3435/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.10.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Wolfgang Zanger und DI Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Überweisungsdauer bei heimischen Banken
Der § 37 des Bankwesengesetzes sieht vor, dass Kreditinstitute im Geldverkehr mit Verbrauchern die Beträge täglich, spätestens jedoch am auf die Verfügbarkeit folgenden Werktag auf dem Empfängerkonto zur Verfügung haben. Diese Vorgaben werden oft nicht erfüllt. Die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes und die damit verbundene Liquidität ist für den Bestand und das Florieren der Wirtschaft sehr bedeutend. Durch die lange Dauer der Überweisungen wird dem Wirtschaftskreislauf Geld entzogen, das dieser gerade in Zeiten der Krise dringend benötigen würde. Es ist nicht einzusehen, dass Bankkunden erst verspätet Anspruch auf Haben-Zinsen haben, oder gar Soll-Zinsen zahlen müssen, während Bankinstitute deren Geld zurückhalten, um damit kurzfristige Geschäfte zu ihrem eigenen Vorteil machen zu können.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE