3251/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.10.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Schönheitsoperationen

 

 

Immer wieder wird in den Medien von einem Boom bei den Schönheitsoperationen berichtet. Schätzungen zu Folge sollte es in Österreich rund 80.000 solcher Operationen geben, für die keine medizinische Notwendigkeit besteht. Überwiegend handelt es sich dabei um Frauen, die Schönheitsoperationen an sich durchführen lassen. Es wird ebenfalls davon berichtet, dass auch immer mehr Mädchen, eine Schönheitsoperation möchten, weil sie mit ihrem Aussehen unzufrieden sind.

 

Die Werbung für Schönheitsoperationen präsentiert oft eine verharmlosende Sicht auf einen derart schwerwiegenden Eingriff. Dass eine Schönheitsoperation auch missglücken und zu unerwünschten Ergebnissen führen kann, wird dabei oft verschwiegen.

 

Bei den Regierungsverhandlung wurde erkannt, dass es bei der Regelung von  Schönheitsoperationen Handlungsbedarf gibt. Im aktuellen Regierungsprogramm auf Seite 181 heißt es: „Medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen müssen konkret geregelt werden, um dabei medizinische Standards sicherzustellen und Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern.“

 

Konkrete Maßnahmen zur Regelung von Schönheitsoperationen insbesondere zum Schutz jener Frauen und Männer, die sich dafür interessieren, lassen jedoch auf sich warten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Nach wie vielen ästhetische Operationen in Österreich klagen Patientinnen ihre Rechte ein, weil sie unter unerwarteten Nebenwirkungen und Beschwerden leiden?

  2. Ist ein Werbeverbot für vergleichende, verharmlosende und irreführende Werbung (zB Vorher-/Nachher Fotos), wie es in Deutschland besteht, auch in Österreich geplant? Falls nein, warum nicht?

3.      Sind verpflichtende ärztliche und psychologische Beratungsgespräche vor Schönheitsoperationen geplant, um über Risiken und mögliche Komplikationen besser aufzuklären zu können?

  1. Gibt es derzeit eine gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung für ÄrztInnen, die Schönheitsoperationen durchführen?

  2. Ist an einen rechtlichen Schutz des Begriffes „SchönheitschirurgIn“ gedacht?

  3. Was tun Sie, um medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen konkret zu regeln, medizinische Standards sicherzustellen und den Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern?

  4. Sind Aufklärungsbroschüren und Informationsmaterial über Risiken und mögliche Nebenwirkungen von Schonheitsoperationen geplant?