3574/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der   Abgeordneten   Werner   Neubauer,   Carmen   Gartelgruber,   DDr.   Werner

Königshofer und weiterer Abgeordnete

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Europaregion

Auf der Seite des Tiroler Landesregierung findet man folgende Aussendung:

Am Donnerstag, 15. Oktober 2009, trafen sich die drei Landesregierungen von Tirol, Südtirol und dem Trentino in Innsbruck zu einer gemeinsamen Arbeitssitzung. Ziel des Zusammentreffens war eine grundsätzliche Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der Europaregion, zugleich aber auch die Erarbeitung konkreter Zielsetzungen und Projekte.

Bereits in den vergangenen Wochen hatte zu diesem Zweck ein intensiver Austausch auf Ebene der Landesregierungen stattgefunden. Als sichtbares Ergebnis aller Gespräche wurde heute von den Regierungschefs LH Günther Platter, LH Luis Durnwalder und LH Lorenzo Dellai ein gemeinsames Papier unterzeichnet.

Heute ist ein guter Tag für die Europaregion Tirol. Den Feierlichkeiten und Festreden zum heurigen Gedenkjahr folgen nun konkrete politische Weichenstellungen, mit denen wir die Achse Innsbruck-Bozen-Trient weiter vertiefen und eine dynamische Entwicklung der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino sicherstellen wollen“, bringt LH Platter wesentliche Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitssitzung auf den Punkt. Die Europaregion sei kein künstliches Konstrukt, sondern basiere auf starken historischen Wurzeln. Diese seien zugleich die beste Voraussetzung für eine weitere fruchtbare Zusammenarbeit in der Gegenwart und Zukunft. Das heurige Gedenkjahr und sein Motto ,Geschichte trifft Zukunft' sind Anlass und Auftrag, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen!“ betont LH Platter.

Gemeinsames Büro in Bozen bis zum Jahresende

Konkreten Niederschlag findet das Bekenntnis zur verstärkten Kooperation in der Gründung eines gemeinsamen Büros mit Sitz in Bozen. Die Eröffnung wird noch heuer stattfinden. Wenn Trennendes überwunden wird, kommt dies auch einem gemeinsamen Europa zugute. Unser künftiges Büro in Bozen dient diesem Zweck. Experten aus jedem der drei Länder werden dort miteinander an der Umsetzung der heute beschlossenen Ziele arbeiten!“ zeigt sich Südtirols LH Luis Durnwalder optimistisch. LH Lorenzo Dellai hält ebenfalls die Überwindung engen nationalen Denkens für notwendig und sinnvoll: Gelebte sprachliche und kulturelle Vielfalt sowie Toleranz und gegenseitiger Respekt tragen dazu bei, dass sich alle Bevölkerungsteile in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino wiederfinden!“

Herzen der Menschen zu verankern,“ fassen die Regierungschefs als wichtigstes Ergebnis der Arbeitssitzung zusammen.

Folgende Gemeinsame Erklärung Europareqion wurde unterfertigt:

Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino Euregio Tirolo -

Alto Adige - Trentino

GEMEINSAME ERKLÄRUNG

anlässlich der Arbeitssitzung der Regierungen von Tirol, Südtirol und Trentino

Innsbruck, 15. Oktober 2009

DICHIARAZIONE CONGIUNTA

in occasione della seduta di lavoro delle giunte del Tirolo, dell'Alto Adige e del Trentino

Innsbruck, il 15 ottobre 2009


PRÄAMBEL

Die drei Länder der Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino sind durch die gemeinsame Zugehörigkeit zum Gebiet Alttirols und durch gemeinsame gesellschaftliche und kulturelle Traditionen geprägt; ähnliche Formen der Selbstverwaltung, darunter auch die Verwaltung des gemeinsamen Erbes, haben den Ursprung in einer langen gemeinsamen Geschichte.

Die autonomen Provinzen Trient und Bozen sowie das Bundesland Tirol wollen gemeinsame Aktionen fördern und entwickeln, um das Zusammenwachsen der Europaregion zu stärken.

Die Möglichkeit, in ihren verschiedenen Zuständigkeitsbereichen gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, kann eine Konsolidierung der traditionellen Selbständigkeitsbestrebungen der Länder in einem größeren und damit repräsentativeren regionalen Rahmen ermöglichen, der eine stärkere Vertretung der Interessen und Rechte der Menschen gegenüber den Nationalstaaten und der Europäischen Union gestattet.

Der Zusammenhalt der Länder ist ein wesentliches Element, um die Ziele gesellschaftliche Solidarität und wirtschaftliches Wachstum für die Bevölkerungen zu erreichen und um eine koordinierte Politik umzusetzen, die darauf abzielt, durch die Einbeziehung der regionalen und lokalen Behörden sowie der diversen Akteure aus Gesellschaft und Wirtschaft eine nachhaltige Entwicklung und die Vergrößerung von Exzellenzbereichen zu fördern.

Eine gemeinsame Politik zu verfolgen ist eine strategische Voraussetzung, um die Europaregion mit Bedeutung zu erfüllen, damit sie kein abstraktes Gebilde ist, das von den Menschen nicht wahrgenommen wird, sondern einen Mehrwert für das Wachstumspotenzial der Länder darstellt.

Zu diesem Zweck ist es ausschlaggebend, in wichtigen Sektoren gemeinsam zu planen und Projekte umzusetzen, um das Bewusstsein für die Zugehörigkeit zur Europaregion zu stärken und neue Chancen für die BewohnerInnen zu eröffnen.

Die von den drei Landeshauptleuten bei ihrer gemeinsamen Sitzung am 26. Januar 2001 in San Michele all'Adige verabschiedete Alpendeklaration, die bereits die zu verfolgenden Zielsetzungen in den wichtigsten Bereichen festlegt, verlangt nach einer konkreten Umsetzung, auch durch spezifische Aktionen, koordinierte Austauschverfahren und permanentes Monitoring, unter Berücksichtigung des neuen institutionellen Rahmens, der gerade in der europäischen und in der nationalen Rechtsordnung entstanden ist.

Das Europäische Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften, Madrider Konvention, war ein erster Schritt auf dem Weg zur staatsrechtlichen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften. Zur Durchführung dieser Konvention wurde insbesondere am 27. Januar 1993 in Wien das Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften unterzeichnet, das die Übereinstimmung der Aktivitäten der Zusammenarbeit mit der Verfassungsordnung der beiden Staaten regelt.

Die Möglichkeiten, die die Madrider Konvention bietet, konnten bislang aber noch nicht voll ausgeschöpft werden, da Italien die Zusatzprotokolle von 1995 und 1998 noch nicht ratifiziert hat, die es den drei Ländern unter anderem ermöglicht hätten, Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu unterzeichnen und dabei auch die Schaffung spezieller Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit vorzusehen.


In diesem Zusammenhang erkannte das durch den Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 weiterentwickelte Gemeinschaftsrecht die Notwendigkeit an, grenzüberschreitenden Regionen besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, indem unter den Zielen der EU auch der territoriale Zusammenhalt genannt wurde. Dies schuf die Grundlagen für neue Rechtsinstrumente, die eine Aufwertung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und die Entwicklung der territorialen Kohäsion und ständigen Zusammenarbeit auf Europaregionsebene mit sich bringen. In diesem Sinne wurde auch mit der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 die Möglichkeit eingeführt, einen Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) als Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit zu gründen. Eine solche Einrichtung könnte zu einem wichtigen operativen Instrument werden, um den zwischen den autonomen Provinzen Trient und Bozen und dem Bundesland Tirol bereits laufenden Kohäsionsprozess zu unterstützen und zu konkretisieren.

Es ist angebracht, die am besten geeigneten operativen Vorgehensweisen auszuwählen, um Formen permanenter Zusammenarbeit zu ermöglichen, mit deren Hilfe auch die Prioritäten für die gemeinsamen Aktionen in einigen Maßnahmenbereichen festgelegt und eine konstante Evaluierung des Umsetzungsstandes der Initiativen erreicht werden kann.

Zu diesem Zweck müssen gemeinsame organisatorische und operative Instrumente festgelegt werden, die geeignet sind, konkrete Aktionen zum Erreichen der Ziele der Europaregion zu setzen.

In diesem Rahmen soll die Zusammenarbeit in der Europaregion gestärkt und die Entwicklung eines effektiven Netzwerkes zwischen den autonomen Provinzen Trient und Bozen und dem Bundesland Tirol gefördert werden.

Weiters müssen gemeinsame Aktivitäten gesetzt werden, um auf europäischer und nationaler Ebene die im Rahmen der Europaregion festgestellten Prioritäten zu fördern. Insbesondere soll auf ihre Aufnahme in die politischen und operativen Grundsatzdokumente der europäischen Zusammenarbeit sowie auf die gemeinsame Planung und Präsentation von Maßnahmen mit möglicher Kofinanzierung durch die EU hingewirkt werden.

Gleichzeitig könnten die autonomen Provinzen Trient und Bozen und das Bundesland Tirol eigene Verfahren festlegen, um in den verschiedenen grenzüberschreitenden Organisationen wie Arge Alp und Alpenkonvention vereint aufzutreten, um die eigenen Projekte kraftvoll voran treiben und die Europaregion gegenüber den europäischen Regionen und Staaten sichtbar und wahrnehmbar machen zu können.

I. BILDUNG

Bildung ist ein lebensbegleitender Entwicklungsprozess des Menschen, bei dem er seine geistigen, kulturellen und lebenspraktischen Fähigkeiten und seine persönlichen und sozialen Kompetenzen erweitert. Bildung ist unabdingbar für die gesellschaftliche Entwicklung, und hier insbesondere zur Etablierung gemeinsamer Werte, die den sozialen Zusammenhalt untermauern. Maßnahmen im Bereich Bildung sind die Grundlage einer immer stärkeren Vernetzung der Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino. Aus diesem Grund wird die bestehende Kooperation im Bereich Bildung weiter vertieft und der Austausch und Dialog zwischen den Schulen, einschließlich der bilingualen, der ladinischen, der land-, forst-und hauswirtschaftlichen Schulen sowie der Hotelfachschulen, den Schulbehörden, den Lehrerausbildungs- und Lehrerfortbildungseinrichtungen, den Schülerinnen und Schülern sowie den Pädagoginnen und Pädagogen gefördert. Dieses Ziel soll insbesondere durch folgende drei Maßnahmen erreicht werden:


1. Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich Schule

Die Länder der Europaregion erarbeiten über ihre Schulbehörden und Lehrerausbildungsund Lehrerfortbildungseinrichtungen ein Konzept zur länderübergreifenden bildungspolitischen Kooperation. Es sollen gemeinsame Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer geprüft werden. Zur Erreichung dieses Zieles wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertretern der genannten Bildungseinrichtungen zusammensetzt.

2. Förderung grenzüberschreitender Schülerkontakte in der Europaregion

Der grenzüberschreitende Schülerkontakt soll über den Ausbau von Schulpartnerschaften zwischen Schulen der Europaregion gefördert werden. Schulpartnerschaften sind die Basis für ein besseres Kennenlernen und Verstehen und leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Schulqualität. Grundlage von Schulpartnerschaften ist der regelmäßige Besuch der Partnerschule durch einzelne Klassen. Ziel ist - neben dem Erlernen und Vertiefen der italienischen und deutschen Sprache - das Erleben von Kultur, der Besonderheiten des Alpengebietes und des täglichen Lebens in der Europaregion. Die bereits bestehende Zusammenarbeit mit den ladinischen Schulen im Fassatal (TN) soll künftig alle Schulen der ladinischen Täler miteinbeziehen, Initiativen zum besseren Kennenlernen der ladinischen Sprachgruppe sollen auch auf Schülergruppen aus dem Trentino und Tirol ausgedehnt werden.

3. Ausbau des Sprachunterrichts

Eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und den Ausbau der Beziehungen innerhalb der Europaregion ist die Beherrschung der deutschen bzw. italienischen Sprache. Ziel ist die Förderung des Unterrichtes der italienischen und deutschen Sprache an den Schulen innerhalb der Europaregion.

Angestrebt wird zudem, an Einrichtungen, die von der Bevölkerung aller drei Länder regelmäßig frequentiert werden (z.B. Museen, Krankenhäuser,... ), Informationen sowohl in italienischer als auch deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.

In diesem Sinne werden die oben angeführten Punkte von den Landesregierungen von Tirol, Südtirol und Trentino beschlossen.

II. KULTUR

Die zunehmende Bedeutung der Regionen innerhalb der Europäischen Union erfordert eine immer stärkere Vernetzung der Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino. Kulturelle Aspekte spielen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine wesentliche Rolle. Das Wissen um gemeinsame kulturelle Wurzeln, aber auch das Verständnis für kulturelle Unterschiede sind unerlässlich. Aus diesem Grund wird die bestehende Kooperation im Bereich Kultur und Kunst weiter vertieft und der Dialog der Künstler gefördert. Dieses Ziel soll insbesondere durch folgende drei Maßnahmen erreicht werden:

1. Landesausstellung der Europaregion

Die gemeinsamen Landesausstellungen haben sich als gute Plattformen einer themen- und projektbezogenen Kooperation der Museen der drei Länder erwiesen. Mit Ende der Ausstellung Labyrinth::Freiheit im Jahr 2009 läuft die Vereinbarung über die wechselseitige Ausrichtung der Landesausstellung mit gegenseitiger finanzieller Beteiligung aus. Tirol, Südtirol und Trentino wollen an der Tradition der gemeinsamen Landesausstellungen zu einem aktuellen Thema festhalten und die Vereinbarung in modifizierter Form erneuern. Es wird deshalb eine Arbeitsgruppe


eingesetzt mit dem Ziel, ein neues Konzept für eine gemeinsame Landesausstellung zu entwickeln. Moderne Kommunikations- und Interaktionstechnologien sollten verstärkt eingesetzt werden, gute didaktische Aufarbeitung verstärkt die Jugend ansprechen.

2.  Stärkung    der    Museumskooperationen    sowie    gemeinsamer    digitaler Kulturkalender

der Europaregion

Zusätzlich wird eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Museen in Tirol, Südtirol und dem Trentino angestrebt. Die Durchführung gemeinsamer Projekte soll das kulturelle Leben in den drei Ländern bereichern sowie einen Anreiz für die Bevölkerung schaffen, die Länder und deren Kulturstätten und Ausstellungen kennen zu lernen. Damit sollen die Kenntnisse der kulturellen Eigenheiten verstärkt und ein Bewusstsein für das reiche kulturelle Erbe sowie das vielfältige zeitgenössische Kulturgeschehen der Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino geschaffen werden. Weiters ist geplant, sämtliche Kulturveranstaltungen der Europaregion in einen gemeinsamen, zweisprachigen digitalen Kulturkalender einzutragen, sodass sich die Besucher und die Bevölkerung der Europaregion im Internet umfassend über das aktuelle kulturelle Angebot informieren können.

3.  Einrichtung eines grenzüberschreitenden Kulturpreises

Der Preis dient der Förderung junger KünstlerInnen aus der Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino sowie der Würdigung der zeitgenössischen bildenden Kunst. Er wird abwechselnd von den drei Ländern vergeben.

Die oben angeführten Punkte werden von den Landesregierungen von Tirol, Südtirol und Trentino beschlossen.

III. ENERGIE

Das grundlegende Ziel der Energiepolitik ist es, eine sichere, preisgünstige und nachhaltige Versorgung zu gewährleisten. Das erfordert, sowohl die Verfügbarkeit verschiedenster Energieträger als auch die erforderliche Infrastruktur für die Übertragung (Ferntransport) und die Verteilung - insbesondere für die leitungsgebundenen Energieträger Strom und Gas - sicherzustellen.

Die umfassende und leistungsfähige Versorgung mit Energie bildet eine wesentliche Grundlage unseres Wirtschafts- und Lebensstandards. Dass der weiter steigende Energieverbrauch auch seine Grenzen hat, wurde vielen erst durch Blackouts, Importschwierigkeiten und politische Drohgebärden bewusst.

Gerade bei den leitungsgebundenen Energieträgern Strom und Erdgas bringt die verstärkte Vernetzung im Europäischen Verbund eine Erhöhung der Verfügbarkeit durch gegenseitige Abstützung der Systeme und schafft zusätzlich die Möglichkeit, die heimische Ressource Wasserkraft in optimaler Weise zu nutzen. Eine verstärkte Zusammenarbeit der drei Landesenergieversorger TIWAG, SEL AG und Dolomiti Energia AG leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieser Zielsetzung.

Bis Anfang der 60er-Jahre des letzten Jahrhunderts waren die Landesteile Tirol und Südtirol über eine Transitleitung über den Brenner miteinander verbunden. Im Zusammenhang mit den in dieser Zeit in Südtirol stattgefundenen Attentaten wurde diese Leitungsverbindung am Brenner durch die Republik Italien unterbrochen. In der Folge dienten die Leitungsstränge südlich und nördlich des Brenners nur mehr der örtlichen Stromversorgung, eine grenzüberschreitende Stromleitungsverbindung zwischen   den   Landesteilen   besteht   seit   diesem   Zeitpunkt   nicht   mehr.   Die


Reaktivierung wäre aufgrund der weitestgehend noch bestehenden Infrastruktur technisch einfach zu realisieren und sehr wirtschaftlich.

Durch neue Umwelttechnologien werden interessante Wachstumsmärkte erschlossen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaftsstandorte gefördert. Elektromobilität wird derzeit als eines der vielversprechendsten Fahrzeugkonzepte der Zukunft betrachtet. Die internationalen Anstrengungen lassen in den nächsten Jahren ein sehr starkes Wachstum erwarten. Strom gilt dabei als der Treibstoff der Zukunft, daher ist die Besetzung des Geschäftsfeldes Elektromobilität" für Energieversorgungsunternehmen eine große Chance für Wachstum, Imagestärkung und Kundenbindung.

Die Landesregierungen von Tirol, Südtirol und Trentino beschließen daher aufbauend auf dem gemeinsamen Bekenntnis einer verstärkten energiewirtschaftlichen Zusammenarbeit:

×     die zügige Integration der Strom- und Gasnetze nördlich und südlich des Brenners; durch konsequente Wiedererrichtung der Stromleitungsverbindung über den Brenner; das Projekt Brennerleitung Gas Interconnecttirol“ weiter zu verfolgen, indem die Infrastrukturdimensionen für eine optimale Verbindung mit dem südlich des Brenners gelegenen Metan-Netz geschaffen wird;

die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts Elektromobilität“ mit dem Ziel einer koordinierten Umsetzung, auch in Zusammenarbeit mit den Energieunternehmen in den jeweiligen Ländern.

IV. VERKEHR

1. Grüner Brenner Korridor

Die Europaregion und der Brenner Korridor befinden sich in der ökologisch sensiblen Region der Alpen. Diese Region ist durch die zunehmende Beanspruchung durch den Menschen in ihrem Bestand gefährdet. Um die Natur und die Menschen vor irreparablen Schäden zu schützen, müssen die wirtschaftlichen Interessen mit den ökologischen Erfordernissen in Einklang gebracht werden. Neben den Herausforderungen, die sich aus der Ökologie ergeben, ist es Ziel der Landesregierungen, der Europaregion eine nachhaltige und zukunftsweisende strategische Ausrichtung zum Wohle des Lebens- und Wirtschaftsraumes entlang der Länder, Bezirke und Gemeinden des Brennerkorridors zu geben. Daher bekennen sich die Mitglieder der Landesregierungen von Tirol, Südtirol und dem Trentino im Sinne künftiger Generationen dazu, die Entwicklung eines energieautarken, emissionsarmen und zukunftssicheren Wirtschaftsstandortes zu fördern.

