3357/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.10.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

DRINGLICHE ANFRAGE

des Abgeordneten Kogler, Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend System Grasser“ und der Wille der ÖVP, die Machenschaften lückenlos aufzuklären

Begründung

Ihr Amtsvorgänger Karl-Heinz Grasser hat als Finanzminister ein System der Begünstigung persönlicher Freunde und der eigenen steuerlichen Begünstigung geschaffen. Die Lasten dieses Systems mussten die österreichischen SteuerzahlerInnen tragen. Die seinerzeitige ÖVP-Führung unter Bundeskanzler Schüssel und den Klubobleuten Khol und Molterer hat Grasser immer voll unterstützt und eine wirksame Aufklärung der Vorgänge verhindert.

Sie haben als zuständiger Ressortleiter und ÖVP-Obmann zwei Optionen: den weiteren Schutz des Systems Grasser“ im Stil der alten ÖVP-Führung durch die Verweigerung einer lückenlosen und wirksamen parlamentarischen Aufklärung, oder aber den Bruch mit der bisherigen Parteilinie und die Aufklärung aller Begünstigungen auf parlamentarischer Ebene.

Die heutige Anfrage soll klären, welcher Weg weiter beschritten wird:

1. BUWOG

Im Jahr 2000 erklärte das Finanzministerium die Absicht, die fünf Bundeswohnbaugesellschaften veräußern zu wollen. Am 11.6.2002 fasste die Bundesregierung den Grundsatzbeschluss, die Bundeswohnungen abzugeben. Am 25.7.2003 wurde der Finanzminister gesetzlich ermächtigt, die Bundesanteile an den Bundeswohnbaugesellschaften bestmöglich zu verwerten.

Zur Abwicklung der Veräußerung wurde ein externer Berater herangezogen. Die diesbezügliche Ausschreibung gewann im September 2002 - unter aufklärungsbedürftigen Umständen - die Investmentbank Lehman Brothers. Im Vorfeld der Verkaufsvorgänge betraute der ehemalige Finanzminister nämlich seinen Vertrauten, den Immobilienmakler Karl Ernst Plech, einen Finanzier der FPÖ, mit Aufsichtsratspositionen in der BUWOG und der öberösterreichischen WAG Wohnungsanlagen Ges.m.b.H. und ernannte ihn zum Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für die Vorbereitungen des Verkaufs an Investoren. In dieser Vergabekommission für die Ausschreibung war also ein Freund Grassers führend tätig. Für die in der Folge obsiegende Investmentbank Lehman Brothers als Berater für den BUWOG-Verkauf war zufälligerweise" ebenfalls ein Grasser-Freund aktiv, nämlich Karlheinz Muhr. Lehman Brothers erhielt den Auftrag, obwohl ihr Angebot um ein Drittel teurer war als das der CAIB.


DI Michael Ramprecht, damals Mitarbeiter im Grasser-Kabinett und in maßgeblicher Funktion in der Vergabekommission, sagte zu diesem bemerkenswerten Vorgang (Profil, 5.10.2009): Zwei Minuten bevor wir zur Kommission reingegangen sind, hat Plech auf einem Gang des Finanzministeriums zu mir gesagt: ,Der Minister will, dass es Lehman wird'.

Im August und September 2003 wurden Investoren zum Bieterverfahren eingeladen. Aus den 30 einlangenden Bewerbungen wählte die Investmentbank 25 Bieter aus. Von diesen gaben im Jänner 2004 sechs ein unverbindliches Angebot ab. Im März 2004 wurde eine der fünf Bundeswohnbaugesellschaften, WEB Wien, aus dem Verkaufsprozess herausgelöst und es wurden neue Angebote eingeholt. Am 4.Juni 2004 lagen schlussendlich zwei verbindliche Angebote vor (CA-Immo und ein Konsortium der Immofinanz-Gruppe). Bestbieter war die CA Immo mit einem Angebot von 795 Mio., das Immofinanz-Konsortium bot lediglich 706,6 Mio, also fast 90 Mio. weniger. Obwohl die Auswahlkommission bereits im April 2004 empfohlen hatte, lediglich bei nicht wesentlich auseinander liegenden Kaufangeboten“ eine Nachverhandlungsrunde durchzuführen, wurde den zwei Bietern in der Folge die Möglichkeit gegeben, ihre Angebote nachzubessern (Last and Final Offer“). Am 15. Juni 2004 ging der Zuschlag schließlich an den ursprünglich zweitgereihten Bieter Immofinanz, der nun plötzlich mit 840,58 Mio Euro nicht mehr um 88,4 Mio Euro hinter dem Erstbieter, sondern - ein wenig überraschend - um knappe 1,19 Mio Euro davor lag.

