3514/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.10.2009
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ANFRAGE

 

 

 

Der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verlegung von Strafgefangenen aus Wien in andere Bundesländer

 

 

 

Wie mir zur Kenntnis gelangt ist, gibt es für Strafgefangene in Wiener Haftanstalten die Möglichkeit, mittels Antragsformular die Verlegung in Haftanstalten anderer Bundesländer zu erwirken. Dieses Prozedere geht relativ schnell und unbürokratisch, wenn der Antrag mit besseren Haftbedingungen oder Jobaussichten begründet wird.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

A N F R A G E

 

 

1.) Ist Ihnen die Existenz eines solchen Antragsformulars bekannt oder andere Möglichkeiten, die Verlegung in andere Bundesländer zu erwirken?

 

 

2.) Wenn ja, wie begründen Sie die Möglichkeit für Wiener Strafgefangene sich mittels dieses Antrags in Haftanstalten anderer Bundesländer verlegen zu lassen?

 

3.) Wie viele Verlegungen fanden durch diese Möglichkeit

a) im Jahre 2006,

b) im Jahre 2007,

c) im Jahre 2008

d) und im Jahre 2009 tatsächlich statt?

 

4.) Wie viele Wiener Strafgefangene wurden dadurch

a) im Jahre 2006,

b) im Jahre 2007,

c) im Jahre 2008

d) und im Jahre 2009 nach Kärnten verlegt und in welche Haftanstalten?

 

5.) Wie viele Wiener Strafgefangene wurden dadurch

a) im Jahre 2006,

b) im Jahre 2007,

c) im Jahre 2008

d) und im Jahre 2009 nach Niederösterreich verlegt und in welche Haftanstalten?

 

6.) Wie viele Wiener Strafgefangene wurden dadurch

a) im Jahre 2006,

b) im Jahre 2007,

c) im Jahre 2008

d) und im Jahre 2009 in das Burgenland verlegt und in welche Haftanstalten?

 

7.) Wie viele Wiener Strafgefangene wurden dadurch

a) im Jahre 2006,

b) im Jahre 2007,

c) im Jahre 2008

d) und im Jahre 2009 nach Oberösterreich verlegt und in welche Haftanstalten?

 

8.) Wie viele Wiener Strafgefangene wurden dadurch

a) im Jahre 2006,

b) im Jahre 2007,

c) im Jahre 2008

d) und im Jahre 2009 nach Salzburg verlegt und in welche Haftanstalten?

 

9.) Wie viele Wiener Strafgefangene wurden dadurch

a) im Jahre 2006,

b) im Jahre 2007,

c) im Jahre 2008

d) und im Jahre 2009 nach Tirol verlegt und in welche Haftanstalten?

 

10.) Wie viele Wiener Strafgefangene wurden dadurch

a) im Jahre 2006,

b) im Jahre 2007,

c) im Jahre 2008

d) und im Jahre 2009 nach Vorarlberg verlegt und in welche Haftanstalten?

 

11.) Wie viele Wiener Strafgefangene wurden dadurch

a) im Jahre 2006,

b) im Jahre 2007,

c) im Jahre 2008

d) und im Jahre 2009 in die Steiermark verlegt und in welche Haftanstalten?

 

 

12.) Was sind die Kriterien, damit einem solchen Antrag stattgegeben wird?

 

13.) Ist es richtig, dass den Häftlingen in Wien sogar zur Antragsstellung geraten wird?

 

14.) Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

15.) Ist es richtig, dass durch diese Vorgehensweise bereits zahlreiche, wegen Drogendelikten verurteilte Schwarzafrikaner nach Kärnten verlegt wurden?

 

16.) Wenn ja, wie viele in den Jahren

a) 2006,

b) 2007,

c) 2008

d) und 2009?