3516/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.10.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Glücksspiel- und Wettangebote: Illegales Glücksspiel / Glücksspielbetrug -
gerichtliche Verfahren 2008“
Mit der AB
2631/XXIII.GP vom 06.02.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und
GenossInnen
zur Anfrage „Glücksspiel- und Wettangebote: Illegales
Glücksspiel /
Glücksspielbetrug - gerichtliche Verfahren 2006 und 2007“
beantwortet.
Aus
systematischen Gründen werden in der XXIV. GP ein Teil dieser Fragen wieder
gestellt,
um
in Anbetracht der angekündigten Novellierung des Glücksspielgesetzes
die aktuellen
Zahlen und Informationen des Ressorts für das Jahr 2008 zu erhalten.
Mit Entscheidung
vom 8.9.2005, 2000/17/0201 hat der VwGH die Kartenspiele Seven Card
Stud Poker, Texas Hold Èm und 5 Card Draw als
„Glücksspiele“ qualifiziert. Diese
Entscheidung deckt sich mit der Rechtsansicht des Bundesministers für
Finanzen,
veröffentlich auf der Ministeriumshomepage. Nicht nachvollziehbar ist,
warum - trotz dieses
Verbotes
- Pokerturniere durch Private in Österreich beworben und unter
großer öffentlicher
Anteilnahme
auch durchgeführt werden können.
Poker im Internet (Online-Poker)
ist zwar verboten - dennoch verdienen auch
österreichischen Kreditinstitute gut
daran, wenn sich ihre Kunden verschulden. Neben den
Kreditzinsen erhalten sie
Gebühren für den Einsatz der Kreditkarte im Online-Kasino. Dass
Online-Glücksspiel im Internet
in vielen Ländern - so auch in Österreich - verboten ist, hält
viele Banken nicht davon ab, die Zahlungen im Auftrag von Kunden
durchzuführen.
Experten
gehen davon aus, dass zehn Prozent aller Kreditkartenumsätze der Banken im
illegalen Glücksspiel anfallen. Denn, was in der virtuellen Welt nur ein
Klick ist, löst in der
Realität eine Zahlung aus. Dieses Missverhältnis senkt die
Hemmschwelle, sich zu
verschulden. Gerade bei denen, die ohnehin knapp sind. „Onlinepoker ist
ein Verfahren, um
die
Mittelschicht kleiner und die Unterschicht größer zu machen“
(Michael Adams, Professor
für
Wirtschaftsrecht Universität Hamburg).
Alle Banken
- auch die österreichischen Banken - könnten europaweit das illegale
Spielen
beenden. Bei einer Kreditkartenzahlung können diese nämlich an
einer Kennziffer
erkennen, dass eine Forderung aus illegalem Glücksspiel eingezogen wird.
Aber sie
haben bislang dagegen nichts unternommen.
Auch
viele Probleme bei den sogenannten privaten Kartenkasinos sind weiter
ungelöst. So ist
„gemäß
§ 52 Abs. 1 Z 11 GSpG die direkte Annahme von Trinkgeldern bei
Ausspielungen
(Glücksspiel) untersagt und ein Zuwiderhandeln mit Verwaltungsstrafe
pönalisiert.
Der EuGH hat
vor kurzem in einer weiteren richtungsweisenden Entscheidung
Spielerschutz und Betrugsbekämpfung vor die Dienstleistungsfreiheit
gestellt (RS-C-
42/07).
Die
österreichische bwin-Gruppe, die Online-Sportwetten anbietet sowie
Casinospiele wie
Roulette und Poker im Internet betreibt, muss sich nach Auffassung des
Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) nationalen Regelungen von EU-Staaten unterwerfen, die dem
Unternehmen das Anbieten von Glücksspielen in den jeweiligen
Hoheitsgebieten
einschließlich Internet gegebenenfalls untersagen. Den EU-Mitgliedstaaten
steht es nach
Ansicht des EuGH frei, eigene Ziele auf dem Gebiet der Glücksspiele zu
definieren und
gegebenenfalls ein bestimmtes Schutzniveau für ihre Bürger zu
bestimmen. Die
Einschränkung
der Dienstleistungsfreiheit kann durch das Ziel der Bekämpfung von Betrug
und
anderen Straftaten als gerechtfertigt angesehen werden.
