3255/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.10.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verkauf von Bundeswohnbaugesellschaften
Diverse Medien-Berichte und Erhebungen der Staatsanwaltschaft festigen die Verdachtsmomente, dass es beim Verkaufsprozess der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften zu ertragsmindernden und die Republik schädigenden Vorgängen kam, bei denen sich Freunde des ehemaligen Finanzministers und ev. andere Personen bereicherten. Eine Involvierung von Minister Grasser ist nicht auszuschließen, obwohl für alle die Unschuldsvermutung gilt.
Bereits der Auslober, Lehman Brothers, ließ bei seinem Bewertungsgutachten durch die KPMG - gemäß sachkundiger Informationen - die Valorisierung der Mieten außer Acht, sodass die Bewertung zu tief ansetzte. Dadurch war eine erhebliche Wertsteigerung der Wohnungen möglich, wie dies auch in den Geschäftsberichten des Käufers, der IMMOFINANZ, nachzulesen ist. Außerdem erfuhren in dieser Folge die Aktien des Käufers eine erhebliche Aufwertung.
Laut schriftlicher Unterlagen des Prozessablaufs beim Verkauf durch Lehman Brothers könnte auch der Zweitbieter den Zuschlag erhalten.
Ihr Vorgänger antwortete mir in der 1338/AB, XXIII. GP über die abzuschließenden Verkaufsvorgänge:
„Zu 5.:
Die Anbotseröffnung über den letzten Bieterdurchgang fand am Freitag den 11. Juni 2004 statt. Nach der Beratung der Vergabekommission, welche am Sonntag den 13. Juni 2004 tagte, wurde dem Land Kärnten erst am Monat den 14. Juni 2004 der Bestkaufpreis bekannt gegeben. Tags darauf teilte das Land Kärnten mit, dass es das Vorkaufsrecht nicht ausüben werde.
Zu 8.:
Da weder die Bieter noch das Land Kärnten vom Gesamtergebnis der letzten Anbotsrunde Kenntnis hatten, bestand keine Gefahr von Absprachen und ist auch bis dato kein Geschäft des Bestbieters mit dem Land Kärnten bezüglich der ESG Villach zustande gekommen.
Zu 9.:
Änderungswünsche der Investoren wurden nur insoweit berücksichtigt, als diese keine negativen Auswirkungen für den Bund hatten. Die Vertragsverhandlungen wurden ohne die Anwesenheit von Vertretern des Bundes und den Rechtsanwälten geführt, weshalb dbzgl. auch keine aktenmäßigen Dokumentationen vorliegen.“
Nun liegen Informationen vor, dass zwischen Freitag und Montag Informationen über die Höhe der jeweiligen Gebote ev. weitergegeben worden sind und der ursprüngliche Erst- und letztliche Zweitbieter nicht mehr in der Lage war, sein Anbot wesentlich zu erhöhen. Somit konnte das IMMOFINANZ- Konsortium mit 1,2 Mio knapp über der CA Immo liegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieso wurde bei der Bewertungs-Begutachtung der BUWOG Wohnungen durch die KPMG auf die Valorisierung der Mieten „vergessen“?
2. Warum legte Lehman Brothers bereits im schriftlich dokumentierten „Prozessablauf“ des Verkaufs fest, dass auch der Zweitbieter den Zuschlag erhalten könnte?
3. Aus welchen Mitgliedern bestand die Vergabekommission im Juni 2004?
4. Wodurch ist auszuschließen, dass Informationen weitergegeben wurden?
5. Wer nahm an der Sitzung im „Gelben Salon“ nach der Abgabe des Angebots am 4. Juni 2004, bei dem die CA Immo vorne lag, teil? Wem war die Höhe der jeweiligen Finanzierungsgarantie der Bieter bekannt?
6. Warum wurde trotz der weit auseinander liegenden Anbote eine Nachverhandlungsrunde durchgeführt?
7. Wer war bei der Anbotsöffnung am 11. Juni 2004 anwesend?
8. Wie erklären Sie sich, dass die Immofinanz ihr Anbot um 124 Mio Euro erhöhte und einen erheblich höheren Betrag für die ESG Villach bot?
9. Aus welchen Gründen kam es zu einer Nachbesserungsfrist über das Wochenende?
10. Im Falle der Nutzung des Vorkaufsrechts durch das Land Kärnten, wäre die CA Immo die Bestbieterin. Wodurch ist auszuschließen, dass der Verzicht des Landes Kärnten auf das Vorkaufsrecht in unmittelbarem Zusammenhang mit der höheren Bietersumme für die ESG Villach durch die Immofinanz steht?
11. Wieso wurden die Vertragsverhandlungen ohne die Anwesenheit von Vertretern des Bundes und den Rechtsanwälten geführt?