3546/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.11.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brosz, Schatz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Aufarbeitung dubioser Vorgänge bei der Bewerbung Salzburgs für die Olympischen Spiele 2014

 

Am 23. 10. 2008 wurde meine schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4981 der XXIII. GP bezüglich „290.000 Euro für Walter Mayer im Vorfeld der Bewerbung Salzburgs für die Olympischen Spiele 2014“ vom damals ressortzuständigen Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer beantwortet (4878/AB) – in etlichen Punkten unzureichend.

 

In der Zwischenzeit haben sich aus Medienberichten und aus der Präsentation des Salzburger Bürgermeisters Schaden zahlreiche weitere Fragen ergeben. Diese Anfrage soll Licht ins Dunkel der dubiosen Vorgänge rund um die Salzburger Bewerbung bringen.

 

 

1. Gesamtkostenabrechnung

 

Das Bundesgesetz über die „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“ sieht in § 24 vor:

 

„(2) Hat der Förderungsnehmer für denselben Verwendungszweck auch eigene finanzielle Mittel eingesetzt oder von einem anderen Rechtsträger finanzielle Mittel erhalten, so ist auszubedingen, dass der zahlenmäßige Nachweis auch diese umfasst.

 

(3) Wenn es zur Kontrolle erforderlich erscheint, kann auch bei einer Einzelförderung die Nachweisung aller Einnahmen und Ausgaben des Förderungsnehmers - insbesondere durch Vorlage der Bilanzen - vorgesehen werden.“

 

In der Anfragebeantwortung vom Oktober 2008, also mehr als 1 Jahr nach der letzten Teilzahlung von 200.000 Euro wurde festgestellt, dass noch keine Gesamtkostenaufstellung vorliegt. Diese hätte aber gemäß den Bestimmungen des § 24 (2) schon beim Nachweis der Teilzahlungen vorgelegt werden müssen. 

 

Der in der Anfragebeantwortung erwähnte Prüfbericht der Revisionsabteilung merkt diese Fakten kritisch an:

 

„In diesem Zusammenhang muss gesagt werden, dass die Gesamtgebarung weder der Sektion Sport noch der Revisionsabteilung vorliegt. Mit Hilfe der Revisorenrolle konnte die Revisionsabteilung feststellen, dass der dies bezügliche Akt mit der BKA GZ 702.330/0011-VI/2/2007 bei MR Deimbacher bis 26. September 2008 auf Frist liegt.

 

Kritisch im Zusammenhang mit der Förderungsgewährung ist der Umstand zu werten, dass die Offenlegung der gesamten Gebarung des Förderungsnehmers im Hinblick auf die Bewerbung der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 vom Fördergeber Bund von Anfang an nicht abverlangt wurde, wie dies im Falle einer solchen Förderung grundsätzlich in den §§ 24 und 25 der ARR 2004 „Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“ vorgesehen ist.“

 

Diese Information wurde dem Nationalrat in der Anfragebeantwortung im Oktober 2008 vorenthalten, obwohl ausdrücklich nach den Ergebnissen der Prüfung gefragt wurde. Unter der Überschrift: „Das Ergebnis liegt vor und wird nachstehend kurz zusammengefasst:“ fehlt dieser kritische Teil des Prüfberichts. Die Zusammenfassung der Prüfergebnisse in der Anfragebeantwortung war tendenziös und unvollständig.

 

 

2. offenes Darlehen oder Bilanzfälschung?

 

Zur mittlerweile legendären Zahlung von 300.000 Euro durch die Bewerbungs GmbH an den Olympischen Förderverein gibt es zwei Versionen.

 

Jene, die von Vertretern des Fördervereins und auch vom Salzburger Bürgermeister Schaden dem Gemeinderat geschildert wurde und jene der Anfragebeantwortung vom Oktober 2008, die mit der Darstellung des Salzburger Landesrechnungshofes übereinstimmt. Vorweg: die Versionen schließen einander aus, obwohl Bürgermeister Schaden im Salzburger Gemeinderat beide zugleich erzählt hat.

 

Version Audi

 

Demnach hat der der Olympia Förderverein 2006 einen Sponsorvertrag mit der Firma Audi abgeschlossen. 300.000 Euro wurden dem Förderverein überwiesen. Weitere 200.000 wurden als Sachleistungen in Form von Fahrzeugen zur Verfügung gestellt. Diese Fahrzeuge seien aber ausschließlich von der Salzburg Bewerbungs Gmbh genützt worden. In einem Schreiben an den Kurier (siehe Präsentation von Bürgermeister Schaden im Salzburger Gemeinderat unter www.stadt-salzburg.at/InTERnet/extras/presse/aussendungen/2009/p2_299547.htm ) hielt Heinz Jungwirth in seiner Funktion als ÖOC-Generalsekretär am 8. 9. 2008 fest, dass gebeten wurde, den Vertrag aus diesem Grund zu stornieren und mit den Fahrzeugnutzern, also der Bewerbungs GmbH neu abzuschließen.

 

Audi habe den Förderbetrag vom Förderverein zurückverlangt, der die Mittel bereits für die Olympiabewerbung verbraucht hatte. Damit dieser Betrag zurücküberwiesen werden konnte, musste die Bewerbungs GmbH 300.000 Euro an den Förderverein überweisen, im Wissen, sie von Audi wiederzubekommen. In der Folge schloss Audi einen Sponsorvertrag mit der Bewerbungs GmbH über 300.000 Direktförderung und 200.000 Euro in Form von Sachleistungen (Fahrzeugnutzung) ab.

