Eingelangt am 15.10.2009
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Anfrage
der
Abgeordneten Tadler, Hagen
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend „Arbeitsaufwand der Zollämter und
deren Bediensteten an der Grenze zwischen dem Bundesland Salzburg und dem
Freistaat Bayern“
Mit dem Beitritt Österreichs zum Schengenvertrag wurde
die Grenzüberwachung zu Deutschland aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt
liegen nicht nur die Grundstücke der ehemaligen Zollämter brach,
sondern wurden auch keine Aufzeichnungen mehr über den tatsächlichen Arbeitsaufwand
der Finanzbeamten und Zollbeamten an der Grenze zwischen dem Freistaat Bayern
und dem Bundesland Salzburg mehr vorgelegt.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Finanzen nachstehende
Anfrage:
- Wie viele Kontrollen wurden durch die Finanz- und Zollbehörden
in Salzburg im Zeitraum zwischen 2007 bis 2009 an der Staatsgrenze zum
Freistaat Bayern durchgeführt?
- Wie viele PKW beziehungsweise LKW wurden in diesem
Zeitraum kontrolliert und mit welchem Ergebnis? (Bitte um genaue
Aufschlüsselung der Kontrollen und in wie vielen Fällen ein Finanz-
und Verwaltungsverfahren eingeleitet werden musste und mit welchem Ergebnis)
- Wie hoch waren die Geldstrafen, welche im oben
genannten Zeitraum durch die Finanz- und Zollbehörden in Salzburg,
verhängt wurden? (Aufschlüsselung nach Finanz- und
Verwaltungsverfahren)
- Wie hoch war der tatsächlich zeitliche Kontroll-
und Arbeitsaufwand der Finanz- und Zollbeamten an der Staatsgrenze
zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bundesland Salzburg?
- Wie viele der ehemaligen Zollbeamten wurden vom
Bundesministerium für innere Angelegenheiten (Polizei, allgemeine
Verwaltung) übernommen?
- Wurden oder werden Liegenschaften der ehemaligen
Zollämter im Bundesland Salzburg anderweitig genutzt? Wenn ja, seit
wann und wie werden diese konkret genutzt - Vermietung/Verpachtung -
(Bitte um genaue Auflistung der vermieteten/verpachteten Liegenschaften)?
Wenn nein, warum nicht?
- Wenn Liegenschaften vermietet/verpachtet werden, an wen
werden/wurden diese Liegenschaften vermietet/verpachtet und wie hoch sind
die Einnahmen aus diesen Vermietungen und Verpachtungen (Bitte um genaue
Aufschlüsselung der Vertragsnehmer und der Einnahmen daraus).
- Werden Liegenschaften der Zollbehörden im
Bundesland Salzburg durch Dritte genutzt und wie hoch sind die
Erträge daraus? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
- Welche Sonderformen der Verwaltung bei der Nutzung durch
Dritte ergeben sich daraus?
- Wenn diese Liegenschaften nicht vermietet/verpachtet
werden, wer verwaltet diese Liegenschaften und welche Kosten entstehen dem
Ressort daraus? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der Kosten für
die Erhaltung)