3382/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Josef Auer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Internetkäufe verbotener Gegenstände durch Minderjährige

Immer wieder tätigen Minderjährige Einkäufe im Internet, ohne dabei mit Hürden seitens der Shopbetreiber konfrontiert zu werden. So gelangen immer wieder Personen unter 18 Jahre an für sie verbotene Gegenstände.

So schildert etwa die Verbraucherzeitschrift Konsument" in ihrer Ausgabe vom August 2009 den Fall eines 13-Jährigen, der sich über das Internet ein Messer, das unter das Waffengesetz fällt, kaufte ohne einer Alterskontrolle ausgesetzt zu sein.

Nach heutigen Maßstäben ist es relativ einfach, durch geeignete Maßnahmen einen Verkauf verbotener Gegenstände an Minderjährige zu unterbinden.

Amazon.de", eines der größten Internet-Kaufhäuser zeigt einen solchen Weg: Personen, die Filme oder PC- bzw. Videospiele ohne Jugendfreigabe gemäß § 14 dJuSchG erwerben, unterliegen in Deutschland ausschließlich einem Spezialversand, der eine Alterskontrolle des/der Empfängerin ermöglicht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.                Welche Auflagen und Beschränkungen gelten für Websites von Online-Anbietern für den Verkauf an Minderjährige und wie werden diese kontrolliert?

2.                Halten Sie die derzeitigen Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen vor illegalen Online-Einkaufsmöglichkeiten für ausreichend?

3.                Welche Maßnahmen werden Sie seitens Ihres Ressorts setzen, um den Online-Verkauf von für diese verbotenen Gegenstände an Minderjährige zu unterbinden?