3581/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordnete Gerhard Huber
Kolleginnen und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend „Vertragsbruch der Republik Österreich gegenüber dem Land Tirol"

Lt. Medienberichten hat die Republik Österreich, vertreten durch den damaligen

Bundesminister für Landesverteidigung und jetzigen Landeshauptmann von Tirol Günther

Platter, und dem Land Tirol vertreten durch den damaligen Landeshauptmann von Tirol und

jetzigen Landtagspräsidenten DDr. Herwig van Staa bzgl. Verlegung des Militärspitals

Innsbruck ein Vertrag unterzeichnet.

Dieser Vertrag wurde seitens der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für

Landesverteidigung Norbert Darabos gebrochen, und das Land Tirol, insbesondere das

Bezirkskrankenhaus Schwaz und die Stadtgemeinde Schwaz offensichtlich getäuscht.

Da das neue Militärspital in Schwaz, aus dem Erlös des Verkaufes der Eugenkaserne

finanziert werden sollte, wurden in Folge auch 30.000 qm2 der Eugenkaserne für

Bauvorhaben freigegeben, woraus man schließen kann, dass die Finanzierung des

Militärspitals Schwaz abgesichert ist.

Da also weder die Finanzierung des Militärspitals Schwaz, noch notwendige fehlende

Baugenehmigungen seitens des Landes Tirol, bzw. der Stadtgemeinde Schwaz Gründe für den

plötzlichen Vertragsbruch seitens der Republik Österreichs sein können, stellen sich die

Tirolerinnen und Tiroler, insbesondere aber natürlich die Schwazer Bevölkerung, wie viel ein

Vertrag der Republik Österreich mit dem Land Tirol wert ist.

Desweiters stellt sich die Bevölkerung die Frage, ob es an der Tagesordnung steht, dass die

Republik Österreich Verträge, ohne Rücksicht auf Verluste und Konsequenzen, auflosen

kann.

Die Menschen erwarten sich gerade von der Republik Österreich und den Mitgliedern der

Bundesregierung, dass sie sich, genauso wie jeder andere österreichische Staatsbürger auch,

an abgeschlossene Verträge halten.

Wenn es hier einen juristischen bzw. politischen Freibrief für die Republik Österreich und der

österreichischen Bundesregierung gibt, sehe ich hier zum Schutze der Landesregierungen,

Kommunalvertretern, aber auch für die Österreicherinnen und Österreicher massivsten

Reformbedarf seitens des Bundesministeriums für Justiz.

Daher stellen unterfertige Abgeordnete an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

ANFRAGE

1. Wurden Sie von der Vertragsauflösung bzgl. Verlegung des Militärspital Innsbruck nach
Schwaz informiert?


2.  Wenn ja, von wem und wann wurden Sie von der Vertragsauflösung informiert?

3.  Wenn ja, wie beurteilen Sie aus juristischer Sicht bzw. als Bundesministerin für Justiz die
Vertragsauflösung zwischen der Republik Österreich und dem Land Tirol?

4.  Wenn ja, wurde die Vertragsauflösung bzgl. Verlegung des Militärspital Innsbruck nach
Schwaz , von Juristen überprüft?

5.  Wenn ja, wurden diese Juristen von Ihnen persönlich beauftragt?

6.  Wenn nein, von wem wurden die Juristen beauftragt?

6.Wenn ja, wann und welche Juristen wurden mit der Vertragsauflösung zwischen der
Republik Österreich und dem Land Tirol bzgl. Verlegung des Militärspitals beauftragt?

7.Teilen Sie meine Überzeugung, dass bei Vertragsauflösungen seitens der Republik
Österreich das Justizministerium informiert werden muss?

8.  Wenn ja , warum?

9.  Wenn nein, warum nicht?

10.Gab es bzgl. Der plötzlichen Vertragsauflösung seitens der Republik Österreich juristische
Schritte seitens des Landes Tirol?

11. Wenn ja, wann wurden Sie über diese juristischen Schritte des Landes Tirol persönlich
informiert?


12. Welche Juristinnen und Juristen wurden mit der Vertragsauflösung des Vertrages bzgl.
Verlegung des Militärspitals von der österreichischen Bundesregierung beauftragt?

13.Mit welcher juristischen Begründung wurde die Vertragsauflösung bzgl. Verlegung des
Militärspitals Innsbruck, seitens der Republik Österreich, gerechtfertigt?

14.Gibt es ein schriftliches Übereinkommen des Landes Tirol mit dem Justizministerium, in
dem das Land Tirol der Vertragsauflösung zustimmt, und wenn ja zu welchen Bedingungen?

15.Hat das Land Tirol in Bezug auf die Vertragsauflösung rechtliche Ansprüche gegenüber
der Republik Österreich, und wenn ja welche?

16. Wenn nein, warum nicht?

17.Hat die Stadtgemeinde Schwaz in Bezug auf die Vertragsauflösung rechtliche Ansprüche
gegenüber der Republik Österreich, und wenn ja welche?

18.Wenn nein, warum nicht?

19.    Wie erklären Sie den Österreicherinnen und Österreichern als Bundesministerin für Justiz,
dass die Republik Österreich Verträge jederzeit ohne Konsequenzen auflösen kann?

20. Welche juristische Wertigkeit haben aus der Sichtweise einer Juristin und
Bundesministerin für Justiz Verträge der Republik Österreich?

21.  Wie viele Verträge zwischen der Republik Österreich und den Landesregierungen wurden
seit 1. Jänner 2006 seitens der Republik Österreich aufgelöst? Bitte jeweils Aufstellung
jeweils nach Bundesland, Stadt,Gemeinde)


22.Gibt es derzeit Verträge zwischen der Republik Österreich und den jeweiligen
Landesregierungen, Städten und Gemeinden, die in unmittelbarer Zukunft seitens der
Republik Österreich aufgelöst werden?

23.Wenn ja, welche und wann und warum? (Bitte Aufstellung jeweils nach Bundesland)

24.   Sollten Ihnen zu den Fragen 23, 24, 25, keine Informationen vorliegen, warum nicht?

25.   Werden Sie als Bundesministerin bzw. das Bundesministerium für Justiz über sämtliche
Verträge zwischen der Republik Österreich und den jeweiligen Landesregierungen, Städten
und Gemeinden informiert?

26.   Werden Sie als Bundesministerin bzw. das Bundesministerium für Justiz über sämtliche
Verträge zwischen der Republik Österreich und den jeweiligen Landesregierungen, Städten
und Gemeinden juristisch überprüft?

27.   Wenn ja, wie erfolgt diese Überprüfung der Verträge?

28.   Wenn nein, warum nicht?

29.   Sehen Sie das Vertrauen der Tiroler insbesondere der Schwazer Bevölkerung in die
österreichische Justiz, aufgrund der Vertragsauflösung bzgl. Verlegung des Militärspital
Innsbruck nach Schwaz gefährdert ?

30.Wenn nein, warum nicht?

31.Wenn ja, warum?