Nach
internationalen Erkenntnissen hat die Bekämpfung von Geldwäsche im
Glücksspiel-
und
Wettsektor eine besondere Priorität. Die Bundesländer haben
allerdings bisher die
internationalen
Geldwäschebestimmungen in Ihren Buchmacher- und Totalisateurgesetzen
nicht umgesetzt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wegen
§ 168 StGB wurden allein im Jahr 2008 gegen
Verantwortliche
von so genannten Karten-Kasinos, Automaten-Kasinos und/oder
Internet-Kasinos erstattet?
Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?
Wie
wurden die Verfahren erledigt (Aufschlüsselung jeweils auf zuständige
Staatsanwaltschaften)?
2. Wie vielen
dieser Anzeigen wurden durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft
konkret
nachgegangen und die Polizei mit
weiteren Ermittlungen beauftragt?
Zu
welchen Ergebnissen führten diese Ermittlungen (Aufschlüsselung auf
Staatsanwaltschaften)?
3. Wie viele dieser Anzeigen wurden durch die zuständige StA zurückgelegt?
Mit welcher
Begründung erfolgte jeweils die Zurücklegung (Aufschlüsselung
auf
Staatsanwaltschaften)?
4.
In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008 das diesbezügliche
Ermittlungsverfahren nach
§
190 StPO eingestellt oder nach § 197 StPO abgebrochen?
5.
Wie viele dieser Strafverfahren bzw. Anzeigen wurden in diesen Jahren
diversionell
erledigt
(Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte)?
6.
Aufgrund wie vieler Anzeigen wurde im Jahr 2008 eine gerichtliche
Hauptverhandlung
durchgeführt
(Aufschlüsselung nach Gerichte)?
7.
Wie viele Strafverfahren davon endeten im Jahr 2008 mit einem
Freispruch?
Wie
viele Personen wurden freigesprochen?
Aus
welchen Gründen erfolgten jeweils diese Freisprüche
(Aufschlüsselung nach
Gerichte)?
8. Wie viele
Strafverfahren endeten im Jahr 2008 mit einem Freispruch?
Wie viele Personen wurden
freigesprochen?
Aus welchen Gründen erfolgten jeweils diese Freisprüche (Aufschlüsselung auf Gerichte)?
9. Wie viele
Strafanzeigen wurden nach § 168 StGB allein im Jahr 2008 gegen Gastronomen
(die Spielautomaten
aufgestellt und betrieben haben), Wettunternehmen,
Spielhallenbetreiber sowie Spielautomateneigentümer und
Spielautomatenpächter
erstattet?
Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?
Wie wurden die Verfahren erledigt (Aufschlüsselung auf zuständige
Staatsanwaltschaften)?
10. Wie vielen dieser
Anzeigen wurde im Jahr 2008 durch die jeweils zuständige
Staatsanwaltschaft konkret
nachgegangen und die Polizei mit weiteren Ermittlungen
beantragt?
Zu
welchen Ergebnissen führten diese Ermittlungen (Aufschlüsselung auf
Staatanwaltschaften)?
11. Wie viele Anzeigen
wurden im Jahr 2008 durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft
zurückgelegt?
Mit
welcher Begründung erfolgte jeweils die Zurücklegung
(Aufschlüsselung auf
Staatsanwaltschaften)?
12.
In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008 das diesbezügliche
Ermittlungsverfahren nach
§
190 StPO eingestellt oder nach § 197 StPO abgebrochen?
13.
Wie viele dieser Anzeigen bzw. Strafverfahren wurden in diesem Jahr
diversionell erledigt
(Aufschlüsselung
auf Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten)?
14.
In wie vielen Fällen wurde dazu im Jahr 2008 eine gerichtliche
Hauptverhandlung
durchgeführt
(Aufschlüsselung auf Gerichte)?
15.
Wie viele Verfahren endeten im Jahr 2008 mit einem rechtskräftigen
Schuldspruch?
Wie
viele Personen wurden rechtskräftig verurteilt?
Welche Strafen wurden jeweils verhängt (Aufschlüsselung auf Gerichte)?
16. Wie viele
Strafverfahren endeten im Jahr 2008 mit einem Freispruch?
Wie viele Personen wurden
freigesprochen?
Aus welchen Gründen erfolgten jeweils diese Freisprüche (Aufschlüsselung auf Gerichte)?
17.
Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden gegen die Wettanbieter von „virtuellen
Hunderennen o.ä.“ (die bereits vor Jahren bereits
gelaufen waren) wurden im Jahr 2008
erstattet
(Aufschlüsselung auf zuständige Staatsanwaltschaft)?
18.
