3445/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.10.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Justiz
betreffend Einsatz von Diensthunden in Justizanstalten 2
In der Anfragebeantwortung (2537/AB XXIV.GP) zum Thema „Einsatz von Diensthunden“ wurde durch Frau Bundesminister Bandion-Ortner behauptet, die Kosten für einen Suchtmittelspürhund in den österreichischen Justizanstalten seien per se und unabhängig vom Anteil an den Gesamtausgaben zu hoch. Aus finanziellen Gründen sei weder die Fortführung des vergangenen Projektes, noch die künftige Einrichtung von Suchtmittelspürhundeeinheiten vertretbar, so das BMJ.
Verglichen mit den Ausgaben des Justizministeriums, die sich aus der Behandlung Suchtmittelabhängiger ergeben (im Jahr 2008, laut Angaben des BMJ, über 1,5 Mio. Euro) und dem zunehmenden Suchtmittelhandel und Missbrauch in den Justizanstalten, erscheinen die Kosten für einen Suchtmittelspürhund in den Augen vieler Bediensteter der Justizwache jedoch vielmehr äußerst gering. Doch nicht nur die direkt betroffenen Justizwachebeamten sind dieser Ansicht, auch externe Experten Teilen diese Meinung.
So fordert der Rechnungshof (RH) in seinem Bericht aus dem Jahr 2007 das Justizministerium (BMJ) explizit auf, einen Suchtmittelspürhund für die Justizanstalt Stein anzuschaffen, da er einen solchen für zweckmäßig hält. In dem Rechnungshofbericht heißt es u.a.: „Der RH sah im Einsatz von Suchtmittelspürhunden auch aus präventiven Erwägungen ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs; er empfahl dem BMJ, den Einsatz eines Suchtmittelspürhundes für die Justizanstalt Stein zu genehmigen. Die Justizanstalt Stein sollte nach erfolgter Genehmigung einen Diensthund ankaufen, ihn in Kooperation mit dem BMI entsprechend ausbilden und danach in der Justizanstalt einsetzen.“
Auf die Einwendung des BMJ, der Einsatz von eigens für Justizanstalten gehaltenen Diensthunden sei international umstritten da diese leicht ermüdeten, entgegnete der RH in seinem Bericht: „Der RH verwies hinsichtlich der Einsatz– und Ruhezeiten auf die jahrzehntelangen Erfahrungswerte des BMI. Überdies hätte ein in der
Justizanstalt verwendeter Diensthund auch während seiner Erholungsphase Präventivwirkung.“
Zudem ist aus dem Rechnungshofbericht zu entnehmen, dass sich auch die Anstaltsleitung der JA Stein für einen solchen Suchtmittelspürhund ausgesprochen hat. Trotz einhelliger Expertenmeinungen ignoriert das BMJ bis heute die Forderung nach Suchtmittelspürhundeeinheiten in den österreichischen Justizanstalten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE:
1) Auf welche Erkenntnisse und Berichte stützt sich die Evaluierung des gesamten Projektes „Suchtmittelspürhund in der Justizwache“?
2) Weshalb wird in der Anfragebeantwortung 2537/AB XXIV.GP eine Gesamtstatistik für den gesamten Zeitraum (12.11.2007 - 31.05.2009) mit 60 Einsätzen angeführt, welche tatsächlich nur die Einsatzzahlen des Zeitraumes 12.11.2007 -20.08.2008 zeigen? (Quelle: Zwischenbericht vom 23.09.2008)
3) Aus welchem Grund verweist das BMJ zu Beginn der betreffenden Anfragebeantwortung darauf, dass nach dem Ablauf des einen geplanten Jahres noch keine umfassende und realitätsnahe Evaluierung des Projektes möglich war, wenn wiederum keine Zahlen aus dem als wichtig bezeichneten Verlängerungszeitraum genannt werden?
4) Liegen dem BMJ Erkenntnisse und Daten aus dem bislang noch nicht evaluierten Verlängerungszeitraum bzw. ab 20.08.2008 vor?
