3446/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.10.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Beirat für Baukultur
Mit 27.10.2008 wurde durch eine Verordnung des Bundeskanzleramtes ein Beirat für Baukultur eingerichtet.
Aufgabe des Beirats ist die Beratung der im Beirat vertretenen Dienststellen auf Bundesebene bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten, insbesondere zu den folgenden Fragestellungen:
1. Verbesserung rechtlicher und fiskalischer Rahmenbedingungen;
2. Verankerung des Prinzips „Baukultur“ auf allen politischen Ebenen;
3. Maßnahmen zur Stärkung ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit;
4. Maßnahmen zum barrierefreien Planen und Bauen;
5. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit des baulichen kulturellen Erbes mit zeitgenössischer Architektur und Baukultur;
6. Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung zeitgenössischer Architektur und Baukultur;
7. Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbskultur durch den Bund, andere öffentliche Auftraggeber und private Anbieter öffentlich genutzter Bauten;
8. Weiterführung des Baukulturreports.
Der Beirat hat jährlich einen Tätigkeitsbericht vorzulegen, der vom Bundeskanzler der Bundesregierung zur Kenntnis zu bringen ist. Im Hinblick auf die in diesem Bereich bestehenden Zuständigkeiten werden auch die Länder und Gemeinden an den Beratungen beteiligt.
Dem Beirat gehören die folgenden Mitglieder und Ersatzmitglieder an:
Je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied in Vertretung folgender Bundesdienststellen:
a) Bundeskanzleramt;
b) Bundeskanzleramt als das für die Koordination in Angelegenheiten der Regionalpolitik zuständige Bundesministerium;
c) Bundesministerium für Finanzen;
d) Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten;
e) Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend;
f) Bundesministerium für Inneres;
g) Bundesministerium für Justiz;
h) Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft;
i) Bundesministerium für Landesverteidigung;
j) Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz;
k) Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur;
l) Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie;
m) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit;
n) Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung;
o) Bundesimmobiliengesellschaft (BIG);
p) Bundesdenkmalamt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende
Anfrage:
1. Wer wurde durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den Beirat für Baukultur als Mitglied und Ersatzmitglied entsandt und warum?
2. An wie vielen Sitzungen hat die durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den Beirat für Baukultur als Mitglied und/oder Ersatzmitglied entsandte Person teilgenommen?
3. Hat das durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den Beirat für Baukultur nominierte Mitglied Vorschläge betreffend der Verbesserung rechtlicher und fiskalischer Rahmenbedingungen eingebracht?
4. Hat das durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den Beirat für Baukultur nominierte Mitglied Vorschläge betreffend der Verankerung des Prinzips „Baukultur“ auf allen politischen Ebenen eingebracht?
5. Wissen Sie als zuständige Bundesministerin was der Beirat bzw. dessen Mitglieder unter dem „Prinzip Baukultur“ verstehen?
6. Hat das durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den Beirat für Baukultur nominierte Mitglied Vorschläge betreffend Maßnahmen zur Stärkung ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit eingebracht?
7. Hat das durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den Beirat für Baukultur nominierte Mitglied Vorschläge betreffend Maßnahmen zum barrierefreien Planen und Bauen eingebracht?
8. Hat das durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den Beirat für Baukultur nominierte Mitglied Vorschläge betreffend Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit des baulichen kulturellen Erbes mit zeitgenössischer Architektur und Baukultur eingebracht?
9. Hat das durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den Beirat für Baukultur nominierte Mitglied Vorschläge betreffend Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung zeitgenössischer Architektur und Baukultur eingebracht?
10. Hat das durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den Beirat für Baukultur nominierte Mitglied Vorschläge betreffend Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbskultur durch den Bund, andere öffentliche Auftraggeber und private Anbieter öffentlich genutzter Bauten eingebracht?
11. Hat das durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den Beirat für Baukultur nominierte Mitglied Vorschläge betreffend Weiterführung des Baukulturreportseingebracht?