3482/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brosz, Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Pyrotechnik in Fußballstadien

 

Mit der geplanten Novellierung des Pyrotechnikgesetzes soll ein Pyrotechnikverbot in den Fußballstadien beschlossen werden. Argumentiert wird dieses Verbot mit den Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz in den Stadien. Die Sicherheitsaspekte müssen selbstverständlich ernst genommen werden. Allerdings sieht auch die geplante Regelung Ausnahmebestimmungen bei feierlichen Anlässen in den Stadien vor und soll überdies nur für Fußballspiele gelten.

 

In den letzten Jahren sind die Zuschauerzahlen in Österreich gestiegen. Zum Teil liegt dieses gestiegene Interesse auch an der Stimmung in den Stadien. Fanchoreographien spielen dabei eine wichtige Rolle. Fanklubs investieren dafür viel Zeit, etwa in die Begrüßung der Mannschaft, zum Teil auch mit pyrotechnischen Elementen. Die geplante und koordinierte Verwendung der Pyrotechnik ist unter dem Aspekt der Sicherheit anders zu bewerten als eine gefährliche Verwendung im Zuschauerraum.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie viele Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz gab es im Zusammenhang mit Fußballspielen in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008, 2008/2009 und in der laufenden Saison?

 

2.      Bitte listen Sie die Verstöße nach folgenden Kriterien auf:

 

a.      In welchen Stadien kam es zu diesen Verstößen?

b.      Welchen Vereinen sind die Fans zuzuordnen, die gegen die Gesetzesbestimmungen verstoßen haben?

c.      Zu wie vielen Verstößen kam es in den Stadien bzw. im Umfeld der Stadien?

d.      Wie viele der Verstöße fanden auf den Tribünen statt?

e.      Gegen welche Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes wurde verstoßen?

f.        Bei wie vielen Verstößen kam es zu Körperverletzungen?