bei der Nutzung durch Dritte ergeben sich daraus?
  3. Wenn diese Liegenschaften nicht vermietet/verpachtet werden, wer verwaltet diese Liegenschaften und welche Kosten entstehen dem Ressort daraus? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der Kosten für die Erhaltung)