3429/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Sozialbetrug durch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte

 

Wie den Medien (Salzburger Krone, 8. Oktober 2009) zu entnehmen ist, wurde von der Polizei ein organisierter Asylbetrug aufgedeckt. Weiters wurde berichtet, dass mit Doppelidentitäten vom Sozialamt der Stadt Salzburg Sozialhilfe in der Höhe von mehr als Euro 100.000,-- zu Unrecht bezogen wurde.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Fälle von zu Unrecht in Anspruch genommen sozialen Leistungen wurden in den letzten fünf Jahren, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre, bekannt?
  2. In wie vielen Fällen wurde in den letzten fünf Jahren, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre, Strafanzeige erstattet?
  3. Gegen wie viele Personen wurde in den letzten fünf Jahren, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre, deswegen Strafanzeige erstattet?
  4. Welchen Wert hatten die zu Unrecht in Anspruch genommen sozialen Leistungen in den letzten fünf Jahren, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre?
  5. Welche Leistungen wurden zu Unrecht bezogen?
  6. Warum sind die Täter aus Salzburg auf freiem Fuß?

  1. Warum sind die Täter aus Salzburg, welche in Schubhaft waren und Hungerstreik angekündigt haben, auf freiem Fuß?
  2. Wie viele der in den letzten 5 Jahren wegen zu Unrecht in Anspruch genommen sozialen Leistungen angezeigten Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sind, weil diese auf freiem Fuß waren, untergetaucht und dadurch nicht bestraft worden?
  3. Welche Maßnahmen haben Sie bisher gesetzt, um von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten zu Unrecht in Anspruch genommene soziale Leistungen zu verhindern?
  4. Welche Maßnahmen werden Sie neben der Schaffung des neuen § 119 FPG setzten, um dies künftig zu verhindern?
  5. Gab es in den letzten fünf Jahren Rückforderungen von zu Unrecht in Anspruch genommenen sozialen Leistungen?
  6. Wenn ja, wie oft, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre?
  7. Wenn ja, von wie vielen Tätern, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre?
  8. Wenn ja, welche Werte wurden zurückgefordert?