Dieses Bekenntnis umfasst insbesondere folgende Verkehrs-, umweit- und energiepolitische Maßnahmen:

×     aufeinander abgestimmte verkehrslenkende Maßnahmen, wie z.B. zeitliche Beschränkungen für LKW-Verkehr (Nachtfahrverbot)

×    länderübergreifendes Umwelt- und Gesundheitsmonitoring als Basis für abgestimmte verkehrslenkende Maßnahmen

×     Erhöhung des Anteils schadstoffarmer Lastkraftwagen

×    Forcierung des unbegleiteten Kombiverkehrs und der hiezu notwendigen Infrastruktur

×     Förderung von bahnaffinen Transporten, schrittweises Verbot von Langstreckentransporten bahnaffiner Güter auf der Straße


×     Unterstützung des Projekts Alpentransit-Börse“

×     Harmonisierung der Straßenbenützungsgebühren auf hohem Niveau

 

×    entlang     des     Brennerkorridors     soll     die     Verfügbarkeit     alternativer Antriebsenergien   (Biotreibstoffe,   Stromtankstellen,   Wasserstofftankstellen, Erdgastankstellen etc.) gefördert werden, erste europäische Wasserstoffmeile entlang des Brennerkorridors

×    Förderung nachhaltiger Bauweise, welche Ressourcen schont, Emissionen reduziert und Energie einspart (Beispiel Klima-Haus)

×    langfristig stärkere Förderung alternativer Energiequellen wie der Photovoltaik, der solarthermischen Nutzung und der Geothermie

×    Erarbeitung  eines  gemeinsamen   Projektes  zur Windenergienutzung   am Brenner

×    Verstärkung der elektrizitätswirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Nord- und    Südtirol,    damit    Synergiepotenziale    genutzt    werden    und    die Versorgungssicherheit erhöht wird

×    Verstärkung  der Technologie-Kooperation  in  den  Bereichen  erneuerbare Energien   und   Energieeffizienz   (Wasserkraft,   Biomasse,   Biogas,   alpine Windkraft,   Solarenergie,   Wärmepumpen,   Passivhaus,   Althaussanierung, Energiecontracting, Knüpfung von Netzwerken zum Technologietransfer etc.)

2. Länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrssicherheit

Unfälle im Straßenverkehr stellen einen großen sozialen und finanziellen Verlust für die Gesellschaft dar. In den letzten 25 Jahren wurden in vielen Ländern mit Erfolg Programme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit entwickelt.

Verkehrssicherheit als komplexer Managementprozess muss nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant, umgesetzt und bewertet werden. Erfolgreiche Programme zeichnen sich durch Langfristigkeit und klar ausgearbeitete Methodik sowie einen detaillierten Maßnahmenkatalog mit Evaluierungsplan aus.

Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit während der gesamten Programmlaufzeit stellt eine möglichst breite Übereinstimmung der Bevölkerung sowie der EntscheidungsträgerInnen und PraktikerInnen auf allen Ebenen sicher.

Da in der Europaregion bereits von den einzelnen Ländern Verkehrsicherheitsprogramme ins Leben gerufen wurden, ist vor allem aufgrund der grenzüberschreitenden Verkehrsverbindung die Zusammenarbeit in diesem Bereich ein nächster, sinnvoller Schritt.

Dazu sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

×     Gemeinsame grenzüberschreitende, mehrsprachige Informationskampagnen entlang der Hauptverkehrsachsen

×    Verstärkte Sicherheitsmaßnahmen für Motorradfahrer an den vielbefahrenen Motorradausflugsstrecken

×    Grenzüberschreitende mehrsprachige bewusstseinsbildende Maßnahmen in Hinsicht auf die Gefahren im Straßenverkehr bei Kindern und Jugendlichen

×    Grenzüberschreitende,      aufeinander     abgestimmte     und      koordinierte Schwerpunktkontrollen während der Reisezeit

×    Enge Vernetzung und intensive Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung der Verkehrsbehörden/-polizei untereinander bei verschiedenen Anlassfällen wie z.B.  nach  Unfällen,  bei  Elementarereignissen  oder bei


verschiedenen    Sonderfahrverboten    mit    weitreichenden    verkehrlichen Auswirkungen auch im jeweiligen Nachbarstaat

V. UMWELT

Die Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino ist geprägt durch einen gemeinsamen Natur-und Lebensraum, dessen Erhaltung und Schutz in den unterschiedlichsten Bereichen im gemeinsamen Interesse liegt. Zu diesem Zwecke beschließen die drei Regierungen die Stärkung der Zusammenarbeit in den folgenden Gebieten:

1.  Gemeinsamer Klimagipfel der Europaregion

Ziel des Projektes ist die Organisation und Durchführung gemeinsamer Klimakonferenzen, um im Bereich des Klimaschutzes und der Klimavorsorge den Informationsaustausch zu intensivieren, Maßnahmen abzustimmen und die Zusammenarbeit zu verbessern.

Es sollen sowohl der aktuelle Stand der Klimaforschung und aktualisierte Szenarien zur Klimaentwicklung in den betroffenen Regionen als auch good practices und good strategies im Bereich der Klimavorsorge und Adaptionsmaßnahmen in den jeweiligen Regionen vorgestellt werden. Thematische Schwerpunkte mit ihren Wechselwirkungen zum ablaufenden Klimawandel sind Energie, Wasser, Verkehr, Raumordnung und Gefahrenzonenplanung, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Bauen, Gesundheit, Biodiversität sowie Bildung und Kultur.

Grundsätzlich ist es möglich, in einer Konferenz jeweils mehrere Themen aufzugreifen oder aber eine Konferenz einem thematischen Schwerpunkt zu widmen. Die Konferenz findet in zweijährigem Rhythmus abwechselnd in einer der beteiligten Regionen statt, Konferenzsprachen sind Deutsch und Italienisch.

Die zuständigen Landesstellen und die entsprechenden Forschungseinrichtungen in den drei Ländern erarbeiten einen gemeinsamen Report über Fortschritte im Klimaschutz und stellen diesen ebenfalls auf der Konferenz vor. Im Bericht werden die zwischen den Konferenzen neu gesetzten Maßnahmen bewertet.