An den Verkaufsvorgängen waren - wie sich herausstellte - aber nicht nur die Freunde des ehemaligen Finanzministers Karl Ernst Plech und Karlheinz Muhr beteiligt, sondern es kassierten mit Walter Meischberger und Peter Hochegger weitere engste Freunde des Ministers eine mehr als aufklärungsbedürftige Erfolgsprämie“, die sie zu versteuern vergaßen“. Mittlerweile haben sie Selbstanzeige erstattet.

Hochegger und Meischberger waren mit Ex-Bundesminister Grasser sowohl persönlich befreundet (Anm.: Meischberger ist Grassers Trauzeuge) als auch auch gemeinsame Geschäftspartner als Gesellschafter der PR-Firma Valora Solutions“. Medienberichten zufolge hat CPB, eine Firma der Immofinanz-Gruppe im Jahr 2006 als Provision für den BUWOG-Deal ein Prozent des ursprünglichen Kaufpreises, also 9,61 Mio. an eine zypriotische Briefkastenfirma des PR-Beraters Hochegger überwiesen. Dieser habe 80% davon, also 7,688 Mio. an Walter Meischberger weitergeleitet. Gegenüber dem Wirtschaftsblatt (11.9.2009, S.2) erklärte Hochegger dazu: Herr Petrikovics, den ich seit 1993 kenne, hat mich ersucht, ihm eine Information bezüglich des Buwog-Verkaufs zu beschaffen.“ [...]Ich habe ihm diese Information beschafft. Nachdem die Immofinanz als Höchstbieter den Zuschlag erhalten hat und ich der Meinung war, dass meine Information dafür mitgeholfen hat, habe ich bei der Immofinanz angeklopft, um eine Erfolgsprämie zu bekommen.“ Dies ist der entscheidende Hinweis darauf, dass die Provision an Hochegger und Meischberger offenbar aufgrund einer Information“ über das Vergabeverfahren bezahlt wurde.

Die Aussagen von Ramprecht legen den Verdacht nahe, dass der gesamte Vergabevorgang bezüglich der BUWOG-Anteile nach den Vorgaben von Karl-Heinz Grasser ablief und von diesem gesteuert wurde.  Ramprecht berichtet (Profil,


5.10.2009) von einem Gespräch mit Ernst Karl Plech, der zu ihm sagte: Wir haben den Auftrag, wer das werden wird. Es soll die Immofinanz werden. Wir wissen doch, wohin die Reise geht. Es soll die Immofinanz werden.“

Doch es wurde nicht nur mit - dieser Verdacht muss zumindest aufgeklärt werden -mittels einer möglichen Informationsweitergabe sichergestellt, dass die Immofinanz den Zuschlag erhält, indem sie ein Angebot geringfügig über dem der Konkurrenz abgibt. Es wurde aber gleichzeitig auch durch verschiedene Maßnahmen zum Schaden der Steuerzahler der Preis insgesamt gedrückt:

Entgegen dem Rat von Experten wurden die fünf Bundeswohnbaugesellschaften nur als Gesamtpaket angeboten, statt erlösmaximierende Einzelpakete zu schnüren. Dadurch entstand der Republik ein Schaden in der Höhe eines mehrstelligen Millionenbetrags.

Dazu kritisierte der Rechnungshof (Bericht 07/3):

Erlössteigernde Maßnahmen beim Verkauf wären möglich gewesen.

Der Verkauf von vier der fünf Bundeswohnbaugesellschaften erfolgte als Gesamtpaket. Nach Ansicht des RH wäre es zweckmäßig gewesen, auch im Rahmen der letzten Angebotsrunde Angebote für den Erwerb von einzelnen Gesellschaften bzw Teilpaketen einzuholen.

Die Folgewirkungen der Einräumung eines Vorkaufsrechts an der ESG Wohnungsgesellschaft mbH Villach für das Land Kärnten, dieses wurde allerdings nicht in Anspruch genommen, führte zu einer Erlöseinbuße von 3,61 Mio EUR.

Vor dem Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften hafte der Bund das Recht, für frei werdende Wohnungen Personen als Mieter vorzuschlagen (Einweisungsrecht). Der letztgültige Kaufvertragsentwurf ließ eine eindeutige Regelung hinsichtlich der Einweisungsrechte des Bundes bei 5.539 BUWOG-Wohnungen nicht klar erkennen.

