3547/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.11.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend VIP Behandlung des Grasser Anwalts durch die Justizministerin
Das Magazin Format berichtet, dass es im Wiener "Theatercafe" an der Linken Wienzeile zu einem Treffen zwischen der Justizministerin und Karl-Heinz Grassers Verteidiger in Strafsachen, Manfred Ainedter, gekommen ist.
Seit zwei Jahren wird Grasser als Beschuldigter im Meinl-Verfahren geführt und nun auch in der Affäre BUWOG. Die Staatsanwälte verweigerten die Einvernahme von Grasser, und in der Causa BUWOG werde ihm sogar die Akteneinsicht verwehrt, habe sich der Anwalt bei der Ministerin beklagt, berichtet das Nachrichtenmagazin "Format".
Es wird berichtet, dass die Justizministerin abweisend regierte, doch soll sie an jenem Mittwochabend im "Theatercafe" einer anwesenden Staatsanwältin mitgeteilt haben, den Grasser-Anwalt künftig nicht so ablehnend zu behandeln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Haben sie den Anwalt Grassers getroffen?
2. Wenn ja, wann?
3. Von wem ging die Initiative für dieses Treffen aus?
4. Was war der Grund für dieses Treffen?
5. Kannten sie den Grund für dieses Treffen vor dem Gespräch?
6. Wer hat noch an diesem Treffen teilgenommen?
7. Waren die Strafverfahren Grassers als Beschuldigter Thema dieses Gesprächs?
8. Wenn ja, was war der genaue Inhalt dieses Gesprächs?
9. Hat der Anwalt Grassers konkrete Wünsche bezüglich der Strafverfahren Grassers an sie herangetragen?
10. Wie haben sie darauf reagiert?
11. Haben sie in Folge dieses Treffens in irgendeiner Form Kontakt zu zuständigen Staatsanwälten aufgenommen?
12. Wenn ja, was war der Inhalt dieser Kontaktaufnahme?
13. Ist es richtig, dass eine Staatsanwältin ebenfalls zum Zeitpunkt des Treffens anwesend war?
14. Wer war diese Staatsanwältin?
15. Welchen Bezug hat sie zu den Strafverfahren Grassers als Beschuldigter?
16. Ist es richtig, dass sie einer Staatsanwältin mitgeteilt haben, dass sie den Grasser-Anwalt künftig nicht so ablehnend behandeln solle?
17. Wenn ja, was haben Sie damit gemeint?
18. Ist es österreichischen Anwälten grundsätzlich möglich, ein direktes Treffen mit ihnen zu vereinbaren, wenn sie mit der Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft unzufrieden sind?
19. Wen nein, warum hat der Anwalt Grassers eine derartige VIP Behandlung erhalten?
20. Sehen sie in einer derartigen VIP Behandlung nicht die Gefahr, dass für viele Bürger/innen der Eindruck entstehen könnte, dass mächtige und einflussreiche Personen eine bevorzugte Behandlung durch Teile der Justiz erfahren würden?