3303/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DDr. Königshofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Datenaustausch zwischen Banken

 

Wie in der Internetausgabe der  „Wiener Zeitung“ am 22. September 2009 zu lesen war, kann es die Bonität von Kunden verschlechtern, wenn für einen aufzunehmenden Kredit Angebote unterschiedlicher Banken eingeholt werden. Der Verein für Konsumenteninformation warnt davor, dass Finanzinstitute über eine branchenübergreifende Informationsplattform Einblick in die jeweiligen Daten erhalten. Wie die „Wiener Zeitung“ weiter berichtet, wurden die Vertreter der VKI von Bankenvertretern darauf hingewiesen, dass man Kreditkonditionen nicht einfach vergleichen könne. Laut VKI haben die Institute erklärt, dass sich die Bonität bei Einholen mehrerer Angebote automatisch verschlechtern würde. Vertreter heimischer Großbanken leugnen dies. Der Sprecher der Erste Bank behauptet, es gehe nur darum, „sich einen gemeinsamen Überblick zu verschaffen“. Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich gab bekannt, es solle verhindert werden, dass sich Kreditnehmer durch mehrere gleichzeitig abgeschlossene Verträge überschulden.

Die Bank Austria gab bekannt, dass man lediglich in Kreditanfragen aus dem eigenen Bereich recherchiere. Alle drei behandelten Banken geben an, ihre Informationen über ein Informationsservice des Kreditschutzverbandes von 1870 zu beziehen. Dieser gibt an, keine Kreditanträge zu speichern. Nur abgelehnte Verträge seien, entsprechend den Vorschriften des Datenschutzes, einsehbar.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Ist die beschriebene Vorgehensweise der Banken mit den geltenden Datenschutzbestimmungen vereinbar?

 

2.     Wenn ja, wie?


3.     Wenn nein, welche Schritte werden Sie setzen, um derartige Vorgänge in Zukunft zu unterbinden?

 

4.     Lassen sich derartige Vorgehensweisen mit den Konsumentenschutzbestimmungen vereinbaren?

 

5.     Wenn ja, wie?

 

6.     Wenn nein, welche Schritte werden Sie setzen, um derartige Vorgänge in Zukunft zu unterbinden?

 

7.     Lassen sich derartige Vorgehensweisen mit dem Bankgeheimnis vereinbaren?

 

8.     Wenn ja, wie?

 

9.     Wenn nein, welche Schritte werden Sie setzen, um derartige Vorgänge in Zukunft zu unterbinden?

 

10. Ist bei derartigen Vorgehensweisen noch an freien Wettbewerb zu denken?

 

11. Kann garantiert werden, dass es nicht zur Bildung von Kartellen kommt bzw. nicht bereits Kartelle bestehen?

 

12. Wenn ja, wie?

 

13. Wenn nein, welche Schritte werden Sie setzen, um die Bildung von Kartellen zu verhindern bzw. bestehende zu zerschlagen?