 

Bei dieser Version wäre die Zahlung der Salzburg Bewerbungs GmbH an den Förderverein kein Darlehen gewesen. Es war ja von Anfang an klar, dass es keinen Grund für eine Rückzahlung geben würde, weil es sich um die Teilabtretung eines Sponsorvertrags handelte.

 

Im Widerspruch zur Version Audi steht die Rückzahlung von 100.000 Euro durch den Förderverein an die Bewerbungs GmbH, für die es keine Grundlage gegeben hätte. Im Widerspruch zur Version der Abtretung steht auch ein Schreiben von Bürgermeister Schaden vom 14. Jänner 2008 an den Präsidenten des ÖOC Leo Wallner. Darin teilt Schaden Wallner mit, dass noch eine offene Forderung der Bewerbungs GmbH an den Förderverein bestünde und 200.000 Euro rasch überwiesen werden sollten. In der Folge wurden offenbar 50.000 Euro vom ÖOC laut der Präsentation Schadens als Rückzahlung an die Bewerbungs GmbH überwiesen.

 

Auch dafür hätte es keine Grundlage gegeben, darüber hinaus stellt sich die Frage, weshalb das Schreiben mit einer Forderung an den Förderverein an den ÖOC-Präsidenten Wallner gerichtet wurde und wie eine Zahlung des ÖOCs an die Bewerbungs GmbH zu einer Reduktion einer allfälligen offenen Forderung der Bewerbungs GmbH an den Förderverein führen hätte sollen.

 

Der angenehme Nebeneffekt der Darlehensforderung für die Bewerbungs GmbH war, dass die Unterdeckung der Gesellschaft in der Schlussbilanz von 259.000 Euro (siehe Präsentation, Schreiben Schaden vom 14. Jänner 2008) um 200.000 Euro auf 59.000 reduziert wurde und damit öffentliche Kritik hintangehalten werden konnte. In diesem Zusammenhang besteht der Verdacht auf Bilanzfälschung, wenn eine Forderung verbucht wurde, die nicht bestanden hat.

 

Version Darlehen

 

Die Hintergründe der Version Darlehen wurden bereits in der parlamentarischen Anfrage vom Oktober 2008 beschrieben:

 

Walter Mayer hatte nach den Ereignissen von Turin Verleumdungsklagen gegen IOC-Chef Rogge und WADA-Chef Pound eingebracht. In den vergangenen Wochen wurde auch von verschiedenen Proponenten der Salzburger Bewerbung bestätigt, dass diese Klagen wenig förderlich für die Chancen Salzburgs waren. Olympiaberater Erwin Roth war, wie er in seinem mittlerweile legendären „Sport am Sonntag“-Interview sinngemäß ausführte der Meinung, dass sich Salzburg die Bewerbung sparen hätte können, wenn diese Klagen aufrecht geblieben wären.

 

Im Februar überwies Roth 290.000 Euro auf zwei Mayer-Konten. Als Gegenleistung wurde am 5. Februar 2007 Folgendes vereinbart: „Walter Mayer überträgt sämtliche publizistischen Verwertungsrechte für Printmedien, elektronische Medien, Film- und Fernsehproduktionen an die Erwin Roth d.o.o.“

 

Am 8. Februar 2007 wurden die Verleumdungsklagen von Mayer zurückgezogen. Roth und Mayer meinten in den letzten Wochen, dass die Rückziehung der Klagen nicht Teil ihres Deals war. Die Überweisung der Kleinigkeit von 290.000 Euro basierte nach Roths Aussagen auf dem Prinzip der Hoffnung.

 

Am 14. Februar 2007 trat Fedor Radmann, der Geschäftsführer der Salzburg-Bewerbung 2014, in der Aufsichtsratssitzung aus gesundheitlichen Gründen zurück.

 

Genau im Februar 2007 erfolgte die Überweisung durch die Salzburger Bewerbungs GmbH an den olympischen Förderverein, in dessen Vereinsvorstand führende Vertreter des ÖOCs saßen. Die Summe: 300.000 Euro.

 

Bis heute sind keine Bücher oder Filme veröffentlicht worden. Das legt die Vermutung nahe, dass hier nicht Geld dafür geflossen ist, damit etwas erzählt wird, sondern damit es eben nicht erzählt wird. Strategieberater Roth hätte wohl wenig Interesse haben können, dass im Falle einer erfolgreichen Olympiabewerbung Walter Mayer nach Rückziehung der Klagen in Büchern und Filmen auspackt.

 

Bei der Version Darlehen stimmen sowohl die Höhe der Zahlungen als auch der Zeitpunkt überein, um ein Haupthindernis für die Salzburger Bewerbung, nämlich die Klagen Walter Mayers, durch eine Abschlagszahlung aus der Welt zu schaffen. Der Förderverein war ja nach den Ausführungen des Salzburger Bürgermeisters Schaden explizit mit dem Ziel der Schaffung eines zweiten Rechungskreises gegründet worden, um die Sponsoren und die Höhe der Sponsorengelder nicht öffentlich publik machen zu müssen. Eine öffentliche Prüfung der Verwendung der Mittel war beim Olympischen Förderverein nicht vorgesehen.

