3270/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.10.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Betrug und Wirtschaftskriminalität in Österreichs Unternehmen"

Unternehmen, die bei betriebs- und finanzinternen Kontrollen sparen, spüren die
Wirtschaftskriminalität besonders. Denn mit Wirtschaftskrisen steigen auch die
Wirtschaftsdelikte in Unternehmen. Nach Presseberichten steigen vor allem Diebstahl,
Betrug, Veruntreuung und Unterschlagung (Vermögensdelikte).

ACFE, eine internationale Vereinigung von Spezialisten zur Bekämpfung von
Wirtschaftskriminalität, geht nun davon aus, dass Wirtschaftskriminalität weiter ansteigen
wird. In ihrer Studie über die Auswirkungen der Rezession haben 90 Prozent der befragten
betrieblichen Betrugsbekämpfungsexperten (Fraud-Experten) gemeint, dass in den nächsten
zwölf Monaten die Fälle weiter zunehmen werden, wobei „Veruntreuung“ bei den
Vermögensdelikten ihrer Meinung nach das häufigste Delikt sein wird.

Die Justizministerin beabsichtigt wiederum nach Presseberichten eigene Spezialeinheiten für
Wirtschaftsstrafsachen an den vier Oberstaatsanwaltschaften einzurichten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an d die Bundesministerin für Inneres
nachstehende


 

Anfrage:

1.              Welche Formen von Wirtschaftskriminalität bzw. Wirtschaftsdelikten sind dem Ressort in
den letzten Jahren bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Branchen und Bundesländer)?

2.              Welche Maßnahmen wurden bzw. werden seitens des Ressorts generell gegen die
unterschiedlichen Formen von Wirtschaftskriminalität ergriffen?

3.              Welche Service- und Beratungsleistungen werden durch das Ressort Unternehmen zur
Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität angeboten?

4.      Welche Haltung nimmt das Ressort zu den vorliegenden Aussagen von ACFE ein?
Welche Schlussfolgerungen zieht das Ressort daraus?

5.              Welche Haltung nimmt das Ressort zu Whistleblower ein, die Fälle von
Wirtschaftskriminalität aufdecken?

6.              Halten Sie zusätzliche gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung der
Wirtschaftskriminalität für notwendig?

Wenn ja, welche?