Eingelangt am 22.10.2009
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Wolfgang Zanger
und
weiterer Abgeordneter
an
die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend
Dienstaufsichtsbeschwerden sowie der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
gem. § 302 (1) StGB gegen die verantwortlichen Landesschulräte in der
Steiermark/ Bezirksschulräte für Knittelfeld
Gemäß §19 LDG ist der Landeslehrer
entweder unmittelbar einer Schule zur Dienstleistung oder der Lehrerreserve
zuzuweisen. Gem. § 19 (9) LDG darf die Verwendung in der Lehrerreserve
ohne Zustimmung des Landeslehrers zwei Jahre nicht übersteigen.
Die betroffene Lehrerin Frau Karin Köstinger hat
sich dieser Verwendung mit dem Enthalt ihrer Unterschrift widersetzt und
außerdem bereits zwei Dienstaufsichtsbeschwerden aufgrund dieser
Situation eingereicht. Mittlerweile hat Frau Köstinger Anzeige gegen die
Verantwortlichen des Landesschulrates Steiermark sowie gegen die
Verantwortlichen des Bezirksschulrates Knittelfeld bei der
Korruptionsstaatsanwaltschaft eingereicht. Die Klage wurde an die
Staatsanwaltschaft Leoben übertragen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden
Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE
- Wieso
wird ein Landesschullehrer trotz seines Widerspruches weiterhin in der
Lehrerreserve verwendet?
- Wie
wird dieser dienstrechtswidrige Zustand gerechtfertigt?
- Warum
wurde trotz der Dienstaufsichtsbeschwerden der betroffenen Lehrerin keine
Lösung im Vorfeld erzielt?
- Warum
konnte in der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Direktor Fritz Scheikl,
Direktor der Hauptschule Lindenallee in Knittelfeld, kein Ergebnis erzielt
werden?
- Warum
wurde die o.a. Dienstaufsichtsbeschwerde bis dato nicht zu Ende
geführt?
- Wie
lässt sich eine so lange, ergebnislose Verfahrensdauer rechtfertigen?
- Warum
konnte in der Sache der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Augustin Kargl,
kein Ergebnis erzielt werden?
- Warum
wurde die o.a. Dienstaufsichtsbeschwerde bis dato nicht zu Ende
geführt?
- Wieso
wird trotz Zusage, dass die Verwendung in der Lehrpersonalreserve mit
1.12.2003 endet, die betroffene Lehrerin im Schuljahr 2008/09 wieder
dieser zugeteilt?
- Wie
sehen die nächsten Schritte des eingeleiteten Verfahrens gem. §
302 (1) StGB aus?
- Wie
lange wird die Verfahrensdauer hierfür sein?
- Wie
lange dauern solche Verfahren im Durchschnitt?
- Wie
lange dauern solche Verfahren im Durchschnitt, wenn es sich dabei um
Missbrauch der Amtsgewalt im Zusammenhang mit Lehrpersonal handelt?
- Wann
werden die beiden laufenden Dienstaufsichtsbeschwerden zu Ende
geführt werden?