Eingelangt am 15.10.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für
Gesundheit
betreffend Schönheitsoperationen
Immer wieder
wird in den Medien von einem Boom bei den Schönheitsoperationen berichtet.
Schätzungen zu Folge sollte es in Österreich rund 80.000 solcher
Operationen geben, für die keine medizinische Notwendigkeit besteht.
Überwiegend handelt es sich dabei um Frauen, die
Schönheitsoperationen an sich durchführen lassen. Es wird ebenfalls
davon berichtet, dass auch immer mehr Mädchen, eine Schönheitsoperation
möchten, weil sie mit ihrem Aussehen unzufrieden sind.
Die Werbung für
Schönheitsoperationen präsentiert oft eine verharmlosende Sicht auf
einen derart schwerwiegenden Eingriff. Dass eine Schönheitsoperation auch
missglücken und zu unerwünschten Ergebnissen führen kann, wird
dabei oft verschwiegen.
Bei den Regierungsverhandlung
wurde erkannt, dass es bei der Regelung von Schönheitsoperationen
Handlungsbedarf gibt. Im aktuellen Regierungsprogramm auf Seite 181 heißt
es: „Medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen müssen
konkret geregelt werden, um dabei medizinische Standards sicherzustellen und
Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern.“
Konkrete Maßnahmen zur
Regelung von Schönheitsoperationen insbesondere zum Schutz jener Frauen
und Männer, die sich dafür interessieren, lassen jedoch auf sich
warten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Wie viele Schönheitsoperationen
werden, aufgegliedert nach Geschlecht, Alter und der Art der
fachärztlichen Ausbildung der OperateurInnen, jährlich
durchgeführt und wie viele davon sind medizinisch indiziert?
- Wann gilt eine Schönheitsoperation als medizinisch
indiziert, welche Standards, Leitlinien bzw. wie viele Gutachten von wem
oder wie vielen ÄrztInnen sind zur Feststellung einer medizinischen
Notwendigkeit eines plastisch-ästhetischen Eingriffes nötig?
- Werden medizinisch indizierte Schamlippenverkleinerungen
bzw. genitale Operationen aus „ästhetischen“ Gründen
von den Krankenkassen übernommen? Falls ja, von welchen und wie viele
Operationen zur Verkleinerung von Schamlippen aus medizinisch indizierten
Gründen finden jährlich statt (aufgegliedert nach Altersgruppen
und der fachärztlichen Ausbildung der OperateurInnen)?
- Wie viele Schönheitsoperationen werden bei unter 18-Jährigen
durchgeführt, aufgegliedert nach Geschlecht?
- Sind Ihrer Meinung nach Schönheitsoperationen bei
unter 18-Jährigen überhaupt vertretbar?
- Wie viele Operationen zum Einsetzen von Brustimplantaten
bei unter 18-Jährigen werden in Österreich durchgeführt?
- Wie viele Operationen zur Fettabsaugung bei unter
18-Jährigen Mädchen und Burschen werden in Österreich
jährlich durchgeführt?
- Ist Ihrer Meinung nach das Einsetzen von Brustimplantaten
unter 18-jährigen Frauen, wenn die Zustimmung der
Erziehungsberechtigten vorliegt, aus gesundheitspolitischer bzw.
medizinischer Sicht vertretbar?
- Ist Ihrer Meinung nach eine Fettabsaugung bei unter
18-Jährigen, wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt,
aus gesundheitspolitischer bzw. medizinischer Sicht vertretbar?
- Ist ein Verbot von zumindest bestimmten
Schönheitsoperationen (wie zB Brustvergrößerungen) bei
Jugendlichen geplant, das auch durch die Zustimmung der Eltern nicht
umgangen werden kann?
- Wie viele ästhetische Operationen misslingen und
machen eine Nachbehandlung nötig?
- Wie hoch sind die Kosten für das Gesundheitswesen
bzw. die Krankenkassen, die durch Nachbehandlungen von misslungenen
Schönheitsoperationen entstehen?
- Wie viele Krankenstandstage sind auf die Folgen von
Schönheitsoperationen zurückzuführen?
- Ist ein Werbeverbot für vergleichende, verharmlosende
und irreführende Werbung (zB Vorher-/Nachher Fotos), wie es in
Deutschland besteht, auch in Österreich geplant? Falls nein, warum
nicht?
- Sind verpflichtende ärztliche und psychologische
Beratungsgespräche vor Schönheitsoperationen geplant, um
über Risiken und mögliche Komplikationen besser aufzuklären
zu können?
- Gibt es derzeit eine gesetzlich verpflichtende
Haftpflichtversicherung für ÄrztInnen, die
Schönheitsoperationen durchführen?
- Ist es geplant, HausärztInnen als erste Anlaufstelle
beim Wunsch nach einer Schönheitsoperation in ihrer beratenden Rolle
zu unterstützen? Falls ja, wie?
- Dürfen in Österreich alle Fachärzte und
Fachärztinnen auch ohne die sechsjährige Ausbildung zum Facharzt
bzw. zur Fachärztin für plastische Chirurgie
Schönheitsoperationen anbieten?
- Ist an einen rechtlichen Schutz des Begriffes
„SchönheitschirurgIn“ gedacht?
- Was tun Sie, um medizinisch nicht notwendige
Schönheitsoperationen konkret zu regeln, medizinische Standards
sicherzustellen und den Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern?
- Sind Aufklärungsbroschüren und
Informationsmaterial über Risiken und mögliche Nebenwirkungen
von Schonheitsoperationen geplant?