 

Die Darlehensversion wurde bereits in meiner parlamentarischen Anfrage vom September 2008 hinterfragt. Die Frage nach der Rückzahlungsvereinbarung blieb unbeantwortet. Eine Erklärung hinsichtlich der laut Salzburger Bewerbungs GmbH uneinbringlichen 150.000 Euro, also der Hälfte des Darlehens unterblieb.

 

Die Darstellung, dass 150.000 Euro als nicht einbringlich angesehen wurden, deckt sich mit einem Bericht des Salzburger Landesrechnungshofes zur „Salzburg Winterspiele GmbH“ vom August 2008 (LRH – 3-112/7 – 2008). Darin heißt es auf Seite 33:

 

„Im Februar 2007 überwies die Gesellschaft dem Olympia-Förderverein einen Betrag in Höhe von 300.000 Euro. Nach Auskunft des Liquidators war dies notwendig, um im Verein eine entsprechende Liquidität zu gewährleisten, bis ausreichende Sponsorgelder gesichert waren. Im April 2007 zahlte der Verein 100.000 Euro an die GmbH zurück. Weitere 50.000 Euro wurden bis 20. April 2008 zurückgezahlt. Die Restforderung in Höhe von 150.000 Euro konnte vom Verein nicht zurückgezahlt werden und wurde von der Gesellschaft abgeschrieben. Laut Auskunft der Geschäftsführung der GmbH scheiterte die Rückzahlung daran, dass es dem Verein nicht möglich gewesen war, ausreichende Sponsorgelder aufzubringen.

 

Ein rechtskonformer Beschluss des Aufsichtrates über die Gewährung des Darlehens an den Olympia-Förderverein wurde von der Geschäftsführung nicht erwirkt. Entsprechend den Sitzungsprotokollen des Aufsichtsrates hat er das Darlehen allerdings rückwirkend zur Kenntnis genommen.“

 

Angesichts der finanziellen Transaktionen zwischen der Bewerbungs GmbH und dem Olympischen Förderverein stellt sich grundsätzlich die Frage nach dem Sinn dieser Konstruktion. Faktum ist, dass die Salzburger Bewerbungs GmbH der Kontrolle durch den Landesrechnungshof unterliegt und die Gesamtkostenabrechnungen dem Sportministerium übermittelt hätten werden müssen, das ÖOC einer Kontrolle über die Mittel für die besondere Sportförderung (auch wenn es dazu keine öffentliche Berichte gibt) unterliegt, der Olympische Förderverein aber keiner öffentlichen Kontrolle zu unterliegen schien, sondern nur dem Vereinsrecht. Um es vorsichtig auszudrücken: Der Transparenz ist diese Konstruktion mit Sicherheit nicht förderlich.

 

 

3. Stopp und Anweisung der letzten Bundesfördertranche in Höhe von 200.000 Euro

 

In der Anfragebeantwortung vom 23. 10. 2008 wurde die Zahlungen des Bundes an die Bewerbungs-GesmbH wie folgt aufgelistet:

 

 

Dezember 2005

€ 300.000,--

November 2006

€ 500.000,--

März 2007

€ 200.000,--

April 2007

€ 200.000,--

Mai 2007

€ 500.000,--

Juni 2007

€ 500.000,--

August 2007

€ 200.000,--

 

 

In der Anfragebeantwortung fand sich auch folgender Passus: „Die letzte Rate in Höhe von € 200.000,-- wurde unter der Bedingung der ordnungs­gemäßen Abrechnung der gesamten Gebarung der Salzburg Winterspiele 2014 GmbH und der Verpflichtung zur entsprechenden Rückzahlung bei Erwirtschaftung eines Gewinnes oder der Verrechnung nicht angemessener Leistungen, Repräsenta­tionskosten, Reisespesen, Honorare und Löhne zur Anweisung gebracht.

 

Die bisher vorgelegten und vom Förderungsgeber anerkannten und entwerteten Be­lege entsprechen dem Widmungszweck. Die im Zuge der Abrechnung vorgelegten Belege lassen keine Direktzahlung von € 300.000,-- von der Salzburg Winterspiele 2014 GmbH an den Olympischen Förderverein erkennen.“

 

Aus dem zweiten Absatz geht eindeutig hervor, dass das Bundeskanzleramt noch im Oktober 2008 den Sinn der im 1. Abschnitt dieser Anfrage dargestellten Bestimmungen des Bundesgesetzes über die „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“ nicht umgesetzt hat. Die Verpflichtung zur Ausbedingung einer Gesamtkostenabrechnung erfüllt ja gerade den Zweck, dass nicht bei jedem Förderungsnehmer beliebige Teile abgerechnet werden. Eine Direktzahlung in Höhe von 300.000 Euro von der Bewerbungs GmbH an den Förderverein ist mittlerweile unbestritten, es stellt sich nur die Frage der Widmung.

 

Die in der Anfragebeantwortung erwähnte Bedingung für die Auszahlung der letzten Rate hatte eine Vorgeschichte im Bundeskanzleramt, die in der Beantwortung unerwähnt blieb. Nachdem sich offensichtlich lange niemand um die Nichteinhaltung der Rahmenrichtlinien gekümmert hatte, stieg im Juli 2007 Sektionschef Dr. Matzka auf die Bremse. In einem Aktenvermerk hielt Leopold Deimbacher am 19. Juli fest, das SC Dr. Matzka die Weisung erteilt habe, die Überweisung der Restrate von 200.000 Euro nicht vorzunehmen. Matzka habe auch mitgeteilt, dass er beabsichtige die interne Revision mit der Prüfung der Olympia GmbH zu beauftragen.

 

Danach begann hektische Betriebsamkeit im Bundeskanzleramt um die Überweisung der Restrate in die Wege zu leiten. Ein Aktenvermerk Dr. Schittengrubers vom 3. August 2007 macht deutlich, wo Matzka die Probleme sah. Schittengruber vermerkt, dass er von Mag. Schuh vom Kabinett des Bundeskanzlers am 31. 7. 2007 befragt wurde, warum die letzte Rate der Bundesförderung nicht vereinbarungsgemäß ausbezahlt worden sei. Laut Mag. Schuh würde sich die GmbH dadurch in Liquidationsschwierigkeiten befinden. Schittengruber habe daraufhin mit SC Dr. Matzka ein Telefonat mit folgendem Ergebnis geführt:

 

„Der Erhöhung des Bundeszuschusses hat das BM Finanzen mit der Auflage die Zustimmung erteilt, dass eine strenge Kontrolle über die sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Mittelverwendung durch das BKA durchgeführt wird.

 

Seiner Information nach ist eine derartige Kontrolle bis dato nicht erfolgt. SC Dr. Matzka hatte angewiesen, dass MR DEIMBACHER und die Leiterin des Abrechnungsreferats I/3/a, ADir. SULZBERGER, gemeinsam die Abrechnung vornehmen, wobei besonderes Augenmerk darauf zu legen ist, ob bei Aufträgen die Vergabevorschriften eingehalten wurden (die GmbH unterliegt dem BVergG), dien (sic!) Repräsentationsausgaben, Lohnkosten, Reisespesen und Honorare angemessen sind. Sollte jedoch tatsächlich ein nachgewiesener Liquidationsengpass vorliegen, so könnten von der ausstehenden Zuschussrate des Bundes die Hälfte angewiesen werden. Die zweite Hälfte hat jedenfalls erst nach ordnungsgemäßer Gesamtabrechnung der GmbH zu erfolgen.“

 

Dr. Schittengruber hat daraufhin mit MR Dr. Irschik Rücksprache gehalten und die Information erhalten, dass der Bundeszuschuss anhand von Originalbelegen abgerechnet wurde. Schittengruber führt weiter aus: „Eine Gesamtabrechnung der GmbH ist jedoch erforderlich, um überhaupt feststellen zu können, ob der Bundeszuschuss in gesamter Höhe erforderlich ist. Eine derartige Abrechnung (Endabrechung) ist jedoch nicht erfolgt.“

 

Am 6. 8. 2007 hält SC Mag. Pelousek in einem Aktenvermerk fest, dass ein Liquidationsengpass erkennbar sei und ersucht das Kabinett des Herrn Bundeskanzler, Mag. Schuh um Weisung (!) bezüglich der weiteren Vorgangsweise. Das ist bemerkenswert, weil ein Kabinettsmitglied gegenüber dem Sektionschef nicht weisungsbefugt ist. 

 

Am 31. 8. 2007 verfasst Sektionschef Pelousek ein Antwortschreiben an den damaligen Staatssekretär Lopatka, der sich offensichtlich über die Verzögerungen informiert bzw. beschwert hatte. Darin wird die Vorgangsweise vor der Überweisung der letzten Rate als professionell und gesetzeskonform bezeichnet. Die Verzögerung sei durch eine sachunkundige und willkürliche Intervention seitens Dritter entstanden. Diese Darstellung wird durch die interne Revision ins genaue Gegenteil umgekehrt. Gesetzeswidrig war die Anweisung der Raten ohne Gesamtkostenabrechnung, korrekt das Einschreiten von SC Dr. Matzka und nicht umgekehrt.

 

In diesem Schreiben weist  Pelousek auch darauf hin, dass die Restrate innerhalb eines Tages nach Freigabe durch das Kabinett des Herrn Bundeskanzlers erfolgt sei. Die Weisung von SC Matzka, dass zumindest 100.000 Euro bis zur Vorlage der Gesamtkostenabrechnung nicht auszubezahlen seien, wurde somit außer Kraft gesetzt. Auch in diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass das Kabinett nicht weisungsbefugt war.

 

Lopatka hatte Pelousek offensichtlich um einen Freibrief für die Aufsichtsratssitzung am 25. September 2007 ersucht. In seinem Antwortschreiben führt Pelousek wörtlich aus:

 

„’9. Hinsichtlich Deines Anliegens, eine schriftliche Bestätigung der „Ordnungsgemäßheit der gesamten Gebarung der Olympischen Winterspiele 2014 GmbH’“ für die ggstdl. Aufsichtsratssitzung am 25. September 2007 zu benötigen, darf ich Dich ersuchen, Dich in deiner Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates an die dafür zuständigen Organe der Gesellschaft (Geschäftsführung, Präsident des Aufsichtsrates, Gesellschafter) zu wenden.

 

10. Die Feststellung der Ordnungsgemäßheit der finanziellen Gebarung einer GmbH ist gesetzlich definiert und im GesVertrag im Detail geregelt (Abschlussprüfer, Controllingeinrichtung, Finanzausschuss, Aufsichtsrat, Generalversammlung).

