3252/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.10.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Schönheitsoperationen

 

 

Immer wieder wird in den Medien von einem Boom bei den Schönheitsoperationen berichtet. Schätzungen zu Folge sollte es in Österreich rund 80.000 solcher Operationen geben, für die keine medizinische Notwendigkeit besteht. Überwiegend handelt es sich dabei um Frauen, die Schönheitsoperationen an sich durchführen lassen. Es wird ebenfalls davon berichtet, dass auch immer mehr Mädchen, eine Schönheitsoperation möchten, weil sie mit ihrem Aussehen unzufrieden sind.

 

Die Werbung für Schönheitsoperationen präsentiert oft eine verharmlosende Sicht auf einen derart schwerwiegenden Eingriff. Dass eine Schönheitsoperation auch missglücken und zu unerwünschten Ergebnissen führen kann, wird dabei oft verschwiegen.

 

Bei den Regierungsverhandlung wurde erkannt, dass es bei der Regelung von  Schönheitsoperationen Handlungsbedarf gibt. Im aktuellen Regierungsprogramm auf Seite 181 heißt es: „Medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen müssen konkret geregelt werden, um dabei medizinische Standards sicherzustellen und Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern.“

 

Konkrete Maßnahmen zur Regelung von Schönheitsoperationen insbesondere zum Schutz jener Frauen und Männer, die sich dafür interessieren, lassen jedoch auf sich warten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie viele Schönheitsoperationen werden, aufgegliedert nach Geschlecht, Alter und der Art der fachärztlichen Ausbildung der OperateurInnen, jährlich durchgeführt und wie viele davon sind medizinisch indiziert?

  2. Wann gilt eine Schönheitsoperation als medizinisch indiziert, welche Standards, Leitlinien bzw. wie viele Gutachten von wem oder wie vielen ÄrztInnen sind zur Feststellung einer medizinischen Notwendigkeit eines plastisch-ästhetischen Eingriffes nötig?

  3. Werden medizinisch indizierte Schamlippenverkleinerungen bzw. genitale Operationen aus „ästhetischen“ Gründen von den Krankenkassen übernommen? Falls ja, von welchen und wie viele Operationen zur Verkleinerung von  Schamlippen aus medizinisch indizierten Gründen finden jährlich statt (aufgegliedert nach Altersgruppen und der fachärztlichen Ausbildung der OperateurInnen)?

  4. Wie viele Schönheitsoperationen werden bei unter 18-Jährigen durchgeführt, aufgegliedert nach Geschlecht?

  5. Sind Ihrer Meinung nach Schönheitsoperationen bei unter 18-Jährigen überhaupt vertretbar?

 

  1. Wie viele Operationen zum Einsetzen von Brustimplantaten bei unter 18-Jährigen werden in Österreich durchgeführt?

  2. Wie viele Operationen zur Fettabsaugung bei unter 18-Jährigen Mädchen und Burschen werden in Österreich jährlich durchgeführt?

  3. Ist Ihrer Meinung nach das Einsetzen von Brustimplantaten unter 18-jährigen Frauen, wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt, aus gesundheitspolitischer bzw. medizinischer Sicht vertretbar?

  4. Ist Ihrer Meinung nach eine Fettabsaugung bei unter 18-Jährigen, wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt, aus gesundheitspolitischer bzw. medizinischer Sicht vertretbar?

  5. Ist ein Verbot von zumindest bestimmten Schönheitsoperationen (wie zB Brustvergrößerungen) bei Jugendlichen geplant, das auch durch die Zustimmung der Eltern nicht umgangen werden kann?

  6. Wie viele ästhetische Operationen misslingen und machen eine Nachbehandlung nötig?

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für das Gesundheitswesen bzw. die Krankenkassen, die durch Nachbehandlungen von misslungenen Schönheitsoperationen entstehen?

 

  1. Wie viele Krankenstandstage sind auf die Folgen von Schönheitsoperationen zurückzuführen?

 

  1. Ist ein Werbeverbot für vergleichende, verharmlosende und irreführende Werbung (zB Vorher-/Nachher Fotos), wie es in Deutschland besteht, auch in Österreich geplant? Falls nein, warum nicht?

 

  1. Sind verpflichtende ärztliche und psychologische Beratungsgespräche vor Schönheitsoperationen geplant, um über Risiken und mögliche Komplikationen besser aufzuklären zu können?

 

  1. Gibt es derzeit eine gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung für ÄrztInnen, die Schönheitsoperationen durchführen?

 

  1. Ist es geplant, HausärztInnen als erste Anlaufstelle beim Wunsch nach einer Schönheitsoperation in ihrer beratenden Rolle zu unterstützen? Falls ja, wie?

 

  1. Dürfen in Österreich alle Fachärzte und Fachärztinnen auch ohne die sechsjährige Ausbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für plastische Chirurgie Schönheitsoperationen anbieten?

 

  1. Ist an einen rechtlichen Schutz des Begriffes „SchönheitschirurgIn“ gedacht?

 

  1. Was tun Sie, um medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen konkret zu regeln, medizinische Standards sicherzustellen und den Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern?

  2. Sind Aufklärungsbroschüren und Informationsmaterial über Risiken und mögliche Nebenwirkungen von Schonheitsoperationen geplant?