342/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte behinderte Person einzustellen.

Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifellos vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht zumeist in erschreckend hohen Ausmaß nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von behinderten Menschen.

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende

Anfrage:

In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2007 die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ressort erfüllt (Aufstellung Personalstand insgesamt abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten unter Angabe der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten und der daraus resultierenden, ermittelten Pflichtzahl)?