Eine chronologische und durchgängige Dokumentation der von den Bietern im Rahmen der Vertragsverhandlungen im Einzelnen vorgebrachten Änderungswünsche erfolgte nicht. Aus der Aktenlage konnte nicht nachvollzogen werden, nach welchen Gesichtspunkten die Änderungswünsche einzelner Bieter berücksichtigt wurden.“

Bei der Verkaufsabwicklung der BUWOG beanstandete der Rechnungshof aber nicht nur die extrem kostenaufwendige Abwicklung des Verkaufsverfahrens durch einen beauftragten Rechtsanwalt (Das Honorar des Rechtsberaters für das Verkaufsverfahren soll sich in einer Größenordnung von über 600.000 Euro bewegt haben und die Leistung wäre kostengünstiger durch das BMF gewesen), sondern auch die hohen Kosten (8 Mio Euro) durch die Beauftragung der Lehman Brothers mit der Beratungsleistungen und der Auslobung samt der Planung und Umsetzung des Verkaufs. Dabei sollen Tagsätze von bis zu 13.000 Euro gezahlt worden sein, obwohl das Sachverständigenwissen durch lokalen österreichischen Institutionen bereitgestellt wurde (vgl dazu Wahrnehmungsberichte des Rechungshofes 2003/4, 111-51, XXII.GP und 2007/3, III-44, XXIII.GP).


Darüber hinaus wurde ohne zusätzlichen Erlös 8 Monate nach dem Verkauf auf das Einweisungsrecht“ des Bundes verzichtet, sodass sich nach Aussage von RH-Präs. Moser im Rechnungshofausschuss eine Erlöseinbuße von über 200 Mio. Euro zu Lasten der SteuerzahlerInnen ergab, da die betroffenen 5.539 Wohnungen bei Verkauf nicht mehr dem Regime des WGG unterliegen und bilden ein erhebliches Immobilienvermögen.

2.  Komplex Hochegger-Meischberger

Der PR-Berater Peter Hochegger war neben der BUWOG-Privatisierung für das Finanzministerium unter der Leitung von Karl-Heinz Grasser in vielfältiger Form tätig.

Die Personality-Homepage von Karl-Heinz Grasser, die von der Industriellenvereinigung über den Verein zur Förderung der New Economy bezahlt wurde, verursachte Kosten, die nicht nachvollziehbar waren. Nachdem Peter Hochegger über die neugegründete Firma Martrix, Dr. Hochegger Marketing und Consulting GmbH, an der Homepageerstellung beteiligt wurde, kletterten die Kosten auf astronomische 240.000 Euro.

Im Jahr 2002 führte Karl-Heinz Grasser eine sogenannte Informations- und Kommunikationskampagne für kleine und mittlere Unternehmen“, kurz KMU-Dialog genannt, durch. Für insgesamt neun Veranstaltungen, die Teilnehmer als Cocktailparties und hemmungslose Selbstvermarktung eines im Stile eines Motivationstrainers agierenden Finanzministers beschrieben, wurden 2,36 Mio. Euro ausgegeben. Die Agentur Hochegger kassierte 313.000 Euro.

3.  Steuerschonende Selbstbehandlung des Finanzministers Karl-Heinz Grasser

Der Verein zur Förderung der New Economy, dessen Zweck in der publicitywirksamen Präsentation der Marke KHG“ bestand, erhielt von der Industriellenvereinigung insgesamt 283.460 Euro. Für diese Zuwendung wurde weder von der IV, noch vom Verein, noch von Karl-Heinz Grasser als dem Letztbegünstigten, Steuer bezahlt. Der Steuerexperte und ehemalige Richter am Verwaltungsgerichtshof, Dr. Karl-Werner Fellner, beurteilte diesen Vorgang folgendermaßen: Auf irgendeiner Ebene, sei es bei der IV, sei es beim geförderten Verein, sei es beim Minister selbst, hätte auf jeden Fall Steuer bezahlt werden müssen. Alles andere sind Ausflüchte.“ Im Steuerverfahren jedoch, das einer der engsten Mitarbeiter des Ministers leitete, wurde beschieden, dass gemäß einem schon damals obsoleten deutschen Kommentar zum Stiftungsrecht keine Schenkungssteuer anfalle, da die Zuwendung satzungsgemäß“ erfolgte. Univ.Prof Werner Doralt beurteilte diesen Bescheid als gesetzwidrig. Da ein Verein jederzeit seine Statuten ändern könne, würde die Rechtsmeinung des Ministeriums dazu führen, dass er seine Steuerpflicht selbst bestimmen könne.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


