329/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.11.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Beendigung des Eurofighteruntersuchungsausschusses als Bedingung im Vergleich mit der Eurofighter GmbH

Behauptlich soll die Beendigung des Untersuchungsausschusses betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen eine Bedingung für den Vergleich mit der Eurofighter GmbH gewesen und sogar im Vergleichstext festgeschrieben worden sein.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

ANFRAGE

1.     Entspricht es den Tatsachen, dass die Beendigung des Eurofighteruntersuchungsausschusses eine Bedingung der Eurofighter GmbH für den Vergleich war?

2.                  Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruhte diese Vereinbarung?

3.                  Wenn ja, sind Sie sich im Klaren darüber, dass eine derartige Vereinbarung rechtswidrig wäre?

4.                  Wurde eine derartige Vereinbarung schriftlich festgehalten?

5.                  Wenn ja, in welchem Text?

6.                  Wann wird dem Parlament der Vergleichstext zugänglich gemacht?