3544/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.11.2009
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend

Wirksame Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung"

Die Anbahnung und der Abschluss von Verträgen am Telefon birgt ein besonderes Gefahrenpotential in sich, da für den/die KonsumentIn die für sie/ihn maßgeblichen Informationen nur unter direkter Einflussnahme der anderen Vertragsseite zur Verfügung stehen. In einer solchen Situation ist daher eine Schieflage gegeben, die dem/der KonsumentIn nicht ermöglicht, die eigenen Interessen in ausreichender Weise zu vertreten. Dies hat sowohl der österreichische als auch der europäische Gesetzgeber erkannt und in Bestimmungen über den Femabsatz besondere Schutzmechanismen vorgesehen. In der Praxis zeigt sich derzeit allerdings, dass diese Schutzbestimmungen nicht ausreichen, um die verschiedenen Probleme im Zusammenhang mit unerwünschten Telefonanrufen (Cold Calling) und daraus resultierenden Schuldverhältnissen zu lösen. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und daher bereits im Regierungsübereinkommen eine entsprechende Ausweitung der Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgesehen. Leider hat diese Ausweitung bisher nicht stattgefunden. Gleichzeitig belegen aber aktuelle Zahlen der Arbeiterkammer, dass unerwünschte Telefonwerbung ein massives Problem darstellt: jeden Monat treffen rund 1.000 Beschwerden in den VerbraucherInnenschutzstellen der Arbeiterkammer ein. Es ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher liegt. Es verfestigt sich daher der Eindruck, dass die bisherigen rechtlichen Sanktionen gegen unerwünschte Telefonwerbung, wie sie insbesondere im Konsumentenschutzgesetz und dem Telekommunikationsgesetz festgelegt sind, nicht ausreichen, um ein solches rechtswidriges  Vorgehen  durch   unseriöse  Anbieter  unattraktiv  zu   machen   und schlussendlich zu unterbinden. Mehrere Problembereiche im Zusammenhang mit unerwünschten Werbeanrufen können identifiziert werden: Diese Problembereiche umfassen die Herkunft und die Wirksamkeit der Zustimmungserklärung zur telefonischen Kontaktaufnahme, den rechtlichen Status der am Telefon geschlossenen Vereinbarung, die nicht vorhandenen Formerfordernisse bei telefonischen Vertragsabschlüssen, die Unterdrückung der Rufnummer durch die Anbieter, die mangelnde und schwer überprüfbare Belehrung über das Widerrufsrecht des/der VerbraucherIn, sowie die den Behörden zur Verfügung stehenden Mittel zur effektiven Bekämpfung rechtswidrigen Verhaltens. Es wäre aus Sicht der unterzeichnenden Abgeordneten dringend geboten, diese Probleme innerhalb eines einheitlichen Maßnahmenpakets einer Lösung zuzuführen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage

1.  Wie schätzen Sie die Wirksamkeit der aktuellen Gesetzeslage in Hinblick auf unerwünschte Werbeanrufe ein?

2.                Wann planen Sie die Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen zivilrechtlichen Regelung?

3.                Wie könnte eine solche zivilrechtliche Regelung formuliert sein und wo könnte sie systematisch am Besten Platz finden (ABGB, KSchG, TKG)?

4.                Halten   Sie   es   in   Hinblick   auf  die   in   Ihrem   Ressort   auszuarbeitenden Maßnahmen   für   möglich,   bis   Ende   Februar  2010   einen   Vorschlag   zu präsentieren?

5.                Wie  stehen  Sie  zur  Erhöhung  der Formerfordernisse  (Schriftlichkeit)  zur Bestätigung von am Telefon abgegebenen Willenserklärungen, sofern das Gespräch   ohne   vorherige   Zustimmung   des/der  KonsumentIn   angebahnt wurde?

6.                Wie stehen  Sie zur Erhöhung der Formerfordernisse  (Schriftlichkeit) zur Bestätigung  von  am Telefon  abgegebenen Willenserklärungen,  wenn  es dadurch zu Änderungen in bestehenden Dauerschuldverhältnissen kommen soll (AnbieterInnenwechsel)?

7.                Sollte dies aus Ihrer Sicht auch dann gelten, wenn eine gültige Zustimmung zur Anbahnung des Gesprächs vorliegt?

8.                Welche   weitergehenden    Maßnahmen   zur   Eindämmung   unerwünschter Telefonanrufe können Sie sich vorstellen.