 

11. Abschließend möchte ich zu dieser Angelegenheit noch festhalten, dass der Aufsichtsrat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes die Geschäftsführung in allen Verwaltungszweigen zu überwachen hat (insbesondere Jahresabschluss und Geschäftsbericht). Diese Sorgfaltspflicht kann nicht auf Dritte übertragen werden, da Geschäftsführung und Aufsichtsratsmitglieder zur ungeteilten Hand haften.“

 

Um Folgeanfragen zu vermeiden wird ersucht, die folgenden Fragen im Gegensatz zur Anfragebeantwortung vom Oktober 2008 umfassend und vollständig zu beantworten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

Gesamtkostenabrechnung

 

1.        Gelangten die Bestimmungen der §§ 24 und 25 der ARR 2004 „Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“ bei Sportförderungen grundsätzlich zur Anwendung?

 

2.        Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt?

 

3.        Wenn nein, warum nicht?

 

4.        Seit wann sind dem Ministerium die Gesetzesbestimmungen bekannt?

 

5.        Warum wurden die gesetzlichen Bestimmungen der Rahmenrichtlinien bei der Anweisung der Fördermittel an die Salzburg Bewerbungs GmbH vorschriftswidrig nicht berücksichtigt?

 

6.        Warum wurden die Passagen des Prüfberichts über die Nichtanwendung der Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln dem Nationalrat in der Anfragebeantwortung (4878/AB) vorenthalten?

 

7.        Wurden hinsichtlich des Verstoßes gegen die Gesetzesbestimmungen disziplinarrechtliche Schritte in Ihrem Ministerium eingeleitet?

 

8.        Wenn ja, gegen wen und mit welchem Ergebnis?

 

9.        Wenn nein, warum nicht?

 

10.   Wenn nein, werden Sie nun entsprechende Schritte einleiten?

 

11.   Wurde die Gesamtkostenabrechnung dem Ministerium mittlerweile übermittelt?

 

12.   Wenn ja, wann?

 

13.   Wenn nein, warum nicht und bis wann ist damit zu rechnen?

 

14.   Welche Posten enthält die Gesamtkostenabrechnung der Salzburger Bewerbungs GmbH auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite im Detail? Um weitere parlamentarische Anfragen zu vermeiden, bitte um Beilage der Gesamtkostenabrechnung bzw. um vollständige Auflistung.

 

Die Schlussbilanz der Salzburger Bewerbungs GmbH enthält eine offene, uneinbringliche Forderung gegenüber dem Olympia Förderverein.

 

15.   Wurde seitens des Ministeriums als Geldgeber der Salzburger Bewerbungs GmbH überprüft, ob die Forderung tatsächlich uneinbringlich war?

 

16.   Wenn ja wann und mit welchem Ergebnis?

 

17.   Wenn nein, warum nicht und wird eine solche Überprüfung bis zu welchem Zeitpunkt erfolgen?

 

18.   Teilen Sie die Rechtsauffassung, dass die Bestimmungen der Bundesförderrahmenrichtlinien auf Grund der offenen Forderung der Salzburger Bewerbungs GmbH an den Förderverein auch zur Forderung des Ministeriums nach einer Übermittlung aller Finanzströme des Olympischen Fördervereins führen müssen?

 

19.   Wenn nein, warum nicht?


 

20.   Wenn ja, wurden die Rechnungsabschlüsse des Olympischen Fördervereins gegenüber dem Ministerium bereits offengelegt? Um weitere parlamentarische Anfragen zu vermeiden bitte um Beilage der Rechnungsabschlüsse bzw. um vollständige Auflistung.

 

21.   Wenn ja, wann erfolgte die Übermittlung der Unterlagen an das Ministerium?

 

22.   Sofern die Unterlagen noch nicht übermittelt wurden, werden Sie sie anfordern und zu welchem Zeitpunkt?

 

23.   Wiederholung der Frage vom 15. 9. 2008, die nicht konkrete beantwortet wurde: Erhielt der der olympische Förderverein aus Budgetmitteln in den Jahren 2005  bis 2008 Fördermittel?

 

24.   Wenn ja, in welchen Jahren, in welcher Höhe, zu welchem Zweck und mit welchen Auflagen?

 

 

offenes Darlehen oder Bilanzfälschung?

 

25.   Welche der beiden Versionen ist aus der Sicht des Ministeriums auf Basis der vorgelegten Abrechnungen korrekt? Handelte es sich bei der Überweisung von 300.000 Euro von der Salzburger Bewerbungs GmbH an den Olympischen Förderverein um eine Darlehenszahlung oder um einen Durchlaufposten in Folge einer Umbuchung der Audi-Sponsorgelder?

 

26.   Teilen Sie die Auffassung, dass nicht beide Erklärungen, nämlich die eines Darlehens und eines Durchlaufpostens gleichzeitig richtig sein können?

 

Im Falle einer Darlehenszahlung stellen sich folgende Fragen:

 

27.   Wann wurde dieses Darlehen gesetzeskonform vergebührt?

 

28.   Enthält die Gesamtkostenabrechnung der Salzburger Bewerbungs GmbH Informationen über eine Vergebührung des Darlehens?

 

29.   Enthalten die Rechnungsabschlüsse des Olympischen Fördervereins Informationen über eine Vergebührung des Darlehens?

