3356/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.10.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ermittlungen der SOKO Tierschutz gegen eine UVS-Richterin
Laut uns vorliegender Information kam es im Jahr 2005 in der Umgebung von Böheimkirchen zu einer Aktion von etwa 30 Tierschützern in Zusammenhang mit einer Jagd. Dabei wurden von den Jägern einige Autonummern notiert und Anzeigen an die zuständige Bezirkshauptmannschaft wegen Störung der Jagd erstattet. In weiterer Folge kam es dann zu mehreren Strafbescheiden der Bezirkshauptmannschaft gegenüber den Tierschützern.
Einer der Tierschützer, Nikolaus Kulmer, Obmann des Vereins Tier-WeGE, erhob beim UVS Niederösterreich Berufung gegen den Strafbescheid. Die nach der Geschäftsverteilung zuständige UVS-Richterin sah den Tatbestand der Störung der Jagd nicht als erwiesen an und hob den Strafbescheid auf.
Davon erfuhr auch Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, Tierrechtsaktivist und einer der Hauptverdächtigen im Tierschützerprozess. Martin Balluch informierte daraufhin über Internet die anderen Tierschützer, die wegen der Jagdstörung eine Verwaltungsstrafe bekommen hatten, und forderte sie auf, auch gegen ihre Strafbescheide zu berufen. Um die anderen Tierschützer entsprechend zu motivieren bzw. ihnen die Angst vor einem Berufungsverfahren zu nehmen, teilte er ihnen mit, dass am UVS Niederösterreich eine Richterin sei „die auf Seiten der Tierschützer stehe“. Persönlich getroffen oder kennen gelernt hat Martin Balluch die Richterin des UVS NÖ nie.
Aufgrund er Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wegen § 278a StGB gegen eine Anzahl von Tierschützern, unter anderem Nikolaus Kulmer und Martin Balluch, kam nun auch die UVS-Richterin ins Visier der SOKO Tierschutz. Die UVS-Richterin bekam am 25. September 2009 Besuch von der SOKO Tierschutz, die sie als Verdächtige einvernommen hat. Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Strafbescheids gegen Nikolaus Kulmer wird ihr nunmehr Amtsmissbrauch vorgeworfen (siehe auch Standard-Artikel vom 4. Oktober 2009 „Tierschützerermittlungen auch in der Justiz“).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurde die Einvernahme der UVS-Richterin durch die SOKO Tierschutz von der Staatsanwaltschaft angeordnet?
2. Handelt es sich bei der angesprochenen Entscheidung der UVS-Richterin im Hinblick auf Herrn Nikolaus Kulmer um eine vertretbare Rechtsansicht?
3. Wurde das bei den Ermittlungen berücksichtigt?
4. Wenn ja, warum wurde die UVS-Richterin von der SOKO Tierschutz einvernommen?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wurden noch weitere Ermittlungsschritte in diesem Zusammenhang gesetzt?
7. Wenn ja, welche und wer hat diese angeordnet?
8. Ist es richtig, dass besagte UVS Richterin abgehört wird (wurde)?
9. Wenn ja, in welchem Zeitraum?
10. Wenn ja, wurde das Diensttelefon beim UVS abgehört?
11. Wie rechtfertigt sich diese Überwachungsmaßnahme?
12. In welchem Stand befindet sich das Verfahren gegen die UVS-Richterin?
13. Teilen Sie unsere Einschätzung, dass eine derartige Vorgangsweise zur Einschüchterung von (UVS-)RichterInnen führen kann und so die richterliche Unabhängigkeit unterminiert?