3548/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.11.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Verdacht auf Spekulation im Patentamt

 

 

„serv.ip“, der teilrechtsfähige Anteil des Patentamtes, konnte 2008 nur durch die Auflösung von Rücklagen positiv bilanzieren. Der Jahresfehlbetrag verzehnfachte sich gegenüber dem Vorjahr von 94.000 auf 962.000 Euro. Das Finanzergebnis drehte sich von plus 194.000 auf minus 217.000. Grund für diese Verschlechterung scheint zu sein, dass die Aufwendungen für Finanzanlagen von 1.200 auf 354.000 Euro explodierten.

Diese Zahlen sind ein starkes Indiz dafür, dass das Patentamt seine Rücklagen riskant veranlagt hat und daher von der Finanzkrise voll getroffen wurde.

Es stellt sich weiter die Frage, warum sich in diesem Ausmaß Rücklagen im Bereich der Teilrechtsfähigkeit des Patentamtes bilden konnten und damit das Patentamt in einem sachfremden Bereich, bei Finanzveranlagungen, tätig wurde.

Der Rechnungshof stellte anlässlich einer Prüfung des Patentamtes im Jahre 2001 fest:

„Die Verwendung der im Bereich der Teilrechtsfähigkeit kumulierten Gewinne war nicht geregelt.

Nach Ansicht des RH wäre die Abfuhr der erzielten Gewinne an den Bundeshaushalt zu erwägen. Er empfahl, die Verwendung der Gewinne der Teilrechtsfähigkeit des Österreichischen Patentamtes gesetzlich zu regeln und hiebei auf die Möglichkeit der Erzielung von Einnahmen für den Bundeshaushalt Bedacht zu nehmen oder die Teilrechtsfähigkeit aufzulösen.“

Acht Jahre später liegen dessen ungeachtet Anlagen in Form von Wertpapieren in Höhe von rund 4 Mio Euro bei serv.ip.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 


ANFRAGE:

 

 

  1. Was ist der Grund für die massive Steigerung der Aufwendungen für Finanzanlagen in der Bilanz 2008 von serv.ip?
  2. Wie hat das Patentamt/serv.ip seine Rücklagen veranlagt?
  3. Welche Bank bzw. welcher Finanzdienstleister berät das Patentamt/serv.ip bei seinen Veranlagungen?
  4. Wer trägt innerhalb des Patentamts/serv.ip die Verantwortung für Finanzanlagen?
  5. Wer genehmigt bzw. kontrolliert von Seiten des Ministeriums die Finanzgebarung der Teilrechtsfähigkeit des Patentamtes?
  6. Welche Risken/Nachschusspflichten schlummern noch in den Rücklagen und Anlagen des Patentamtes/serv.ip?
  7. Wie ist der derzeitige Bewertungsstand?
  8. Hat das Ministerium seit der Rechnungshofkritik die Verwendung der in der Teilrechtsfähigkeit akkumulierten Gewinne geregelt,
           und wenn nicht, warum nicht?
           wenn ja, entspricht die Praxis den Vorgaben?
  9. Was ist im Patentgesetz 1979 § 58a (3) 3 unter „angemessene Rücklagen“ zu verstehen?
  10. Warum wurden die in der Teilrechtsfähigkeit erzielten Gewinne bei serv.ip belassen und nicht für öffentliche Zwecke verwendet?
  11. Wie werden Sie mit der Teilrechtsfähigkeit des Patentamtes in Zukunft umgehen, bzw. werden Sie die Teilrechtsfähigkeit auflösen?