3251/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.10.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Schönheitsoperationen
Immer wieder wird in den Medien von einem Boom bei den Schönheitsoperationen berichtet. Schätzungen zu Folge sollte es in Österreich rund 80.000 solcher Operationen geben, für die keine medizinische Notwendigkeit besteht. Überwiegend handelt es sich dabei um Frauen, die Schönheitsoperationen an sich durchführen lassen. Es wird ebenfalls davon berichtet, dass auch immer mehr Mädchen, eine Schönheitsoperation möchten, weil sie mit ihrem Aussehen unzufrieden sind.
Die Werbung für Schönheitsoperationen präsentiert oft eine verharmlosende Sicht auf einen derart schwerwiegenden Eingriff. Dass eine Schönheitsoperation auch missglücken und zu unerwünschten Ergebnissen führen kann, wird dabei oft verschwiegen.
Bei den Regierungsverhandlung wurde erkannt, dass es bei der Regelung von Schönheitsoperationen Handlungsbedarf gibt. Im aktuellen Regierungsprogramm auf Seite 181 heißt es: „Medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen müssen konkret geregelt werden, um dabei medizinische Standards sicherzustellen und Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern.“
Konkrete Maßnahmen zur Regelung von Schönheitsoperationen insbesondere zum Schutz jener Frauen und Männer, die sich dafür interessieren, lassen jedoch auf sich warten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
3. Sind
verpflichtende ärztliche und psychologische Beratungsgespräche vor
Schönheitsoperationen geplant, um über Risiken und mögliche
Komplikationen besser aufzuklären zu können?