332/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.12.2008
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ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Nichteinhaltung von Bescheidauflagen durch das Schotterwerk Meidling der Fa. Asamer & Hufnagel GmbH
Als Nachfolgerin der 2002 in Konkurs gegangenen Fa. Hans Wanko KG hat die Fa. Asamer & Hufnagel GmbH die Betriebsanlagen im Schotterwerk Meidling 2004 in Vollbetrieb genommen. Das gesamte Steinbruchareal hat ein Ausmaß von mehr als 50 ha und liegt inmitten des Wohngebietes der Orte Hörfarth, Meidling und Paudorf.
Seit dem Zeitpunkt des Vollbetriebes kam es zu einer enormen Produktions-
steigerung und einer damit einhergehenden Mehrbelastung von Mensch und Umwelt
durch Staub, Lärm, Sprengerschütterungen und Schwerverkehr. Bis zu
400 LKW und 20 Baumaschinen sind täglich im und um das Schotterwerk
unterwegs.
Im Genehmigungsbescheid werden 100 LKW und 3 Baumaschinen zur Emissions- und Immissionsbeurteilung zur Bewilligung angenommen. Die Art und Weise der vom neuen Inhaber, entgegen Bescheidauflagen durchgeführten Betriebsführung, hat besorgte AnrainerInnen auf den Plan gerufen. Diese haben sich in der Bürgerinitiative „Lebenswertes Paudorf“ gesammelt, um gegenüber Betreiber und Behörden ihren berechtigten Sorgen und Forderungen mehr Nachdruck verleihen zu können.
Die Bevölkerung von Paudorf fühlt sich von den verantwortlichen PolitikerInnen allerdings völlig im Stich gelassen. Trotz einer Fülle von dokumentierten Anzeigen (rund 100) ist bislang keine Maßnahme seitens der Behörde erkennbar, die eine spürbare Entlastung von Emissionen und Immissionen zur Folge hätte.
Als am Höhenkamm der Nordwand, die einen unverzichtbaren Schutzwall darstellt, die ersten Baufahrzeuge ihre Arbeit aufnahmen, sahen die betroffenen BürgerInnen ein direktes Bedrohungspotential auf sie zukommen. Der Betreiber hat den am Höhenkamm zusätzlich aufgeschütteten Wall, der bereits einen natürlichen Bewuchs hatte, ohne Behördenbewilligung abgetragen, um darunterliegend weiter abbauen zu können. Durch diese Maßnahme wurde die Funktion des Schutzgürtels in Richtung der Anrainersiedlung vermindert.
Selbst die zuständige Behörde hat bereits im Jahr 2002 durch ASV der NÖ Landesregierung festgestellt, dass die Abbaugrenzen der Nordwand erheblich überschritten wurden. Von der BH Krems wurde 2003 eine Sanierung und Rekultivierung per Bescheid vorgeschrieben.
Bis zum heutigen Tag hat der Steinbruchbetreiber diese Aufforderung der Behörde ignoriert und laut Mitteilung vom 11.10. 2007 aus firmeninternen Überlegungen hintangestellt.
Trotz der konsequenzlosen Nichtbeachtung dieser Behördenauflagen hat der Steinbruchbetreiber ein Genehmigungsverfahren auf Tiefenabbau von 75 m und eine Flächenausdehnung auf 9,6 ha initiiert. Da ab einem Flächenmaß von 10 ha zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, bestehen bei der Bevölkerung Zweifel, ob die angesuchten 9,6 ha der Realität entsprechen, oder ob es sich lediglich um eine geschönte Angabe handelt, um die UVP zu umgehen.
Der beantragte Tiefenabbau von 75m und den daraus abzuleitenden Böschungswinkel von 30 Grad würde bedeuten, dass die Nordwand bis auf die untere Baumgrenze abgetragen werden müsste und dadurch überhaupt keine natürliche Schutzbarriere in Richtung Wohngebiet vorhanden wäre. Die Situation für die betroffene Bevölkerung ist daher in höchstem Maße beunruhigend und unzufriedenstellend, worauf weder die zuständige Behörde, noch die Politik bisher in geeigneter Form eingegangen ist oder reagiert hätte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Schritte wurden seitens der Behörde aufgrund der bislang über 100 bei der BH Krems schriftlich erstatteten Anzeigen, durch Fotos belegt, welche die offensichtliche Nichteinhaltung von Bescheidauflagen durch den Werksbetreiber dokumentieren, unternommen?
2. Warum wurde trotz Aufforderung der zuständigen Behörde vom 12.03.2003 die Sanierung und Revitalisierung des Höhenkammes der Nordwand durch den Betreiber bisher nicht umgesetzt und welche behördlichen Schritte wurden gegen diese Nichteinhaltung durch den Werksbetreiber unternommen?
3. Weshalb wurde im Verfahren zum Tiefenabbau einzelnen AnrainerInnen die Parteienstellung bescheidmäßig aberkannt und auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese bescheidmäßige Aberkennung der Parteienstellung von unmittelbar betroffenen AnrainerInnen?
4. Weshalb wurde seitens der Behörde trotz eindeutigem Behördenauftrag der Abbau an der Nordwand bis Ende 2006 geduldet?
5. Wer trägt die Verantwortung für diesen nicht genehmigten Abbau und der nun instabil gewordenen Nordwand, die dadurch ein enormes Gefahrenpotential darstellt?
6. Wie ist es möglich, dass trotz Wissen der zuständigen Bezirkshauptmannschaft die Fa. Friedl ZT GmbH. Rohstoff & Umweltkonsulting in 4840 Vöcklabruck, Karl Lötsch Str. 10, bei der Erweiterung um den Tiefenabbau sowohl als Projektant des Gewinnung- & Abschlussbetriebsplans, als auch als Bauaufsicht und als Markscheider bestellt ist, obwohl dies im Widerspruch zu den Bestimmungen des § 135 (1) MinroG steht?
7. Welche Gutachten werden in Bezug auf die prekäre Situation der Nordwand, sowohl geologisch wie aus Sicherheitserfordernissen, verlangt?
8. Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Gesundheit für die in ihrer Existenz bedrohte Wohnbevölkerung von der Behörde getroffen?
9. Welche Maßnahmen werden seitens der Behörde gegen neu aufgetretene Sprünge und massive Gesteinsabstürze aufgrund von starken Sprengungen im Bereich der Nordwand ergriffen?
10. Welche Maßnahmen werden seitens der Behörde gegen verstärkte Staubemissionen durch die Gesteinsbrech- und Aufbereitungsanlagen ergriffen?
11. Welche Maßnahmen werden seitens der Behörde gegen Lärm- und Staubemission durch eine mobile Brechanlage ergriffen?
12. Welche Maßnahmen werden seitens der Behörde gegen Staubemissionen durch innerbetrieblichen Werksverkehr mit LKW ergriffen?
13. Welche Maßnahmen werden seitens der Behörde gegen Straßenverschmutzungen durch LKW, die nicht die Reifenwaschanlage benutzen, sowie die Blockierung der Straße L7107 und Bahnübergang durch LKW in Warteposition zur Auffahrt auf die betriebseigene Brückenwaage ergriffen?
14. Welche Maßnahmen werden seitens der Behörde gegen die konsenswidrige Wasserentnahme aus der Fladnitz und Einleitung von Schlammwässern in die Fladnitz ergriffen?
15. Welche Maßnahmen werden seitens der Behörde gegen Staubniederschlag im Bereich des Wohnhauses in Meidling, Schlossstraße 7 ergriffen?