3527/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend drohende Strafverhängung gegen Hundehalter trotz Registrierung

 

 

 

Gemäß § 24a Tierschutzgesetz sind alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchip auf Kosten des Halters von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Mit Ende der Übergangsfrist, also mit 31. Dezember 2009, drohen Hundehaltern bei Verletzung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall von bis zu 7.500 Euro.

 

Die Registrierung von Hunden ist auch in den Datenbanken jener privater Anbieter möglich, die Hunden den Kennzeichnungschip injizieren. Die Informationen über Hund und Halter werden dann in die amtlichen Datenbank der zuständigen Bezirkshauptmannschaft überspielt. Bereits bei diesem Schritt kommt es laut uns vorliegenden Informationen zu Problemen. Immer wieder gelingt die Übertragung nur unvollständig, einzelne Einträge der privaten Datenbanken scheinen danach nicht in der amtlichen Datenbank auf.

 

Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Daten der Bezirkshauptmannschaften in einer von Ihrem Ministerium verwalteten zentralen Datenbank zusammengeführt werden. Auf Basis dieser Daten sollen Routinekontrollen durchgeführt werden. Sind bei einer Kontrolle Hund und Halter nicht in dieser Datenbank verzeichnet, drohen saftige Strafen. Eine solche zentrale Datenbank existiert aber noch nicht, wie die zuständige Abteilungsleiterin in der Tageszeitung „Heute“ in der Ausgabe vom 20. Oktober 2009 eingestehen musste.

 

Neben den bereits eingetretenen Datenverlusten bei der Übertragung von Privaten auf amtliche Datenbanken drohen nun auch Probleme bei der Übertragung in die zentrale Datenbank. Das bedeutet: Auch wenn ein Hundehalter seinen Hund gesetzeskonform kennzeichnet und registriert, droht ihm eine empfindliche Strafe, wenn die Weitergabe der Daten scheitert!

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

 

1)     Wie viele private Hundedatenbanken existieren derzeit in Österreich?

 

2)     Wie oft wird ein Abgleich der privaten Hundedatenbanken an den Bezirkshauptmannschaften durchgeführt?

 

3)     Sind Ihnen Berichte über Übertragungsfehler und Datenverluste bei der Übertragung von privaten auf amtliche Datenbanken bekannt?

 

4)     Wenn ja, seit wann?

 

5)     Wenn ja, kam es zu einer Auswertung von Fehlerprotokollen und mit welchem Ergebnis?

 

6)     Wenn ja, welche Maßnahmen wurden getroffen, um künftige Übertragungsfehler und Datenverluste zu verhindern?

 

7)     Wann wird die zentrale Datenbank einsatzbereit sein?

 

8)     Welche Datenbanken sollen in welchen Zeitabständen mit der zentralen Datenbank abgeglichen werden?

 

9)     Durch welche Maßnahmen wollen Sie garantieren, dass alle gekennzeichneten und registrierten Hunde in der zentralen Datenbank aufscheinen?

 

10) Wem obliegt die Beweislast der Kennzeichnung und Registrierung eines Hundes, wenn diese laut Halter zwar erfolgte, Hund und Halter jedoch nicht in der zentralen Datenbank aufscheinen?