Zur Vorbereitung der ersten Konferenz ist ein gemeinsames Programm von Vorsorge- und Adaptionsmaßnahmen auszuarbeiten, die in den Regionen umzusetzen sind. Dieses Maßnahmenpaket ist alle zwei Jahre auf der Grundlage des Klimagipfels zu ajournieren.

Ebenfalls wird in der Klimakonferenz ein Climate-Award“ für die beste Initiative und die klimafreundlichste Gemeinde vergeben.

2.  Koordiniertes Vorgehen im Bereich Braunbärenmanagement

Infolge des Braunbär-Wiederansiedlungsprojektes in der Provinz Trient wurden seit dem Jahre 2005 regelmäßig auch Braunbären auf Süd- und Nordtiroler Landesgebiet wahrgenommen. Es ist davon auszugehen, dass grenzüberschreitende Bärenbesuche und die damit verbundene öffentliche Aufmerksamkeit bzw. potenzielle Konflikte auch in Zukunft zunehmen werden.

Es ist also ein koordiniertes Konfliktmanagement bei Wildtieren, und insbesondere beim Braunbären, zu gewährleisten. In den letzten Jahren wurde die Zusammenarbeit zwischen den Jagdbehörden der drei Länder bedeutend verstärkt, es erscheint daher angebracht, mit einer Vereinbarung die Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern zu formalisieren.

Tirol, Südtirol und Trentino vereinbaren ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen bei den Themen, die sich aus der Anwesenheit von Braunbären ergeben.


Innerhalb der jeweiligen Landesverwaltungen werden folgende Behörden als Ansprechstellen für die Bären-Thematik festgehalten:

×     Für die Autonome Provinz Bozen: Amt für Jagd und Fischerei

×     Für die Autonome Provinz Trient: Servizio Foreste e Fauna - Ufficio

Faunistico

×     Für das Land Tirol: Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei

Die Vereinbarung verpflichtet die obgenannten Referenz-Behörden im Bereich des Bärenmanagements:

×     Zu einer unmittelbaren Benachrichtigung von Bärenwanderungen in Richtung der jeweiligen Landesgrenzen;

×     Zur Abgabe der gesammelten organischen Proben bei dem gemeinsam festgelegten   Genetik-Labor   der   ISPRA   bei   Bologna,    um   über   eine gemeinsame genetische Datenbank verfügen zu können;

×     Im Rahmen der jeweiligen organisatorischen Kapazitäten zur gegenseitigen Hilfe bzw. Unterstützung beim Management von Problembären und bei der Ausbildung von Einsatzgruppen für Notsituationen;

×     Zum Austausch von Informationen und Unterlagen für das Monitoring, die Schadensverhütung und -Vergütung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit;

×    Zu periodischen Treffen, zumindest einmal jährlich, zwecks gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausches;

×    Zur Einbindung der angrenzenden Staaten, Länder und Regionen in diese Zusammenarbeit.

3. Geologischer Ereigniskataster

Seit jeher ist der Alpenraum in ständiger geologischer Bewegung, und sind die Bewohner des Alpenraumes davon durch Massenbewegungen wie z.B. Felsstürze und Geländesackungen betroffen. Die maßgeblichen Ereignisse lassen sich über lange Zeit zurückverfolgen, zumal sie den Betroffenen nachdrücklich im Gedächtnis geblieben sind und in den Chroniken erwähnt werden. Die geografische Verortung der Ereignisse, ihr zeitlicher Verlauf und ihre Wiederholungshäufigkeit lassen Rückschlüsse auf die potenzielle Gefährdung bestimmter Räume zu. Ebenso kann allenfalls eine vermehrte Zunahme der Ereigniszahlen in den letzten Jahren sichtbar gemacht werden und damit Zusammenhänge mit Phänomenen wie Klimawandel (abschmelzender Permafrost) und Ausdehnung der Siedlungsräume aufgezeigt werden.

Bei der komplizierten geologischen Struktur des Alpenraumes ist eine flächenhafte Untersuchung des Gefährdungspotenzials nicht machbar, anhand der Kartierung der bekannten Schadensereignisse können die Gefährdungsorte aber maßgeblich eingegrenzt werden und somit tragfähige Aussagen getroffen werden, die reale Auswirkungen auf die Ausweisung von Siedlungsräumen, Tourismusbereichen und den Bau von Verkehrswegen haben können.

Die Gefahrenlagen in den drei Ländern der Europaregion sind ähnlich, die Arbeiten zur Erhebung und dann zur Fortführung des "Geologischen Ereigniskatasters“ können wirkungsvoll und kostensparend gebündelt werden. Eine vertiefende Zusammenarbeit in diesem Sinne wird als sinnvoll erachtet.


VI.  GESUNDHEIT

Gesundheitsförderung und Prävention können zur Vermeidung von Krankheitsrisiken einen enormen Beitrag leisten. Die entscheidend verbesserten materiellen Lebensbedingungen und der medizinische Fortschritt haben zu einer deutlich angestiegenen Lebenserwartung beigetragen.

Aufgrund der höheren Lebenserwartung muss es Ziel sein, dass die Bevölkerung so lange wie möglich bei guter Gesundheit bleibt. Um allen Bevölkerungsgruppen weiterhin den freien und gleichen Zugang zu medizinischem Fortschritt zu gewährleisten, ist eine Effizienzsteigerung bei gleichzeitiger Kostenreduktion im Gesundheitswesen notwendig.

Daher bekennt sich die Europaregion zu folgenden gemeinsamen Maßnahmen im Bereich des Gesundheitswesens sowie der Prävention:

×     Prävention im Gesundheitswesen: Ausgehend von einer Situationsanalyse sollen     Präventionskampagnen     abgestimmt     und     länderübergreifend durchgeführt werden.

×    Ausbildung im Gesundheitswesen: Gemeinsame Maßnahmen im Bereich der Facharztausbildung und gemeinsame Vorkehrungen zur Vorbeugung eines künftigen Ärztemangels sollen durchgeführt werden.

×    Qualität im Gesundheitswesen: Tiroler Projekt zur Erhebung und Vermeidung von ärztlichen Fehlern soll auf Südtirol und das Trentino ausgedehnt werden.

×     Strukturelle Maßnahmen im Gesundheitswesen: Möglichkeiten für Synergien der Krankenanstalten und anderer Gesundheitseinrichtungen, u.a. im Bereich gemeinsamer Einkauf sollen geprüft werden.

×     Forschung    im    Gesundheitswesen:    Zusammenarbeit    im    Bereich    der medizinischen Forschung und der Pflegewissenschaften soll forciert werden.