 

30.   Bei welchen Ein- und Ausgängen der Salzburger Bewerbungs GmbH schien der Vermerk Darlehen bzw. Darlehensrückzahlung auf?

 

31.   Wiederholung der Frage vom 15. 9. 2009: Welche Darlehensrückzahlungsvereinbarung wurde zwischen der Salzburger Bewerbungs GmbH und dem Olympischen Förderverein getroffen?

 

32.   Welche offene Forderung der Salzburger GmbH bestand zum Zeitpunkt der Schlussbilanz, 150.000 Euro laut Bericht des Rechnungshofes oder 200.000 laut den Informationen des Salzburger Bürgermeisters Schaden an den Salzburger Gemeinderat?

 

33.   Hat eine Zahlung des rechtlich nicht involvierten ÖOC an die Salzburger Bewerbungs GmbH in Höhe von 50.000 Euro die offene Forderung der Salzburger Bewerbungs GmbH an den Olympischen Förderverein auf 150.000 Euro reduziert?

 

34.   Wenn ja, warum?

 

35.   Handelte es sich bei der Zahlung des ÖOC an die Salzburger Bewerbungs GmbH als Darlehensrückzahlung einer Forderung der Bewerbungs GmbH an den Olympischen Förderverein um eine widmungsgemäße Verwendung der Mittel aus der Bundessportförderung?

 

36.   Wenn ja, warum?

 

37.   Wenn nein, welche rechtlichen Konsequenzen resultieren aus der nichtwidmungsgemäßen Verwendung der Mittel?

 

38.   Wenn nein, haben Sie konkrete Schritte gegen die verantwortlichen Personen für diese nichtwidmungsgemäße Verwendung der Mittel gesetzt?

 

39.   Wenn ja, wann, welche um mit welchem konkreten Ergebnis?

 

40.   Hat das Sportressort irgendwelche Schritte gesetzt, um eine Rückzahlung der fehlenden 150.000 bzw. 200.000 Euro zu erwirken. Wenn ja, wann und welche konkreten Schritte wurden gesetzt?

 

41.   Wenn nein, weshalb wurde ein Versickern von 150.000 Euro bzw. 200.000 Euro aus Steuermitteln kommentarlos zur Kenntnis genommen?

 

42.   Hat das Sportressort zumindest anteilig die Rückerstattung dieser 150.000 bzw. 200.000 Euro durch die Salzburger Bewerbungs GmbH verlangt?

 

43.   Wenn ja, wann?

 

44.   Wenn nein, warum wurde nicht versucht, sich an der Salzburger Bewerbungs GmbH schadlos zu halten?

 

45.   Liegen Ihnen Informationen vor, ob die Salzburger Bewerbungs GmbH rechtliche Schritte zur Rückzahlung dieser 150.000 bzw. 200.000 Euro gegen den Olympischen Förderverein und dessen Funktionäre eingeleitet hat?

 

46.   Wenn ja, welche Informationen liegen Ihnen vor?

 

Im Falle eines Durchlaufpostens stellen sich folgende Fragen:

 

47.   Wer hat um eine Änderung des Sponsorvertrages vom Förderverein an die Bewerbungs GmbH ersucht? (siehe Schreiben Jungwirth an den Kurier in der Präsentation Schadens)

 

48.   Gab es eine Vereinbarung zwischen dem Olympischen Förderverein und der Salzburger Bewerbungs GmbH über eine Abtretung des Sponsorings durch die Firma Audi?

 

49.   Wenn ja, wie lautet diese im Wortlaut und wann und von wem wurde sie unterzeichnet?

 

50.   Wie wurde darin die bereits erfolgte Verwendung dieser 300.000 Euro durch den Förderverein geregelt?

 

51.   Sofern es sich um einen Durchlaufposten handelte, wurden die 300.000 Euro vom Förderverein ausgeben. Welche Bewerbungskosten wurden damit finanziert?

 

52.   Liegen Ihnen durch die Gesamtkostenabrechnung Belege über die Zahlung des Olympischen Fördervereins an die Firma Audi vor?

 

53.   Wenn ja, wann wurde der Betrag von 300.000 Euro überwiesen?

 

54.   Welcher Widmungszweck stand auf dem Überweisungsbeleg des Fördervereins an die Firma Audi?

 

55.   Welcher Widmungszweck stand auf der neuerlichen Überweisung des Betrags von 300.000 Euro an die Olympia Bewerbungs GmbH?

 

56.   Ist aus den Belegen ein Zusammenhang zwischen der Überweisung von 300.000 Euro durch die Salzburger Bewerbungs GmbH an den Förderverein und der Überweisung von 300.000 Euro durch den Förderverein an die Firma Audi ersichtlich?

 

57.   Wenn ja, wodurch?

 

58.   Teilen Sie die Rechtsauffassung, dass bei der Version Durchlaufposten in der Schlussbilanz der Salzburg Bewerbungs GmbH keine offene Forderung an den Förderverein aufscheinen hätte dürfen?

 

59.   Wenn nein, warum nicht?

 

60.   Teilen Sie Auffassung, dass die Bilanz in diesem Fall nicht korrekt erstellt wurde?

 

61.   Wenn nein, warum nicht?

 

62.   Haben Sie den Verdacht der Bilanzfälschung überprüft?

 

63.   Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

64.   Haben Sie die zuständigen Ermittlungsbehörden über den Verdacht der Bilanzfälschung informiert?

 

65.   Wenn ja, welche Informationen liegen Ihnen über die bisherigen Ermittlungsschritte vor?

 

66.   Bei welchen Aufsichtsratssitzungen der Salzburger Bewerbungs GmbH wurde über die Zahlung an den Olympischen Förderverein gesprochen?