DRINGLICHE ANFRAGE:

1.     Können Sie angesichts des BUWOG-Vergabeverfahrens, bei dem derartig
viele Ungereimtheiten zutage getreten sind und angesichts der bekannt
gewordenen Provision von fast 10 Mio. Euro für die persönlichen Freunde und
Gesch
äftspartner des damaligen Finanzministers Grasser ausschließen, dass
dieser auf das Vergabeverfahren Einfluss genommen hat oder
verfahrensrelevante Informationen von ihm, seinem Kabinett oder aus dem
Bereich des Bundesministeriums f
ür Finanzen weitergegeben wurden?


2.            Teilen Sie die Auffassung, dass es sich um einen klassischen Fall von
Unvereinbarkeit handelte, den Immobilienhändler Karl Ernst Plech in die
Aufsichtsräte von Wohnbaugesellschaften und der BIG zu entsenden?

3.            Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass der von Lehman Brothers" konzipierte
Prozessablauf der Vergabe derart gestaltet war, dass letztlich sowohl der
Bestbieter als auch der Zweitbieter den Zuschlag erhalten konnte?

4.            Wie beurteilen Sie die Auffassung des Rechnungshofes (siehe Bericht 2005/7,
111-158 d.B. XXII GP), dass der Paketverkauf der Wohnbaugesellschaften zu
einer Erl
ösminderung geführt hat?

5.            Welche Personen waren im Zeitraum von Mai bis Juli 2004 in der
Vergabekommission vertreten? Kam es zu personellen Veränderungen (wenn
ja, welche)?

6.            Welche Änderungen hinsichtlich der Vergabebedingungen, Fristen und
Verkaufsmodalit
äten gab es im Verlauf des Vergabeverfahrens und aus
welchen Gründen?

7.            a) Wieso wurde nach dem Vorliegen verbindlicher Angebote nochmals eine“
Last and Final Offers-Runde“ vorgenommen?

b) Wieso kam es zu einer Verkürzung der Zuschlagsfrist im Juni 2004?

8.            Laut Format“ Nr. 41/09 vom 09 10.2009 hat Anfang Juni 2004 im Gelben
Salon" eine Besprechung zum BUWOG-Verkauf stattgefunden, wo Grasser,
sein Kabinett und hohe Finanzbeamte alle Infos über den aktuellen Stand des
Verkaufsprozesses erfahren sollten. Laut Format habe sich eine damals
Anwesender erinnert:
Im Angebot der CA Immo fand sich der Hinweis auf
eine Finanzierungsgarantie der Bank Austria über 960 Millionen Euro.“ Damit
wäre klar, dass die CA Immo ein Angebotslimit hatte. Können Sie
ausschlie
ßen, dass diese wertvolle Information von BM Grasser oder
Mitgliedern seines Kabinetts an die Immofinanz weitergegeben wurde und
dieser damit erm
öglicht wurde, die Konkurrenz geringfügig zu überbieten?

9.            Können Sie ausschließen, dass das Land Kärnten bzw. der damalige Kärntner
Landeshauptmann auf Grund von Informationen aus dem Ministerium
informiert war, wer das beste und wer das zweitbeste Angebot gelegt hatte?

10.     Können Sie ausschließen, dass Walter Meischberger über Informationen aus
dem Ministerium verfügt hat, die dem Immofinanz-Konsortium zum
Verkaufserfolg verholfen haben können? Welche konkreten diesbezüglichen


Informationen hatte Walter Meischberger auf Basis des Kenntnisstandes des Finanzministeriums?

11.    Können Sie auf Basis des Kenntnisstandes des Ministeriums ausschließen,
dass Karl Ernst Plech relevante Informationen aus dem Vergabeverfahren an
Walter Meischberger weitergegeben hat?

12.    Können Sie ausschließen, dass Ihr Vorgänger Karl Heinz Grasser relevante
Informationen aus dem Vergabeverfahren an Walter Meischberger
weitergegeben hat?

13.    Wieso waren im Verkaufsvertrag die Einweisungsrechte des Bundes unklar
geregelt und in der Beilage 14.1.2a sehr wohl verankert? Können Sie
ausschließen, dass Walter Meischberger darauf eingewirkt hat?

