3536/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2009
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Behandlung von Patienten ohne e-Card im Unfallkrankenhaus Graz

 

 

 

Laut den uns vorliegenden Informationen häufen sich im Unfallkrankenhaus Graz, Fälle von Patienten, die ohne e-Card und ohne sich ausweisen zu können, ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Diese Personen werden angeblich in einem eigenen System erfasst. Neben offensichtlich Obdachlosen sollen sich in diesem Patientenkreis überdurchschnittlich viele Ausländer befinden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Wie viele Personen, die keine e-Card vorlegten und sich nicht ausweisen konnten, wurden in den Jahren 2007 und 2008 im Unfallkrankenhaus in Graz behandelt?

 

2.      Wie viele, dieser in den Jahren 2007 und 2008 behandelten Personen, die keine e-card vorlegen konnten, besitzen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft?

 

3.      Welche Kosten entstanden in den Jahren 2007 und Jahr 2008 durch die Behandlung von Personen, die keine e-card vorlegen konnten?

 

4.      Wie viele Personen, die keine e-Card vorlegten und sich nicht ausweisen konnten, wurden im Jahr 2009 bisher im Unfallkrankenhaus in Graz behandelt?

 

5.      Wie viele, dieser im Jahr 2009 bisher behandelten Personen, die keine e-card vorlegen konnten, besitzen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft?

 

6.      Welche Kosten entstanden dadurch im Jahr 2009 bisher durch die Behandlung von Personen, die keine e-card vorlegen konnten?

 

7.      Mit welchem System werden diese Personen erfasst?

 

8.      Welche Daten von Personen ohne e-Card und ohne Ausweis werden grundsätzlichen in österreichischen Krankenhäusern und bei österreichischen Ärzten erfasst und inwieweit kann man von der Richtigkeit dieser Daten ausgehen?

 

9.      Wer trägt die Kosten für die Behandlung dieser Personen?

 

10. Wer trägt die Behandlungskosten von Personen, die überhaupt ohne Krankenversicherung sind?