3444/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Kosten für das abgesagte „Michael Jackson Gedenkkonzert“ in Schloss Schönbrunn.

 

Im Zusammenhang mit der Absage des „Michael Jackson Gedenkkonzert“ in Schloss Schönbrunn, wird in der interessierten Öffentlichkeit diskutiert, welche Vorbereitungskosten der Schloss Schönbrunn Kultur- + Betriebs Ges. m. b. H im Vorfeld entstanden sind. Da die Schloss Schönbrunn Kultur- + Betriebs Ges. m. b. H in der Eigentumsverwaltung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend steht, ist davon auszugehen, dass der zuständige Ressortminister darüber informiert ist und Auskunft geben kann.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachfolgende

 

Anfrage:

 

  1. Wann wurde die Schloss Schönbrunn Kultur- + Betriebs Ges. m. b. H. über die Absicht des Veranstalters informiert, das „Michael Jackson Gedenkkonzert“ auf dem Gelände des Schloss Schönbrunn abzuhalten?
  2. Gab es für die Veranstaltung des „Michael Jackson Gedenkkonzerts“ bereits vertragliche Grundlagen zwischen dem Veranstalter und der Schloss Schönbrunn Kultur- + Betriebs Ges. m. b. H?
  3.  Wenn ja, was war der Inhalt dieser vertraglichen Vereinbarung?
  4. Welches Miet bzw.- Benützungsentgelt hätte die Schloss Schönbrunn Kultur- + Betriebs Ges. m. b. H bei einer tatsächlichen Abhaltung dieser Veranstaltung eingenommen?
  5. Enthielten diese vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Regelungen für die Abgeltung von Vorlaufkosten, die der Schloss Schönbrunn Kultur- + Betriebs Ges. m. b. H bei einer Absage dieser Veranstaltung entstehen?
  6. Welche tatsächlichen Kosten sind der Schloss Schönbrunn Kultur- + Betriebs Ges. m. b. H durch entsprechende organisatorische, personelle und logistische Aktivitäten für das „Michael Jackson Gedenkkonzert“ entstanden?
  7. Wer hat diese Kosten als Organwalter zu verantworten?
  8. Wurde der Aufsichtsrat der Schloss Schönbrunn Kultur- + Betriebs Ges. m. b. H über diese entstandenen Kosten informiert?
  9. Welche anderen Veranstaltungen auf dem Gelände des Schloss Schönbrunn sind seit der Gründung der Schloss Schönbrunn Kultur- + Betriebs Ges. m. b. H. 1992 angekündigt und dann abgesagt worden?
  10. Welche Kosten sind der Schloss Schönbrunn Kultur- + Betriebs Ges. m. b. H diesbezüglich entstanden?