3550/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.11.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Aufklärung der Vorgänge um den Verkauf der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Dringlichen Anfrage am 21.10.2009  beantworteten Sie zahlreiche Fragen nicht mit dem Hinweis, Sie seien zu diesem angesprochenen Zeitpunkt „in einer anderen Funktion“ und nicht als Finanzminister „tätig“ gewesen. Damit entschlugen Sie sich der Auskunftspflicht, obwohl Sie in Ihrer jetzigen Funktion als Finanzminister sehr wohl über die Möglichkeit verfügen, die gestellten Fragen auf Basis der Auskunft Ihres Ressorts und Ihrer Mitarbeiter zu beantworten. Die damals zum Zeitpunkt des Verkaufs tätigen Beamten sind nach wie vor im Ministerium dienstlich verpflichtet und verfügen über die nötigen Informationen.

 

Mit Ihrer Nicht-Auskunft erwecken Sie den berechtigten Verdacht, die Vorgänge

 

a)      gegenüber dem Parlament nicht aufklären und transparent darstellen zu wollen,

 

b)      die damalige Vorgangsweise zu decken und

 

c)      den ehemaligen Finanzminister in Schutz zu nehmen.

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Können Sie angesichts des BUWOG-Vergabeverfahrens, bei dem derartig viele Ungereimtheiten zutage getreten sind und angesichts der bekannt gewordenen Provision von fast 10 Mio. Euro für die persönlichen Freunde und Geschäftspartner des damaligen Finanzministers Grasser ausschließen, dass dieser auf das Vergabeverfahren Einfluss genommen hat oder verfahrensrelevante Informationen von ihm, seinem Kabinett oder aus dem Bereich des Bundesministeriums für Finanzen weitergegeben wurden?

 

2.      a)      Wieso wurde nach dem Vorliegen verbindlicher Angebote nochmals eine“ Last and Final Offers-Runde“ vorgenommen?

 

b)      Wieso kam es zu einer Verkürzung der Zuschlagsfrist im Juni 2004?

 

3.      Laut Format" Nr. 41/09 vom 09.10.2009 hat Anfang Juni 2004 im „Gelben Salon“ eine Besprechung zum BUWOG-Verkauf stattgefunden, wo Grasser, sein Kabinett und hohe Finanzbeamte alle Infos über den aktuellen Stand des Verkaufsprozesses erfahren sollten. Laut Format habe sich eine damals Anwesender erinnert: „Im Angebot der CA Immo fand sich der Hinweis auf eine Finanzierungsgarantie der Bank Austria über 960 Millionen Euro.“ Damit wäre klar, dass die CA Immo ein Angebotslimit hatte. Können Sie ausschließen, dass diese wertvolle Information von BM Grasser oder Mitgliedern seines Kabinetts an die Immofinanz weitergegeben wurde und dieser damit ermöglicht wurde, die Konkurrenz geringfügig zu überbieten?

 

4.      Können Sie ausschließen, dass das Land Kärnten bzw. der damalige Kärntner Landeshauptmann auf Grund von Informationen aus dem Ministerium informiert war, wer das beste und wer das zweitbeste Angebot gelegt hatte?

 

5.      Können Sie ausschließen, dass Walter Meischberger über Informationen aus dem Ministerium verfügt hat, die dem Immofinanz-Konsortium zum Verkaufserfolg verholfen haben können? Welche konkreten diesbezüglichen Informationen hatte Walter Meischberger auf Basis des Kenntnisstandes des Finanzministeriums?

 

6.      Können Sie auf Basis des Kenntnisstandes des Ministeriums ausschließen, dass Karl Ernst Plech relevante Informationen aus dem Vergabeverfahren an Walter Meischberger weitergegeben hat?

 

7.      Können Sie ausschließen, dass Ihr Vorgänger Karl Heinz Grasser relevante Informationen aus dem Vergabeverfahren an Walter Meischberger weitergegeben hat?

 

8.      Drängten Kabinettsmitarbeiter bei der Vertragserstellung auf das Streichen der Einweisungsrechte?