5) Wenn ja, warum wurden eben diese für die Entscheidung so wichtigen Zahlen nicht angeführt und inwieweit werden diese Erkenntnisse für die zukünftige Beurteilung von Diensthunden in den Justizanstalten tatsächlich genutzt?
6) Wenn nein, Inwieweit konnte die Verlängerung des Projektes um ein halbes Jahr zu einem höheren Erkenntnisgewinn beitragen, wenn die Daten aus diesem Zeitraum nicht zur Evaluierung herangezogen wurden bzw. gar nicht dem BMJ vorliegen?
7) Ist ein Evaluierungsbericht aus der Zeit nach dem Zwischenbericht einsehbar, bzw. wird dieser in Zukunft zu wissenschaftlichen Zwecken veröffentlicht?
8) Wenn nein, aus welchen Grund wird dieser nicht veröffentlicht?
9) Auf welcher Grundlage kommt das BMJ zu dem Schluss, dass ausreichend Diensthunde der Polizei im Bedarfsfalle zur Verfügung stehen, wenn dem BMJ keine Daten über die Anzahl der Polizei-Diensthund-Einsätze in den einzelnen Justizanstalten vorliegen?
10) Erzeugt das Ende des Projektes „Suchtmittelspürhund in den Justizanstalten“ eine tatsächliche Einsparung bei den Gesamtpersonalkosten der österreichischen Justizanstalten in der Höhe von Euro 54.047 (Durchschnittlicher Personalaufwand für einen Diensthundeführer)?
11) Waren die Personalkosten bereits nach der einjährigen Projektdauer (01.12.2008) bekannt?
12) Wenn ja, warum wurden sie zu diesem Zeitpunkt nicht bereits als per se zu hoch gegenüber zu den Gesamtausgaben befunden?
13) Stehen die für das Suchtmittelspürhund-Projekt seinerzeit angeschafften Ausrüstungsgegenstände und Gerätschaften (KFZ, Transportbox, Zwinger, etc.) der Justizwache weiterhin zur Verfügung, bzw. befinden sich die Gegenstände immer noch im Materialbestand der JA Sonnberg?
14) Welche tatsächlichen Anschaffungen, außer einem Suchtmittelspürhund, müssten getätigt werden um das Ende Mai beendete Projekt wieder aufzunehmen - gesetzt den Fall, das BMJ plane dies?
15) Werden auch weiterhin Suchtmittelkontrollen in den österreichischen Justizanstalten durchgeführt?
16) Wenn ja, wie groß ist der Personalkosten-, bzw. Zeitaufwand in Relation zum Einsatz von Diensthund/Diensthundeführer für Kontrollen von Hafträumen, Betrieben, Gelände, Höfe, Fahrzeuge, usw.?
17) Hat das BMJ bei Ihrer Entscheidung, zukünftig auf den Einsatz von „eigenen“ Suchtmittelspürhunden im Bereich der Justizwache zu verzichten, auch Erfahrungen aus andern europäischen Staaten (z.B. Bayern und Sachsen) zu Rate gezogen?
18) Wenn nein, warum wurden keine Erkenntnisse der europäischen Staaten in denen erfolgreich Diensthunde im Strafvollzug verwendet werden eingeholt?
19) Wenn ja, weshalb ist man zu einer anderen Erkenntnis gelangt?
20) Wie beurteilt das BMJ die Möglichkeit, Diensthunde (wie in anderen EU-Ländern) nach Vorbild der Polizei als Dualhunde einzusetzen und dadurch vermeintlich hohe Kosten zu senken?
21) Mit welcher Begründung widersprach, bzw. widerspricht das BMJ der Aufforderung des Rechnungshofes aus dem Jahr 2007 in der Justizanstalt Stein einen Suchtmittelspürhund einzusetzen?
22) Plant das BMJ dieser Forderung des Rechnungshofes in Zukunft zu folgen?
23) Wie viele Todesfälle, die auf Drogenkonsum zurückzuführen sind, hat es in den Jahren 01/2000 - 09/2009 in den österreichischen Justizanstalten gegeben (aufgeschlüsselt nach Jahren und einzelnen Justizanstalten)?