3535/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.10.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend irreführende Werbung auf „Ariel“-Waschmittelflaschen
Bei einem Vergleich der herkömmlichen Flasche „Ariel“-Waschmittel mit der neu beworbenen wird einem bei genauer Betrachtung bewusst, dass sich außer dem Etikett und dem Griff nicht viel geändert hat. Bei exakt gleicher Flaschengröße unterscheiden sich die Aufschriften der Etiketten deutlich.



Auf den gleich großen Flaschen, finden sich auf den Etiketten folgende unterschiedliche Aufdrucke: Auf einer Flasche ist von „+ 10 % mehr Inhalt“ und bei 1,40 Liter Inhalt von „18+2 Wäschen“ die Rede. Die gleiche Flasche mit anderem Etikett reicht laut Hersteller bei einem Inhalt von 1,5 Litern für 20 Wäschen.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Auf den gleichen Flaschen, die lediglich über einen anderen Griff und unterschiedliche Etiketten verfügen, sind verschiedene Inhaltsmengen (1,40 Liter und 1,50 Liter) angegeben. Die Flasche mit einem Inhalt von 1,40 Liter wird mit „+ 10 % mehr Inhalt“, und „18+2 Wäschen“ beworben. Die gleiche Flasche mit anderem Etikett reicht laut Hersteller bei einem Inhalt von 1,5 Litern für 20 Wäschen. Kann man in diesem Zusammenhang von Irreführung der Konsumenten sprechen?
7. Hat Ihr Ministerium zukünftig vor, etwas gegen diese Form von Konsumententäuschung zu unternehmen?