3532/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Aufnahme in den Polizeidienst – Auswahlverfahren im Landespolizeikommando Kärnten

 

 

Mit der Geschäftszahl GZ:6120/2756-PA/09 Ersuchen um Überprüfung des Testergebnisses bzw. Beschwerde über die Gesprächsführung wandte sich der Vater im Auftrag der der Beschwerdeführerin mit einem Schreiben vom 22. Juli 2009 an das BMI, Ref. II/1Ic-Beschwerdeangelegenheiten und am 20. Juli 2009 mit gleicher Geschäftszahl an das Landespolizeikommando für Kärnten (Herrn Generalmajor Rauchegger).

 

Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine massive Beschwerde, die im Zuge des Auswahlverfahrens zur Aufnahme in den Exekutivdienst beim Landespolizeikommando Kärnten aufgetreten ist. Die Beschwerdeführerin absolvierte den schriftlichen Teil mit 963,0 Punkten und war mit diesem Ergebnis an 8. Stelle gereiht. Auch den körperlichen Test war sie in drei Disziplinen in der höchsten Wertungsstufe zu finden.

Am 14. Mai 2009 zwischen 14.00 – 15.15 Uhr fand das Aufnahmegespräch (Explorationsgespräch), geführt von Herrn Oberstleutnant Kienzl und SB Bicek, statt. Die Bewerberin wurde mit ungebührlichen Fragen, Kommentaren und Feststellungen konfrontiert. Die Fragen bezogen sich neben Fragen nach ihren Interessen, nach den wechselnden Arbeitsplätzen (hatte Studentenjobs), unter anderem auf ihre Familienplanung, auf ihre familiäre und eheliche Situation, auf den Kontakt zu den Kindern ihres Ehemannes. Ihre Antworten wurden in Frage gestellt und als unglaubwürdig abgetan. Nach diesem Explorationsgespräch, das aus ihrer Sicht sehr unfair verlaufen war, wurde der Probandin auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie in der derzeitigen Wertung etwa an der 15. Stelle wäre.

 

Am 15. Juli 2009 erhielt die Beschwerdeführerin ein Schreiben der Personalstelle des LPK Kärnten, dass sie ein „endgültiges Prüfergebnis“ von 763,0 Punkten erreicht habe. Mit dieser Punkteanzahl scheint sie nicht mehr unter den ersten 50 Bewerbern auf. Sie war nach dem schriftlichen Test 8., war nach dem körperlichen Test an 15. Stelle und fand sich nach dem Explorationsgespräch auf Platz 69.

 

Herr Oberstleutnant Schlintl vom Landespolizeikommando Kärnten räumte auf Nachfrage der Beschwerdeführerin ein, dass eine fairere Bewertung im Explorationsgespräch auf jeden Fall eine Verbesserung im Ranking gebracht hätte.

 

Nach einem Gespräch mit Herrn Generalmajor Rauchegger wurde sie auf den Umstand hingewiesen, dass es da gewisse Auffassungsunterschiede sowie Diskrepanzen zwischen dem LPK Kärnten und dem Ehemann (Angehöriger der Cobra-Süd Krumpendorf) der Bewerberin hinsichtlich des ordentlichen Wohnsitzes bzw. von Fahrtkosten bestehen würden.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.      Ist Ihnen dieser Fall bekannt?

2.      Wurde im gegenständlichen Fall bereits eine Entscheidung getroffen?

3.      Wenn ja, wann?

4.      Wenn ja, wie wurde entschieden?

5.      Wenn ja, wurde die Beschwerdeführerin in Kenntnis gesetzt?

6.      Wenn ja, wann?

7.      Wenn nein, warum nicht?

8.      Wie kann eine derartige Beurteilung/Bewertung vom Platz 8. auf Platz 15. mit dem Endergebnis des Platzes 69. von etwas über 70 Bewerbern argumentiert werden?

9.      Wurde das Testergebnis der Beschwerdeführerin einer nochmaligen Überprüfung und Bewertung unterzogen?

10. Wenn ja, wann?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

13. Kann es sein, dass es in diesem Fall auf Grund von Diskrepanzen zwischen dem LPK KT und dem Ehemann der Bewerberin zu einer gewollten Ungleichbehandlung der Bewerber gekommen ist?

14. Sind Sie dem nachgegangen?

15. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

16. Wurde der Gleichbehandlungsbeauftragte informiert?

17. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

18. Wenn nein, warum nicht?

19. Wurde der Bewerberin nahe gelegt, es nicht mehr in Kärnten zu probieren, da man ihr dort negativ gesinnt ist?

20. Wurde der Bewerberin eine Sonderregelung in Aussicht gestellt, wenn diese ruhig bleibt und es in der Steiermark noch einmal versucht?

21. Wie können Sie in Ihrem Ressort so eine Vorgehensweise rechtfertigen?

22. Ist dass die Vorgehensweise Ihres Ressorts mit Bewerberinnen zur Exekutive?

23. Welche Schritte werden Sie setzen, damit solche diskriminierenden Behandlungen nicht mehr stattfinden?