3379/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.10.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tadler, Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend „geplante Privatisierung der Bundesimmobiliengesellschaft BIG und den Verkauf von BIG Liegenschaften“

 

Wie einem Interview mit Bundesminister Mitterlehner zu entnehmen ist, kann sich der Bundesminister eine „intelligente Teilprivatisierung der Bundesimmobiliengesellschaft  BIG“ vorstellen.

Eine Prüfung der Vor- und Nachteile bezüglich einer Privatisierung der BIG wurde in diesem Interview in Aussicht gestellt (Interview mit dem Wirtschaftsblatt vom 30.09.2009).

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

 

1.     Haben Sie mit der angekündigten Prüfung der Vor- und Nachteile einer Teilprivatisierung der BIG schon begonnen? Wenn nein, warum nicht und wann werden Sie mit einer diesbezüglichen Prüfung beginnen?

 

2.     Wie weit sind Sie mit der Prüfung der Vor- und Nachteile einer Teilprivatisierung der BIG?

 

3.     Wer führt diese Prüfung durch und was wird diese Prüfung voraussichtlich kosten?

 

4.     Wie könnte aus Ihrer Sicht eine „intelligente Teilprivatisierung“ aussehen?


 

5.     Ist im Zuge einer Teilprivatisierung geplant, dass Immobilien Verkauft werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß (Bitte um genaue Aufschlüsselung der voraussichtlich zum Verkauf stehenden Objekte nach Bundesland und mögliche Verkaufserlöse)?

 

6.     Werden bei einer Privatisierung bestehende Mietverträge beibehalten?

 

7.     Wird der Mietvertrag der Liegenschaft des Landesschulrates am Mozartplatz in Salzburg bei einer Veräußerung in der derzeitigen Fassung aufrechterhalten?

 

8.     Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen der BIG durch bestehende Miet- und Pachtverträge (Bitte um genaue Aufschlüsselung der Miet- und Pachteinnahmen nach Gebäuden und Bundesland)?

 

9.     Wie weit sind die Verhandlungen mit dem Bundesland Salzburg fortgeschritten, bezüglich einer Rückgabe von Bundesimmobilien an das Bundesland Salzburg (zB die Bezirksgerichte von Abtenau, Oberndorf, St. Johann, Zell am See sowie St. Gilgen)?