3416/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Justiz

 

betreffend die Erhöhung der Gebühren für unbeglaubigte Aktenabschriften oder -ablichtungen und sonstige Kopien

 

Im dem Budgetbegleitgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 52/2009) vom 17. Juni 2009 ist in Artikel 9 (Änderung des Gerichtsgebührengesetzes) Ziffer 18 (Tarifpost 15) zu lesen: „6. Für unbeglaubigte Aktenabschriften oder -ablichtungen und sonstige Kopien ist eine Gebühr in Höhe von 90 Cent für jede angefangene Seite zu entrichten, werden sie von der Partei selbst hergestellt, eine Gebühr in Höhe von 40 Cent für jede Seite.“ Mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz (BGBl. II Nr. 188/2009) nur 12 Tage später, am 29. Juni 2009 wurde die vorgenannte Erhöhung weiter erhöht, und zwar von 90 Cents auf 1,- Euro und von 40 Cents auf 50 Cents.

 

Der Preis hat sich also von ursprünglich 40 Cent je Seite (Rechtslage vor dem Budgetbegleitgesetz 2009) auf einen Euro mehr als verdoppelt. Diese enorme Preissteigerung scheint angesichts der Eigenkosten pro Kopie, die mit etwa sieben Cent veranschlagt werden können, überzogen. Seltsam ist auch die Vorgangsweise, die Gebühren nur zwei Wochen nach der ersten Erhöhung gleich noch ein zweites Mal um 10% bzw. 20% zu erhöhen.

 

Auf der Homepage „falter.at“ (Stand vom 17.9.2009) ist ein Interview mit Ihnen zu lesen, in dem Sie die Gebührenerhöhung damit rechtfertigen, dass die Justiz funktionsfähig gehalten werden müsse. Außerdem argumentierten Sie, dass der Zugang sozial Schwächerer zur Justiz durch die Erhöhung nicht erschwert werde.  

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz folgende


ANFRAGE

 

1.     Wonach richtet sich das Ausmaß der Erhöhung?

2.     Warum wurden die Gebühren in zwei Etappen erhöht?

3.     Wie viele Ablichtungen, Abschriften und Kopien sind in den letzten fünf Jahren jeweils angefallen?

4.     Wie hoch ist das Budget des Justizministeriums?

5.     Wie hoch werden die Mehreinnahmen durch die oben behandelten Gebührenerhöhung veranschlagt?

6.     Wie kann garantiert werden, dass für sozial Schwächere der Zugang zur Justiz nicht erschwert wird?