329/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.11.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Beendigung des Eurofighteruntersuchungsausschusses als Bedingung im Vergleich mit der Eurofighter GmbH
Behauptlich soll die Beendigung des Untersuchungsausschusses betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen eine Bedingung für den Vergleich mit der Eurofighter GmbH gewesen und sogar im Vergleichstext festgeschrieben worden sein.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende
ANFRAGE
1. Entspricht es den Tatsachen, dass die Beendigung des Eurofighteruntersuchungsausschusses eine Bedingung der Eurofighter GmbH für den Vergleich war?
2. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruhte diese Vereinbarung?
3. Wenn ja, sind Sie sich im Klaren darüber, dass eine derartige Vereinbarung rechtswidrig wäre?
4. Wurde eine derartige Vereinbarung schriftlich festgehalten?
5. Wenn ja, in welchem Text?
6. Wann wird dem Parlament der Vergleichstext zugänglich gemacht?