 

67.   Wer vertrat das Bundeskanzleramt bei diesen Aufsichtsratssitzungen?

 

68.   Was wurde bei diesen Sitzungen hinsichtlich der Überweisung von 300.000 Euro an den Olympischen Förderverein protokolliert?

 

69.   Wie wurde die Zahlung in diesen Sitzungen begründet?

 

70.   Welche Fragen hat der Vertreter des Bundeskanzleramts dazu gestellt?

 

71.   Hat der Vertreter des Bundeskanzleramts dieser Überweisung zugestimmt?

 

72.   Wurde vom Vertreter des Bundeskanzleramts nach Bekanntwerden der Überweisung im Ressort mitgeteilt, dass Zahlungsflüsse durch den Förderungsnehmer an einen Dritten erfolgten und somit gemäß den Bundesrahmenrichtlinien auch die Finanzgebarung des Olympischen Fördervereins zu prüfen sei?

 

73.   Wenn nein, warum nicht?

 

Kontrollfunktion des Bundeskanzleramts

 

74.   Seit wann wusste das Bundeskanzleramt von der Existenz des Olympischen Fördervereins?

 

75.   War dem Bundeskanzleramt der Zweck der Gründung des Olympischen Fördervereins bekannt?

 

76.   Wenn ja, seit wann und wie wurde die Gründung konkret begründet?

 

77.   Seit wann war dem Bundeskanzleramt die im Bericht des Salzburger Landesrechnungshofs aufscheinende Begründung bekannt, dass mit dem Olympischen Förderverein ein zweiter Rechungskreis gegründet wurde, um die „persönliche Sphäre von privaten Geldgebern zu schützen“?

 

78.   Ist die Behauptung des Olympiawerbers Roth zutreffend, dass ein Teil des Geschäftsführergehalts von Fedor Radman über den Förderverein finanziert wurde?

 

79.   Wurden Zahlungen für denselben Zweck zwischen der Salzburg Bewerbungs GmbH und dem Olympischen Förderverein aufgeteilt?

 

80.   Können Sie ausschließen, dass Zahlungen aufgeteilt wurden, um die tatsächliche Höhe zu verschleiern und eine öffentliche Debatte somit zu verhindern?

 

81.   Bei welchen Aufsichtsratssitzungen der Salzburger Bewerbungs GmbH wurde über Aktivitäten des Olympischen Fördervereins gesprochen?

 

82.   Wer vertrat das Bundeskanzleramt bei diesen Sitzungen?

 

83.   Was wurde hinsichtlich der Aktivitäten des Olympischen Fördervereins protokolliert?

 

84.   Haben Vertreter des Bundeskanzleramts in den Aufsichtsratssitzungen Fragen zu den Aktivitäten des Olympischen Fördervereins gestellt?

 

85.   Wenn ja, welche, in welchen Sitzungen und wie wurden sie konkret beantwortet?

 

86.   Wer vertrat das Bundeskanzleramt im Aufsichtsrat der Salzburg Bewerbungs GmbH? Bitte um Auflistung der genauen Zeiträume der Zuständigkeit.

 

87.   Wann fanden die Aufsichtsratssitzungen der Salzburg Bewerbungs GmbH? (bitte um Auflistung der Termine)

 

88.   Welcher Vertreter des Bundeskanzleramts nahm an den jeweiligen Sitzungen teil?

 

89.   Wurden den Vertretern des Bundeskanzleramts durch den zuständigen Sportminister konkrete Weisungen und Aufträge für die Aufsichtsratssitzungen erteilt?

 

90.   Wenn ja, für welche Sitzungen und um welche konkreten Weisungen bzw. Aufträge handelte es sich?

 

91.   Hat der Vertreter des Bundeskanzleramts einer Entlastung der Geschäftsführung zugestimmt?

 

92.   Wenn ja, wer und bei welchen Sitzungen?

 

In der Anfragebeantwortung vom Oktober 2008 wurden zwar die Belege für die Förderungen in Höhe von 2,4 Millionen Euro durch das Bundeskanzleramt an die Salzburg Bewerbungs GmbH aufgeschlüsselt, die Frage nach Zahlungen an Erwin Roth oder eine seiner Firmen blieb aber unbeantwortet. Nach den Aussagen Roths über seine Honorareinkünfte aus der Tätigkeit als Olympiawerber liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei Teilen der aufgeschlüsselten Belege (vor allem Personalaufwand und Filme 2006, 2007, Events 2006, 2007 von jeweils mehr als 800.000 Euro) um Zahlungen an Roth bzw. an Firmen handelte, an denen Roth beteiligt war.  Daher wird die nicht beantwortete Frage vom September 2008 wiederholt bzw. präzisiert:

 

93.   Welche Teile der belegten Fördermittel des Bundes wurden für Zahlungen an Erwin Roth bzw. an Firmen, an denen Roth beteiligt war verwendet?

 

94.   Wie hoch waren die Gesamtzahlungen der Salzburger Bewerbungs GmbH an Roth auf Basis der Gesamtkostenabrechnung der Bewerbungs GmbH? Bitte im Detail aufschlüsseln.