VII.  FORSCHUNG UND INNOVATION

Forschung und Innovation sind wesentliche Bereiche, deren Stärkung sicherstellt, dass sich eine Region weiterentwickelt und sich den entscheidenden Zukunftsfragen stellt. Gerade im Bereich der Forschung zeigt sich zudem der wichtige Konnex zwischen Zukunft und Geschichte. In diesem Sinne beschließen die drei Regierungen, die Kooperation in den folgenden Bereichen voranzutreiben:

1. Forschungsallianz Euregio Tirol“

Die Research Alliance Euregio Tyrol" verfolgt das Ziel, die Bereiche Wissenschaft, Forschung, Technologie und Innovation in den drei benachbarten Ländern Tirol, Südtirol und Trentino durch gemeinsame Initiativen zu stärken und im Bündnis zwischen Körperschaften und Institutionen die Wissenschafts-, Forschungs-, Technologie- und Innovationssysteme weiterzuentwickeln und zu optimieren.

Auf der Basis der geleisteten Vorarbeit für die Umsetzung dieser Forschungsallianz, welche auf technischer Ebene erarbeitet wurde, wollen die drei Landesregierungen eine Grundsatzentscheidung zur Zusammenarbeit im Rahmen einer solchen Forschungsallianz treffen.

Das erarbeitete Konzept sieht konkrete Vorschläge für die Umsetzung eines solchen Kooperationsprojektes vor:

×    Universitäre Ausbildung: Für eine verstärkte Zusammenarbeit der Universitäten in Tirol, Südtirol und Trentino soll eine zeitlich befristete Forschungsstelle (cattedra) für regionale Wirtschaft eingerichtet werden. Diese soll mehrsprachig sein und zwischen den Standorten wechseln, wobei an den jeweiligen    Universitäten    Lehrangebote   zum   Themenbereich    regionale


Wirtschaft gemacht werden. Ebenso soll der Austausch von Wissenschaftern, Studierenden und Lehrenden intensiviert werden.

×     Forschung:    Es   soll   ein   Forschungsfonds   für   die   Finanzierung   von Gemeinschaftsprojekten zu Themen von gemeinsamem Interesse mit einem öffentlichen  kompetitiven  Auswahlverfahren  eingerichtet werden.   Es  gibt bereits Vorschläge für gemeinsame Projekte im Bereich der Wassernutzung, Genomforschung im Bereich der Landwirtschaft und in der Biomedizinischen Forschung.

×    Innovation und Technologie: Die Zusammenarbeit der drei regionalen Standortentwicklungs- und Förderagenturen soll gestärkt werden, um auf der Basis abgestimmter Projekte Dienstleistungen für Betriebe/Unternehmen weiterzuentwickeln und zu qualifizieren. Die Zusammenarbeit im Bereich der Technologie soll intensiviert werden, sowohl was Ausbildungen auch Bereiche der Angewandten Forschung und Entwicklung anlangt. Dabei steht die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und den Wirtschafts- und Industrieunternehmen im Zentrum des Interesses. Für eine nachhaltige Entwicklung der Europaregion ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze insbesondere im Technologiebereich ein wesentliches strategisches Ziel.

2.  Förderung der regionalen Geschichtsforschung

Im Institut für Regionalgeschichte“, das zum Abschluss des Gedenkjahres in Südtirol (diesbezüglich gibt es in Tirol und dem Trentino schon vergleichbare Projekte) eingerichtet wird, sollen auch Fachleute aus Tirol und dem Trentino vorgesehen sein, um eine sinnvoll vernetzte Zusammenarbeit zu ermöglichen, die in Zukunft auch gemeinsame Forschungsprojekte hervorbringen kann.

Aus dem Engagement für eine gemeinsame Sicht der Landesgeschichte für alle Sprachgruppen ist das Projekt für ein gemeinsames Geschichtebuch entstanden. Dieses Unternehmen soll auf alle Länder der Europaregion ausgedehnt werden, um ein besseres Verständnis von Geschichte im europäischen Geist zu erreichen. Initiativen zum besseren Kennenlernen der ladinischen Sprachgruppe, wie z.B. "Viac tla Ladinia“ (Reise in Ladinien), sollen auch auf Schülergruppen aus dem Trentino und Tirol ausgedehnt werden.

3.  Innovation und nachhaltiges Bauwesen

Das zwischen Südtirol und der Provinz Trient abgeschlossene Abkommen für die Gründung eines Metaclusters“ im Bereich der nachhaltigen Bauwirtschaft sieht vor, Standards zur energetischen Klassifizierung von Gebäuden und Datenbanken betreffend Markttrends, Technologien und lokalen Unternehmen zu schaffen.

Die Ausdehnung auf Tirol könnte dazu beitragen:

×     Das Bewusstsein für die Nutzung von Technologien und die Schaffung von Kompetenzzentren, und zwar durch Sensibilisierungsaktionen zugunsten der Wirtschaftstreibenden zu unterstützen;

×    Cluster   zwischen   Unternehmen   entlang   der   Wertschöpfungskette   des Bausektors

      und des nachhaltigen Bauens zu gründen;

×     Die  bestehenden   Institute  (TIS,  Zukunftsstiftung,  Trentino  Sviluppo)  zur Einbeziehung

der Unternehmen für gemeinsame Initiativen zu nutzen;


×     Synergien mit den Zertifizierungsinstituten (Klimahaus, Consorzio trentino per l'edilizia sostenibile“, Umweltressort) zu aktivieren, um die Sichtbarkeit der Kompetenzen im Bereich der Umwelttechnologien zu erhöhen.

Dazu sollen die rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden, um gemeinsame Ausschreibungen im Bereich der nachhaltigen Bauweise und der F&E durch die Unternehmen der drei Regionen vorzusehen.

VIII. WIRTSCHAFT

Die Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino hat eine zentrale wirtschaftliche Stellung im Alpenbogen und bildet vor allem eine wichtige Brückenfunktion zwischen den wirtschaftlich starken Regionen in Süddeutschland und Oberitalien. Charakteristisch ist für die Europaregion die ausgeglichene Wirtschaftsstruktur der Bereiche Sachgütererzeugung, Handel und Tourismus. Zur Sicherung der wirtschaftlichen Stärke der Europaregion gekoppelt mit einer hohen Beschäftigungsquote sind die Rahmenbedingungen für die Unternehmen ständig zu verbessern und die noch nicht ausgenützten Potenziale der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu mobilisieren.

