3280/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.10.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie, und Jugend
betreffend Verwaltungskosten und Komplexität des „Kinderbetreuungsgeldes – Neu“
2002 trat das Kinderbetreuungsgeldgesetz u. a. mit folgender Intention in Kraft: „Finanzielle Unterstützung (Familienleistung) für alle Eltern, deren Kind ab dem 1. Jänner 2002 geboren wird, während der Betreuung ihres Kindes in den ersten drei Jahren, abgekoppelt von einer vorherigen Erwerbstätigkeit.“[1] Die bereits geltenden Regelungen wurden nun durch die einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes mit der neuen Zuverdienstgrenze, die sich an der Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherung orientiert und durch die Einführung einer flexiblen Zuverdienstgrenze in der Höhe von 60% der maßgeblichen Einkünfte im letzten Kalenderjahr vor der Geburt, zu einem „Mischsystem“ zweier unterschiedlicher Zugänge zur Abgeltung der Kinderbetreuung erweitert. Dieses „Fünfvarianten - Mischsystem“ schafft Ungleichbehandlungen aufgrund der Einkommensabhängigkeit und der daraus resultierenden Kompliziertheit in der praktischen Umsetzung. Viele Eltern werden die Hilfe von entsprechend geschultem Personal in Anspruch nehmen müssen, um die für ihre individuelle Lebenssituation optimale Lösung herauszufinden. In der Regierungsvorlage wird von einer Steigerung der Verwaltungskosten von rund 6% ausgegangen. Dadurch sollen voraussichtliche Mehrkosten von € 762.000.- pro Jahr entstehen. Weiters werden einmalige EDV-Implementierungskosten für das Kompetenzzentrum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von rund € 150.000.- angenommen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage:
1. Halten Sie eine Verwaltungsreform hinsichtlich der von Ihrem Ressort zu vollziehenden gesetzlichen Bestimmungen für wünschenswert bzw. notwendig? Wenn ja, welche Bereiche würden Sie einer Reform unterziehen?
2. Wird der zusätzliche Verwaltungsaufwand durch das KBG 2009 mit dem bestehenden Kompetenzzentrum der NÖ. Gebietskrankenkasse bewältigt werden können?
a. Wenn ja, auf welche konkreten Berechnungen bzw. Szenarien stützt sich Ihre Annahme?
b. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie treffen, um dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand Herr (bzw. Frau) zu werden?
c. Welche Vereinbarungen wurden bzw. werden diesbezüglich von Seiten ihres Ressorts mit der NÖ GGK getroffen?
3. Wie stellt sich die Entwicklung der Verwaltungskosten für das Kinderbetreuungsgeld seit 2002 bis dato dar? (Bitte jährliche Auflistung in absoluten Zahlen + Steigerung in Prozentangaben)
4. Staatssekretärin Marek sprach am 8.10.2009 im Familienausschuss von der Notwendigkeit zusätzlichen Personals für die Administration des KBG.
a. Wie viel zusätzliches Personal wird in Erwägung gezogen?
b. Welche Ausbildung benötigt dieses Personal?
c. Welcher Art wird die Beschäftigung (Werkvertrag, Anstellung etc) dieses Personals sein?
d. Welche vorhandenen Planstellen in Ihrem Ressort kommen dafür in Betracht bzw. wie viel neue müssen geschaffen werden?
e. Wie hoch schätzen Sie den zusätzlichen Personalaufwand im Kompetenzzentrum Kinderbetreuungsgeld für die NÖ GGK?
5. Auf welche Höhe werden sich die Verwaltungskosten für die Berechnung der individuellen Zuverdienstgrenze belaufen, wenn diese Option von 20% bzw. von allen Bezieherinnen und Beziehern in Anspruch genommen wird?
6. Welche Gründe bzw. Überlegungen hinderten Sie bisher, eine jährliche Valorisierung des KBG vorzuschlagen bzw. konkret zu veranlassen?
7. Bezüglich der Aufhebung der Zuverdienstgrenzen sprach Staatssekretärin Marek am 8.10.2009 im Familienausschuss von rund € 300 Millionen zusätzlicher Kosten. Welche konkreten Berechnungen liegen dieser Einschätzung zugrunde?
8. Halten Sie die bestehende Diskrepanz zwischen Dauer der gesetzlichen Karenz und Dauer des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes für familienpolitisch sinnvoll?
a. Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen Ihrer Meinung zu Grunde?
b. Wenn nein, welche Maßnahmen wollen sie ergreifen, um diese Diskrepanz zu beseitigen?