 

95.   Welche Zahlungen erfolgten durch den Olympischen Förderverein an Erwin Roth bzw. an Firmen, an denen Roth beteiligt war? Bitte im Detail aufschlüsseln.

 

Stopp und Anweisung der letzten Bundesfördertranche in Höhe von 200.000 Euro

 

Die Aktenvermerke über den Stopp und die dann doch erfolgte Anweisung der letzten Rate von 200.000 Euro belegen, dass SC Dr. Matzka beabsichtigte die interne Revision mit der Prüfung der Mittelverwendung durch die Salzburger Bewerbungs GmbH zu beauftragen.

 

96.   Wurde die interne Revision bereits im Jahr 2007 mit einer Überprüfung der Förderungen an die Salzburger Bewerbungs GmbH beauftragt?

 

97.   Wenn ja, wann?

 

98.   Wenn ja, welches konkrete Ergebnis erbrachte die Revision? (Nach den Erfahrungen der tendenziösen Darstellung der Prüfergebnisse in der Anfragebeantwortung vom Oktober 2008 wird ersucht, das Prüfergebnis im Wortlaut bekanntzugeben)

 

99.   Wenn nein, warum wurde Revision trotz der Ankündigung durch Sektionschef Matzka damals noch nicht eingeschaltet?

 

100.    Welche von der Salzburger Bewerbungs GmbH beauftragten Leistungen hätten gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes ausgeschrieben werden müssen?

 

101.    Welche dieser Aufträge wurden tatsächlich ausgeschrieben?

 

102.    Wie viele Bieter gab es bei den jeweiligen Ausschreibungsverfahren?

 

103.    Bei welchen Ausschreibungen kam nicht der Billigstbieter zum Zuge?

 

104.    Wie lauteten die konkreten Begründungen bei den jeweiligen Vergaben, die nicht an den Billigstbieter erfolgten?  

 

105.    War die Einhaltung der Vergabebestimmungen jemals Thema bei den Aufsichtsratssitzungen der Bewerbungs GmbH?

 

106.    Wenn ja, wann und was wurde dazu protokolliert?

 

107.    Hat der Vertreter des Bundskanzleramts im Aufsichtsrat jemals die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes hinterfragt?

 

108.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?


 

109.    Wer hob die Weisung von Sektionschef Dr. Matzka (siehe Aktenvermerk Dr. Schittengruber vom 3. 8. 2007) auf, wonach zumindest die Hälfte der letzten Rate von 200.000 Euro (somit zumindest 100.000 Euro) erst nach ordnungsgemäßer Vorlage der Gesamtkostenabrechnung erfolgen hätte dürfen?

 

110.    Wie lautete die Begründung für die Aufhebung dieser Weisung?

 

111.    Auf Basis welcher Rechtsgrundslage ersuchte SC Mag. Pelousek das Kabinett des Herrn Bundeskanzlers (Mag. Schuh) um Weisung hinsichtlich Auszahlung der letzten Rate? (Aktenvermerk SC Pelousek vom 6. 8. 2007)

 

112.    Hat Mag. Schuh eine Weisung erteilt?

 

113.    Wenn ja, wie lautete sie im Wortlaut?

 

114.    SC Mag. Pelousek schrieb Staatsekretär Lopatka, dass die Anweisung der letzten Rate durch das Kabinett des Bundeskanzlers erfolgt sei. Wer hatte die Zahlung der letzten Rate von 200.000 Euro angewiesen?

 

115.    Wie wurde die Anweisung der Restrate begründet, obwohl spätestens durch die Intervention von Sektionschef Matzka offensichtlich war, dass die Gesamtkostenabrechnung nicht vorlag?

 

116.    Teilen Sie Rechtsauffassung, dass die Anweisung der letzten Rate - trotz des Nichtvorliegens der Gesamtkostenabrechnung - gesetzeswidrig war?

 

117.    Wenn nein, warum nicht?

 

118.    Teilen Sie die Rechtsauffassung, dass die gesetzeswidrige Anweisung der letzten Rate den Verdacht des Amtsmissbrauchs rechtfertigt?

 

119.    Wenn nein, warum nicht?

 

120.    Wurde Staatssekretär Lopatka als Vertreter des  Bundskanzleramtes im Aufsichtsrat vom Stopp der Anweisung der letzen Rate durch SC Dr. Matzka auf Grund des Nichtvorliegens der Gesamtkostenabrechung informiert?

 

121.    Aus welchem Grund wollte Staatssekretär Lopatka vor der Aufsichtsratssitzung am 25. September 2007 eine schriftliche Bestätigung über die „Ordnungsgemäßheit der gesamten Gebarung der Olympischen Winterspiele 2014 GmbH’“?

 

122.    Welche Tagesordnung wurde für die Aufsichtsratssitzung am 25. September 2007 im Vorfeld bekanntgegeben?

 

123.    Hat Staatssekretär Lopatka das Nichtvorliegen der Gesamtkostenabrechnung bei dieser Aufsichtsratssitzung thematisiert?

 

124.    Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?

 

125.    Wenn nein, warum nicht?

 

126.    Hat Staatssekretär Lopatka trotz der von SC Pelousek nicht bestätigten Ordnungsgemäßheit der Gebarung bei dieser Aufsichtsratssitzung für eine Entlastung der Geschäftsführung gestimmt?