1.  Gemeinsame Bewerbung des Standortes Europaregion

Eine der Säulen des Gedenkjahres 1809 – 2009“ und der Kampagne Geschichte trifft Zukunft“ war die Veranstaltung Tirol und Südtirol grüßen Wien“ am Wiener Rathausplatz vom 12.-14. Juni 2009. Die gemeinsame Standortpräsentation fokussierte sich auf die Bereiche Wirtschaft, Tourismus, Forschung & Bildung. An den beiden Publikumstagen am 13. und 14. Juni besuchten rund 80.000 Menschen die Veranstaltung.

Basierend auf dem Erfolg der Veranstaltung in Wien sollen Überlegungen für Folgeveranstaltungen angestellt werden. Neben Tirol und Südtirol soll auch das Trentino als Partner in die Konzeption eingebunden werden.

Als Zielsetzung wird eine gesamtheitliche und standortübergreifende Darstellung der drei Projektpartner vorgeschlagen, mit den zentralen Säulen Imageaufbau und - pflege, Information über die Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino, schlüssige Verknüpfung von Tradition und Moderne.

In diesem Sinne beschließen die Landesregierungen von Tirol, Südtirol und Trentino, die jeweiligen Landesstellen mit der Erarbeitung eines Vorschlages für eine gemeinsame Bewerbung des Standortes Europaregion zu beauftragen.

2.         Gemeinsame       grenzüberschreitende       Auszeichnung       nachhaltig wirtschaftender Unternehmen

Die aktuelle weltwirtschaftliche Krise und der globale Klimawandel machen verstärkt deutlich, dass eine zukunftsfähige Entwicklung nur unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit möglich ist. Nachhaltigkeit erfordert eine gleichzeitige, gleichberechtigte und abgestimmte Umsetzung von wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Zielen und damit einhergehend die Schonung der Substanz und die Erhaltung der Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen.

Für die Wirtschaft bietet der Nachhaltigkeitsansatz die Chance zur langfristigen Sicherung und Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und ist Anknüpfungspunkt für Forschung, Entwicklung und Innovationen.

Die Landesregierungen aus Tirol, Südtirol und Trentino

×     erblicken  in der Nachhaltigkeit eine wesentliche Voraussetzung für eine zukunftsfähige     Entwicklung     und     wollen     Impulse     zur    verstärkten Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsprinzips setzen


×    beauftragen  die jeweiligen  Landesstellen,  eingehend  die  Möglichkeit zu prüfen,

ein Projekt auszuarbeiten, das die freiwillige Zertifizierung nachhaltig wirtschaftender Unternehmen auf Basis einer gemeinsamen Methode und gemeinsamer Standards vorsieht.

IX.  ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

Die im Jahre 2003 ins Leben gerufene Global Marshall Plan Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, eine Welt in Balance“ zu schaffen: Wirtschaftliche, soziale und Umweltinteressen sollen aufeinander abgestimmt und nachhaltig umgesetzt werden. Dazu dienen weltweit verbindliche sozial- und umweltpolitische Standards, eine wettbewerbsstarke Marktwirtschaft mit sozialer Sicherheit für alle Menschen, die gerechte Verteilung der Ressourcen sowie die Erhaltung der natürlichen Umwelt auch für künftige Generationen.

Die Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino hat sich der Aufgabe gestellt, im Rahmen dieser global angelegten Initiative gemeinsam einen Akzent zu setzen. Mit der Schaffung einer gemeinsamen Partnerregion wird sichergestellt, dass die gemeinsamen Ziele in einem überschaubaren Rahmen effektiv umgesetzt werden können. Symbolisch für die grenzüberschreitende Europaregion wurde auch als Partnerregion ein grenzüberschreitendes Gebiet zwischen Uganda und Tansania (Distrikte Masacka und Rakai in Uganda sowie die Region Kageri in Tansania) gewählt. Tirol, Südtirol und Trentino werden dort gemeinsam aufeinander abgestimmt Projekte der Entwicklungszusammenarbeit realisieren.

In der Partnerregion sollen insbesondere folgende Schwerpunkte gemeinsam verfolgt werden:

×     Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit trotz Auswirkungen des Klimawandels

×     Sicherstellung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser in zumutbarer

Entfernung

×     Ausreichende und leistbare Gesundheitsvorsorge der gesamten Bevölkerung

×     Setzen wirtschaftlicher Impulse, um die extrem niedrigen Einkommen - mit besonderem Augenmerk auf Jugendliche - anzuheben  und Anreize für Kleinunternehmertum zu schaffen

×    Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für sozial benachteiligte Gruppen Begleitend dazu soll durch gezielte Initiativen in der Europaregion das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Entwicklungszusammenarbeit gestärkt werden.

Die Landesregierungen von Tirol, Südtirol und Trentino bekennen sich zu den Zielen des Global Marshall Planes und beschließen die Verwirklichung einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Partnerregion zwischen Uganda und Tansania.

X.  BERGLANDWIRTSCHAFT

Schon seit mehreren Jahren versuchen Vertreter der Berggebiete, auf EU-Ebene für die Belange der Berglandwirtschaft zu sensibilisieren.


Im Zuge mehrerer Treffen von Vertretern der Länder Südtirol, Trentino, Tirol, Bayern und zuletzt auch Aosta, Vorarlberg und Friaul und anlässlich des Forums Berglandwirtschaft in Brüssel am 31. März 2009 wurden Vorschläge für eine Förderung der Berglandwirtschaft nach 2013 ausgearbeitet. Diese Resolution Berglandwirtschaft“ wurde anlässlich der Berglandwirtschaftstagung in Garmisch- Partenkirchen am 9.-10. Juli 2009 der EU-Landwirtschaftskommissarin Fischer Boel überreicht.

Die Resolution enthält eine Reihe von Vorschlägen bzw. Forderungen, von der Fortführung der 1. Säule nach 2013 mit Finanzierung aus EU-Mitteln über die Beibehaltung von Flächenzahlungen mit Verknüpfung zu Mindeststandards hinsichtlich Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz bis zur Neueinführung einer Prämie für Raufutterfresser, mit besonderer Berücksichtigung der Milchkühe.