14. Wer formulierte 2004 die endgültige Fassung des Verkaufsvertrag?


15.    Drängten Kabinettsmitarbeiter bei der Vertragserstellung auf das Streichen
der Einweisungsrechte?

16.    Warum verzichtete der Bund am 25.2.2005 auf die Einweisungsrechte,
obwohl noch am 23.10. 2004 in einem Memorandum
über den
Verkaufsvertrag festgehalten wurde, dass keine Ver
äußerung von
Wohnungen mit Einweisungsrecht vorgenommen werden darf?

17.    Warum prüfte die Finanzprokuratur nicht die Auswirkungen eines Verzichts
der Einweisungsrechte bei Verkauf der BUWOG-Wohnungen? Warum wurden
ihr laut Auskunft des Rechnungshofpräsidenten in der Sitzung des
Rechnungshof-Ausschusses vom 18.12.2007 nur
abgespeckte“ Unterlagen
übermittelt?

18.    Wie erklären Sie die widersprüchliche Auskunft Ihres Vorgängers BM Molterer
über die Verfügungsbeschränkungen: einerseits spricht er von keine
Verf
ügungsbeschränkungen hinsichtlich des freien Verkaufes“
(AB1338/23.GP) anderseits von Verfügungsfreistellung etwas eingeschränkt“
(AB3378/23.GP)?

19.    Welche Aufträge erhielten Firmen, an denen PR-Berater Peter Hochegger
beteiligt war, während der Amtszeit Ihres Amtsvorgängers Karl-Heinz Grasser
durch das Finanzministerium und wie hoch waren die jeweiligen Honorare?

20. Wie hoch war die Gesamtsumme dieser Honorare?

21. Welche Aufträge erhielten Firmen, an denen PR-Berater Peter Hochegger
beteiligt war, während der Amtszeit Ihres Amtsvorgängers Karl-Heinz Grasser
laut Wissensstand des BMF von anderen Bundesministerien bzw.
ausgegliederten Rechtsträgern und wie hoch waren die jeweiligen Honorare?

22. Wie hoch war die Gesamtsumme dieser Honorare?

23. Welche Aufträge erhielten Firmen, an denen der ehemalige FPÖ-Abgeordnete
Walter Meischberger beteiligt war, während der Amtszeit Ihres
Amtsvorg
ängers Karl-Heinz Grasser durch das Finanzministerium und wie
hoch waren die jeweiligen Honorare?


24. Wie hoch war die Gesamtsumme dieser Honorare?

25.     Welche Aufträge erhielten Firmen, an denen der ehemalige FPÖ-Abgeordnete
Walter Meischberger beteiligt war, während der Amtszeit Ihres
Amtsvorgängers Karl-Heinz Grasser laut Wissensstand des BMF von anderen
Bundesministerien bzw. ausgegliederten Rechtsträgern und wie hoch waren
die jeweiligen Honorare?

26.     Wie beurteilen Sie das Steuerverfahren gegen den Verein zur Förderung der
New Economy“?

27. Teilen Sie die Rechtsauffassung des ehemaligen Richters am
Verwaltungsgerichtshof, Dr. Fellner, derzufolge auf irgendeiner Ebene, sei es
bei der Industriellenvereinigung, sei es beim geförderten Verein, sei es beim
Minister selbst, auf jeden Fall Steuer h
ätte bezahlt werden müssen?

28. Teilen Sie die Meinung von Karl-Heinz Grasser (ORF-Interview, 23.6.2003),
der Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit seiner
Homepage sei völlig absurd und von Beginn an absolut haltlos" ?


29.     Teilen Sie die Rechtsmeinung von Ex-Staatssekretär Finz, der 2003 von
Grasser per Weisung mit der steuerlichen Prüfung der Homepageaffäre
betraut wurde, dass damals bei Vereinen eine satzungsgemäße Zuwendung“
schenkungssteuerfrei war?

30.     Durch die Amtsführung von Bundesminister Grasser und die geschilderten
Vorgänge hat die Reputation des Bundesministeriums für Finanzen gelitten.
Unterstützen Sie es daher als Finanzminister, die Vorwürfe gegen Ihren
Amtsvorgänger Grasser in einem parlamentarischen
Untersuchungsausschuss lückenlos aufzuklären, für Transparenz zu sorgen
und damit das Vertrauen der Bevölkerung in eine wesentliche Institution der
Republik wieder herzustellen?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 2 GOG verlangt.