3581/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordnete
Gerhard Huber
Kolleginnen und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Justiz
betreffend „Vertragsbruch der Republik Österreich gegenüber dem Land Tirol"
Lt. Medienberichten hat die Republik Österreich, vertreten durch den damaligen
Bundesminister für Landesverteidigung und jetzigen Landeshauptmann von Tirol Günther
Platter, und dem Land Tirol vertreten durch den damaligen Landeshauptmann von Tirol und
jetzigen Landtagspräsidenten DDr. Herwig van Staa bzgl. Verlegung des Militärspitals
Innsbruck ein Vertrag unterzeichnet.
Dieser Vertrag wurde seitens der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für
Landesverteidigung Norbert Darabos gebrochen, und das Land Tirol, insbesondere das
Bezirkskrankenhaus Schwaz und die Stadtgemeinde Schwaz offensichtlich getäuscht.
Da das neue Militärspital in Schwaz, aus dem Erlös des Verkaufes der Eugenkaserne
finanziert werden sollte, wurden in Folge auch 30.000 qm2 der Eugenkaserne für
Bauvorhaben freigegeben, woraus man schließen kann, dass die Finanzierung des
Militärspitals Schwaz abgesichert ist.
Da also weder die Finanzierung des Militärspitals Schwaz, noch notwendige fehlende
Baugenehmigungen seitens des Landes Tirol, bzw. der Stadtgemeinde Schwaz Gründe für den
plötzlichen Vertragsbruch seitens der Republik Österreichs sein können, stellen sich die
Tirolerinnen und Tiroler, insbesondere aber natürlich die Schwazer Bevölkerung, wie viel ein
Vertrag der Republik Österreich mit dem Land Tirol wert ist.
Desweiters stellt sich die Bevölkerung die Frage, ob es an der Tagesordnung steht, dass die
Republik Österreich Verträge, ohne Rücksicht auf Verluste und Konsequenzen, auflosen
kann.
Die Menschen erwarten sich gerade von der Republik Österreich und den Mitgliedern der
Bundesregierung, dass sie sich, genauso wie jeder andere österreichische Staatsbürger auch,
an abgeschlossene Verträge halten.
Wenn es hier einen juristischen bzw. politischen Freibrief für die Republik Österreich und der
österreichischen Bundesregierung gibt, sehe ich hier zum Schutze der Landesregierungen,
Kommunalvertretern, aber auch für die Österreicherinnen und Österreicher massivsten
Reformbedarf seitens des Bundesministeriums für Justiz.
Daher stellen unterfertige Abgeordnete an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Wurden Sie
von der Vertragsauflösung bzgl. Verlegung des Militärspital Innsbruck
nach
Schwaz informiert?
2. Wenn ja, von wem und wann wurden Sie von der Vertragsauflösung informiert?
3. Wenn ja, wie
beurteilen Sie aus juristischer Sicht bzw. als Bundesministerin für Justiz
die
Vertragsauflösung
zwischen der Republik Österreich und dem Land Tirol?
4. Wenn ja, wurde
die Vertragsauflösung bzgl. Verlegung des Militärspital Innsbruck
nach
Schwaz , von Juristen
überprüft?
5. Wenn ja, wurden diese Juristen von Ihnen persönlich beauftragt?
6. Wenn nein, von wem wurden die Juristen beauftragt?
6.Wenn
ja, wann und welche Juristen wurden mit der Vertragsauflösung zwischen der
Republik Österreich und dem Land Tirol bzgl. Verlegung des
Militärspitals beauftragt?
7.Teilen Sie
meine Überzeugung, dass bei Vertragsauflösungen seitens der Republik
Österreich das Justizministerium informiert werden muss?
8. Wenn ja , warum?
9. Wenn nein, warum nicht?
10.Gab es
bzgl. Der plötzlichen Vertragsauflösung seitens der Republik
Österreich juristische
Schritte seitens des
Landes Tirol?
11. Wenn ja, wann wurden Sie über diese juristischen
Schritte des Landes Tirol persönlich
informiert?
12. Welche
Juristinnen und Juristen wurden mit der Vertragsauflösung des Vertrages
bzgl.
Verlegung des
Militärspitals von der österreichischen Bundesregierung beauftragt?
13.Mit
welcher juristischen Begründung wurde die Vertragsauflösung bzgl.
Verlegung des
Militärspitals
Innsbruck, seitens der Republik Österreich, gerechtfertigt?
14.Gibt es
ein schriftliches Übereinkommen des Landes Tirol mit dem
Justizministerium, in
dem das Land Tirol der Vertragsauflösung zustimmt, und wenn ja zu welchen
Bedingungen?
15.Hat das
Land Tirol in Bezug auf die Vertragsauflösung rechtliche Ansprüche
gegenüber
der Republik
Österreich, und wenn ja welche?
16. Wenn nein, warum nicht?
17.Hat die
Stadtgemeinde Schwaz in Bezug auf die Vertragsauflösung rechtliche
Ansprüche
gegenüber der
Republik Österreich, und wenn ja welche?
18.Wenn nein, warum nicht?
19. Wie
erklären Sie den Österreicherinnen und Österreichern als
Bundesministerin für Justiz,
dass die Republik
Österreich Verträge jederzeit ohne Konsequenzen auflösen kann?
20. Welche
juristische Wertigkeit haben aus der Sichtweise einer Juristin und
Bundesministerin
für Justiz Verträge der Republik Österreich?
21. Wie viele Verträge zwischen der Republik Österreich und den
Landesregierungen wurden
seit 1. Jänner 2006 seitens der Republik Österreich
aufgelöst? Bitte jeweils Aufstellung
jeweils nach Bundesland, Stadt,Gemeinde)
22.Gibt es derzeit Verträge
zwischen der Republik Österreich und den jeweiligen
Landesregierungen, Städten und
Gemeinden, die in unmittelbarer Zukunft seitens der
Republik Österreich aufgelöst werden?
23.Wenn ja, welche und wann und warum? (Bitte Aufstellung jeweils nach Bundesland)
24. Sollten Ihnen zu den Fragen 23, 24, 25, keine Informationen vorliegen, warum nicht?
25. Werden Sie
als Bundesministerin bzw. das Bundesministerium für Justiz über
sämtliche
Verträge zwischen der Republik Österreich und den jeweiligen
Landesregierungen, Städten
und Gemeinden
informiert?
26. Werden Sie
als Bundesministerin bzw. das Bundesministerium für Justiz über
sämtliche
Verträge zwischen der Republik Österreich und den jeweiligen
Landesregierungen, Städten
und Gemeinden
juristisch überprüft?
27. Wenn ja, wie erfolgt diese Überprüfung der Verträge?
28. Wenn nein, warum nicht?
29. Sehen Sie
das Vertrauen der Tiroler insbesondere der Schwazer Bevölkerung in die
österreichische Justiz, aufgrund der Vertragsauflösung bzgl.
Verlegung des Militärspital
Innsbruck nach Schwaz
gefährdert ?
30.Wenn nein, warum nicht?
31.Wenn ja, warum?