Die Berglandwirtschaft erbringt neben der Erzeugung hochwertiger Lebensmittel vielfältige Leistungen für die Gesellschaft. Aufgrund der natürlichen Produktionsbedingungen und der Marktferne im Berggebiet ist sie jedoch nicht in der Lage, den sich verschärfenden Wettbewerb durch betriebliches Wachstum und Rationalisierung zu begegnen. Deshalb bedarf es zur Zukunftssicherung der Berglandwirtschaft einer ausreichend hohen Abgeltung der von ihr erbrachten Gemeinwohlleistungen, die den multi-funktionalen Leistungen der Landwirtschaft in diesen Gebieten Rechnung trägt. Die Unterzeichner dieser Resolution wollen mit ihren konkreten Forderungen an die Europäische Union die Voraussetzungen für den Erhalt einer vitalen Berglandwirtschaft auch nach 2013 und in Hinblick auf die zukünftige Programmierung der gemeinsamen Agrarpolitik schaffen. Die drei Regierungen der Europaregion kommen überein, die politischen Ziele dieser Erklärung mit Nachdruck gemeinsam weiter zu verfolgen.

XI. INSTITUTIONELLES

Gemeinsames Büro der Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino

Wenn sich geschichtlich gewachsene Gemeinschaften wie die drei Länder Tirol, Südtirol und Trentino zusammentun und gemeinsam auf den Weg machen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zum europäischen Einigungswerk und sichern ihrer Bevölkerung eine lebenswerte Zukunft im 3. Jahrtausend. Die immer stärkere Europäisierung der Politik sowie die Globalisierung von Wirtschaft und Kommunikation bringen für die Bürgerinnen und Bürger Unübersichtlichkeit und Verunsicherung mit sich. Der regionale Bezug hingegen vermittelt Identität, Geborgenheit und Heimat. In diesem Spannungsfeld steht die Überwindung politischer Grenzen geeint mit der Umsetzung der Idee der Europaregion und der Identifikation der BürgerInnen mit dieser Europaregion. So unterhalten die drei Länder zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen bei der Europäischen Union seit 1995 erfolgreich eine viel beachtete gemeinsame grenzüberschreitende Vertretung in Brüssel. Nach der übereinstimmenden Auffassung der drei Landesregierungen soll der Gedanke der Europaregion auch in der gemeinsamen Arbeit in wichtigen Bereichen wie Daseinsvorsorge, Wirtschafts- und Strukturförderung, Beschäftigungspolitik, Umwelt- und Energiepolitik, Verkehrs- und Berglandwirtschaftspolitik umgesetzt werden. Die Gesamtheit der Kooperationen soll zu einem höheren Grad der Integration der beteiligten drei Länder und deren Bevölkerung beitragen.

Als sichtbares Zeichen dieser starken Vernetzung und als zentrale Drehscheibe zur Bündelung der Kooperationen und gemeinsamen Aktivitäten soll ein gemeinsames Büro der Europaregion in Bozen eingerichtet werden.

Die zentralen Aufgaben des Büros sind:


×     Die Umsetzung und Begleitung der zahlreichen Initiativen im Rahmen der Europaregion und Sicherstellung einer raschen Realisierung. Zu diesem Zweck wird die Zusammenarbeit sowie der Fortschritt in den einzelnen Projekten in regelmäßigen Abständen evaluiert und Bericht an die Landesregierungen erstattet.

×    Die Beratung der Landesregierungen und operative Abwicklung sämtlicher Fragen   im  Zusammenhang   mit  der  Europaregion   sowie  ein   ständiger Informationsaustausch mit dem Brüsseler Büro der Europaregion.

×    Die Funktion einer Drehscheibe innerhalb der Europaregion, um Kontakte auf verschiedensten Ebenen zu fördern und zu intensivieren sowie potenzielle Partner,    die    Initiativen    in    der    Europaregion    verwirklichen    wollen, zusammenzuführen und zu vernetzen.

×    Die Bildung einer Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der Europaregion für alle Interessierten.

Die Struktur des Büros der Europaregion soll bewusst schlank gehalten werden. Das Büro wird beim Amt der Südtiroler Landesregierung angesiedelt und hat seinen Sitz in Bozen. Mitarbeiter aus allen drei Teilen der Europaregion werden im Rahmen des Büros der Europaregion zusammenarbeiten. Auf diese Weise wird auch die bestmögliche Vernetzung der Verwaltungsstrukturen sichergestellt und die Effektivität gestärkt.

Die Einrichtung des Büros für die Europaregion erfolgt unvorgreiflich weiterer Überlegungen zur Vertiefung der institutionellen Zusammenarbeit der beteiligten Regionen innerhalb des Rahmens der Europäischen Union und wird dahingehende Bestrebungen unterstützen und begleiten.

Im Sinne dieser Ausführungen beschließen die Landesregierungen von Tirol, Südtirol und Trentino die Einrichtung eines gemeinsamen Büros der Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino und beauftragen die jeweiligen Behördenleiter in weiterer Folge mit der raschen Umsetzung des Beschlusses noch im laufenden Gedenkjahr.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.  Ist ihnen das eingangs angeführte Abkommen bekannt?

2.             Wie sehen Sie die Einrichtung der Europaregion Tirol“?

3.             Welche rechtlichen Grundlagen hat solch eine Europaregion?

4.             Auf Grund welchen Europäischen Vertrages fußt solch eine Region?

5.             Welche Rechte und Pflichten kann man aus dem Titel ab, bzw herleiten?

6.             Ist eine grenzüberschreitende Europaregion TIROL-Trention“ im Einklang mit der Österreichischen Rechtsordnung?

7.             Ist die unterfertigte gemeinsame Erklärung im Einklang mit der

österreichischen Rechtsordnung


8.            Wenn nein, in welchen Punkten?

9.            Wenn nicht, warum nicht?

10.    Steht eine Europaregion Tirol wie sie durch den 3 Ländertag angesprochen

wird (Trentino, Südtirol Nordtirol mit Osttirol) im Einklang mit dem

Österreichischen Bundesverfassung?

11.    Wenn nicht, warum nicht?

12.    Steht eine Europaregion Tirol wie sie durch den 3 Ländertag angesprochen

wird (Trentino, Südtirol Nordtirol mit Osttirol) im Einklang mit dem

Österreichischen Staatsvertrag?

13.    Wenn nicht, warum nicht?

14.    Steht eine Europaregion Tirol wie sie durch den 3 Ländertag angesprochen

wird (Trentino, Südtirol Nordtirol mit Osttirol) im Einklang mit der Landeshoheit Tirols?

15.    Steht eine Europaregion Tirol wie sie durch den 3 Ländertag angesprochen

wird (Trentino, Südtirol Nordtirol mit Osttirol) im Einklang mit der Bundeshoheit Österreichs

16.    In welcher Form sind diese Abkommen zu werten?

a.   Sind diese bilaterale Verträge?

b.    Oder sind diese private Verträge?

c.   Oder unterliegen die Verträge anderer Natur, wenn ja welcher?