Wie vielen derartigen Anzeigen wurden im Jahr 2008 durch die
zuständigen
Staatsanwaltschaften
konkret nachgegangen und hat die Polizei mit weiteren Ermittlungen
beantragt?
Zu welchen Ergebnissen führten diese Ermittlungen?
19. Wie viele dieser
Anzeigen wurden im Jahr 2008 durch die zuständige Staatsanwaltschaft
zurückgelegt?
Mit welcher Begründung erfolgte jeweils die
Zurücklegung (Aufschlüsselung nach
Staatsanwaltschaften)?
20. In wie
vielen Fällen wurde im Jahr 2008 das diesbezügliche
Ermittlungsverfahren nach
§ 190 StPO eingestellt oder nach § 197 StPO abgebrochen?
21. Wie viele
dieser Anzeigen bzw. Strafverfahren wurden in diesem Jahr diversionell erledigt
(Aufschlüsselung
nach Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte)?
22. In wie
vielen Fällen wurde dazu im Jahr 2008 eine gerichtliche Hauptverhandlung
durchgeführt
(Aufschlüsselung auf Gerichte)?
23. Wie viele
Strafverfahren endeten im Jahr 2008 mit rechtskräftigem Schuldspruch?
Wie
viele Personen wurden rechtskräftig verurteilt?
Welche Strafen wurden jeweils verhängt (Aufschlüsselung auf Gerichte)?
24. Wie viele Strafverfahren
endeten im Jahr 2008 mit einem Freispruch?
Wie viele Personen wurden
freigesprochen?
Aus welchen Gründen erfolgten jeweils diese Freisprüche (Aufschlüsselung auf Gerichte)?
25. Wie viele Fälle des (gewerbsmäßigen)
Glücksspielbetruges sind dem Ressort im Jahr
2008 in Österreich bekannt
geworden?
Wie viele Ermittlungen wurden geführt?
Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden erstattet?
(Aufschlüsselung jeweils auf zuständige Staatsanwaltschaften)
26. Wie viele Personen wurden im
Jahr 2008 insgesamt nach § 168 StGB (ev. auch wegen
anderer Delikte) rechtskräftig
verurteilt (Aufschlüsselung auf Gerichte)?
Wie viele Verfahren wurden abgebrochen oder eingestellt?
In wie vielen Fällen kam es zu diversionellen Maßnahmen?
Wie viele derartige Verfahren waren mit 31.12.2008 noch nicht rechtskräftig
abgeschlossen?
27. Wurden nach den
rechtskräftigen Verurteilung wegen illegalem Glücksspiel (§ 168
StGB)
oder Glücksspiel-Betruges in
diesem Zusammenhang beschlagnahmte
Glücksspielautomaten für verfallen erklärt und vernichtet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie viele wurden im Jahr 2008 beschlagnahmt, dem Verfall zugeführt und
vernichtet (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
28. Wie beurteilen Sie die
Beteiligung von organisierter Kriminalität (OK) beim illegalen
Glücksspiel in Österreich?
Welche
Gruppen sind aktuell in Österreich aktiv (Ersuche um Darstellung der
Nationalitäten)?
29.
Wie viele von sogenannten „illegalen Automaten-Kasinos“
gibt es nach Schätzungen des
Ressorts
in Österreich (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
30.
Wie viele „illegale Geldspielautomaten“ sind in
Österreich nach Schätzung des Ressorts
aufgestellt und werden in Lokalen, Wettbüros, Tankstellen etc. dort
betrieben
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
31.
Wie oft wurde bei Verdacht eines Verstoßes nach § 168 StGB
durch die jeweils
zuständige Staatsanwaltschaft aus Beweisgründen, zur Sicherung
privatrechtlicher
Ansprüche oder zur Sicherung der Abschöpfung der Bereicherung bzw.
des Verfalls eine
(vorläufige)
Sicherstellung von „Glücksspielautomaten“ nach § 110
StPO angeordnet?
Wie viele „Glücksspielautomaten“ wurden dabei sichergestellt
(Aufschlüsselung der Fälle
auf
Bundesländer)?
32.
In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2008 sichergestellte Automaten dem
Verfall
zugeführt (§ 20 b StGB)?
Wie viele Automaten waren davon betroffen?
33.
In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2008 nach zur Einziehung
von
„Glücksspielautomaten“ (§ 26 StGB), mit denen
illegales Glücksspiel betrieben wurde?
Wie viele „Glücksspielautomaten“ wurden 2008 eingezogen
(Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer)?
