3360/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.10.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl

und Kolleginnen und Kollegen

An die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend

SchülerInnenhöchstzahl in Bundesgymnasien und Bundesrealgymnasien.

Bezugnehmend auf etliche Beschwerden von Pädagoginnen und Pädagogen sowie Eltern und deren Vertretungen aus verschiedenen Bundesländern stelle ich Folgendes fest:

Es gibt in den Bereichen der AHS, BHS usw. derzeit eine SchülerInnenhöchstzahl von 36.

Durch diese überdimensionierte KlassenschülerInnenzahl lässt sich laut Pädagoginnen und Pädagogen kein lehrplangerechter Unterricht gestalten. Mit einer derart hohen SchülerInnenanzahl können auch Projektarbeiten nicht durchgeführt werden, auch Versuche in Physik- und Chemiesälen sind kaum zu bewerkstelligen. Von einer modernen Unterrichtsmethode, die auf Neigungen, Leistungsniveaus und didaktische Prinzipien abzielen, kann da nicht mehr gesprochen werden. Real-Life-Projekte, Forschungsarbeiten, Präsentationen, Simulationen und ähnliche Unterrichtsmethoden sind mit dieser SchülerInnenanzahl undenkbar.

 

Aufgrund dieser Beschwerden ergibt sich für die Unterfertigten folgende

 

Anfrage:

1.  Die SchülerInnenhöchstzahl in Pflichtschulen wurde gesetzlich gesenkt. Wird diese auch eingehalten?

2.           Ist eine Senkung der SchülerInnenhöchstzahl in anderen Schultypen wie BG, BRG, HAK; HTL, BHS usw. geplant?

3.           Wenn ja, wann?

4.           Wenn nein, warum nicht?

5.  Durch eine derart hohe SchülerInnenzahl in einer Klasse sind nicht nur die Pädagoginnen und Pädagogen beinahe schon überfordert, auch für die Jugendlichen entsteht dadurch psychischer Stress. Wäre da eine sofortige Senkung der SchülerInnenhöchstzahl nicht auch zugleich eine Hilfestellung für alle Beteiligten?