34. Wie oft wurde 2008 durch die Staatsanwaltschaft eine Beschlagnahme nach § 115 StPO
Glücksspielautomaten genehmigt?
Wie oft wurden diese Anträge genehmigt?
Wie viele „Glücksspielautomaten“ wurden dabei beschlagnahmt (Aufschlüsselung
jeweils auf Bundesländer)?
35. In wie vielen
Fällen (Verfahren) mussten in diesem Jahr sichergestellte, eingezogene
oder
beschlagnahmte Geldspielautomaten an Betreiber, Pächter und/oder Besitzer
wieder
ausgefolgt werden?
Wie
viele Automaten mussten wieder ausgefolgt werden (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
36.
Welche Maßnahmen werden Sie vorschlagen bzw. innerhalb des
Ressorts ergreifen, dass
die
Anzahl der beschlagnahmten (und in Folge vernichteten) illegalen
Geldspielautomaten
etc.
durchgehend dokumentiert wird?
37.
In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2008 zur Vollstreckung von
nach § 52
Glücksspielgesetzes
verhängten Geldstrafen auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses
des
Rates 2005/214/JI bzw. durch das EU-VStGVG?
38.
In welchen Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR existiert eine dem
§ 25(3) GSpG
vergleichbar
weitreichende, von Spielbankenbetreibern zu erfüllende,
Spielerschutzbestimmung?
In welchen
Ländern gibt es international überhaupt vergleichbare Regelungen in
Europa?
Wenn
ja, in welchen Staaten können zivilrechtliche Schadenersatzansprüche
gestellt
werden (Ersuche um Aufschlüsselung dieser Staaten)?
39. In welcher Form und in
welchen Umfang soll aus Sicht des Ressort der „Spielerschutz“
(z.B. bei zivilrechtlichen
Schadenersatzansprüche) im Bereich der aus dem
Glücksspielmonopol des Bundes
ausgenommenen Glücksspiele (Kleines Glücksspiel) sowie
bei den Wettbüros und Wettcafes
gesichert und verbessert werden?
41. Welche
zusätzlichen generellen suchtpräventiven Maßnahmen sollten zur
Bekämpfung der
Spielsucht
und zum Schutz der Spielerinnen aus Sicht Ihres Ressorts in Zukunft ergriffen
werden?
42. Wer soll aus
Sicht des Ressorts für die Beratung, Betreuung und Übernahme von
Therapiekosten
für Spielsüchtige (Pathologische Spieler) aufkommen?
43. Liegen dem
Ressort Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe des BMF aus dem
Jahr
2007 zum Glücksspielwesen in Österreich bereits vor?
Wenn ja, wie lauten diese Ergebnisse?
44. Welche
ordnungspolitischen Maßnahmen werden Sie in Zukunft unterstützen,
dass nicht
unter
Umgehung der einschlägigen Vorschriften des Glücksspielgesetzes und
des StGB
suchtgefährdete
Personen weiterhin zur Zielscheibe skrupelloser Geschäftemacher im
Wert- und Glücksspielgeschäft werden?
45. Halten Sie
angesichts der dramatisch gestiegenen Anlassfälle, insbesondere der damit
verbundenen
illegalen Verdienstmöglichkeiten sowie der bewussten Umgehung
ordnungspolitischer
Zielsetzungen im Bereich nichtkonzessionierter Glücksspiele (d.h.
beim
illegalen Glücksspiel) den derzeitigen Strafrahmen des § 168 StGB und
die
Zuständigkeitsregelung
(Bezirksgerichtliches Verfahren) weiterhin für ausreichend?
Wenn
nein, warum nicht?
46. Sehen Sie generell im
Glücksspielbereich (z.B. Kasinos, Online-gambling,
Geldspielautomaten, Sportwetten) aus
Gründen des Spieler- und Jugendschutzes - aber
auch zum Schutz vor Kriminalität
und zur Verhinderung von Geldwäsche - einen
Handlungsbedarf des europäischen Gesetzgebers?
Wenn
ja, worin besteht aus Ressortsicht konkret dieser Handlungsbedarf?
Wenn
nein, warum nicht?
47. Welche Schlussfolgerungen
zieht das Ressort zum jüngsten EuGH-Urteil (RS C-42/07)
hinsichtlich Online Glücksspiel
(Lotterie Santa Casa / Bwin)?
Welche
Maßnahmen wird das Ressort aufgrund dieser Entscheidung gegen illegale
Online-
Glücksspielanbieter
in Österreich ergreifen?