3583/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gerhard Huber
Kolleginnen und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend „Entlastung der Bevölkerung durch Senkung der Gebühren bei Strafregisterauszügen"
Ohne Zweifel ist das Strafregister ein sinnvolles und dringend notwendiges Register, welches
ausser Diskussion steht.
In meinen Gesprächen mit arbeitssuchenden Menschen muss ich immer wieder erfahren, dass
die Gebühren für den Strafregisterauszug, im Verhältnis zum Gegenwert, sehr hoch sind.
Lt. Berichten der Bevölkerung sind die Gebühren für den Strafregisterauszug regional, je nach
Gemeinde, aber auch bei Abholung bei den jeweiligen Bundespolizeidirektionen sehr
unterschiedlich.
Auf weiteres Unverständnis stößt auch die Tatsache, dass der Strafregisterauszug je nach
Verwendungszweck, bei gleichem Gegenwert, unterschiedlich teuer ist.
So findet sich auf dem digitalen Amtshelfer www.help.gv.at folgende Informationen..
Gebühren:
26,40 Euro Bundesgebühr (13,20 Euro für den Antrag, 13,20 Euro Zeugnisgebühr) plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe bei der Antragstellung Hinweis: In Sonderfällen - wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person ., z. B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde, Firma) dienen soll - entfällt die Zeugnisgebühr von 13,20 Euro und die Bescheinigung kostet somit 15,30 Euro. Gemeinden sind ermächtigt, zusätzlich eine Gemeindeabgabe von ca. 0,36 Euro bis ca. 0,73 Euro einzuheben.
Da seit der Einführung des EKIS, die Bereitstellung des Strafregisterauszuges, kaum mehr mit einem hohen personellen noch mit einem materiellen Aufwand verbunden ist, stehen diese Gebühren zu keinem Verhältnis zum tatsächlichen Gegenwert.
Es ist auch unverständlich, warum die Strafregisterauszüge in ländlichen Regionen auf den Gemeinden abgeholt werden können, und nicht wie man meinen möchte am zuständigen Polizeiposten, welcher direkt ans EKIS angeschlossen ist, und die Bevölkerung somit auch noch zusätzlich Gemeindegebühren zu den hohen Gebühren für den Strafregisterauszug entrichten muss. Zu dieser Problematik kommt auch noch das Faktum, dass einige Gemeinden einen direkten Zugriff auf das Strafregister haben, und andere Gemeinden nicht, und die Bevölkerung dann mit einer Wartezeit von 1 -2 Wochen rechnen müssen.
Als besonders interessant ist die Tatsache, dass lt. Medienberichten, Österreich das einzige Mitgliedsland innerhalb der Europäischen Union ist, wo das nationale Strafregister vom Innenministerium und nicht vom Justizministerium verwaltet wird.
Aufgrund dieser Fakten sehe ich als dringend notwendig an, eine Gebührensenkung beim Strafregister, zur finanziellen Entlastung der Bevölkerung, anzudenken, und das organisatorische Chaos, in Bezug auf Ausstellung des Strafregisterauszuges, im Innenministerium zu beseitigen.
Daher stellen unterfertige Abgeordnete an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende
ANFRAGE
1 .Wieviele Strafregisterauszüge wurden seit 1. Jänner 2007 seitens des Innenministeriums ausgestellt?
2. Ist es richtig das es Strafregisterauszüge für „Sonderfälle" gibt, für welche eine höhere Bundesgebühr zu entrichten ist?
3.Um welche „Sonderfälle" (lt.österr.Amtshelfer www.help.gv.at) handelt es sich hierbei?
4.Wieviele Strafregisterauszüge für „Sonderfälle" wurden österreichweit seit 1. Jänner 2007 ausgestellt? (Bitte Aufstellung, jeweils nach Bundesland)
5. Wieviele Strafregisterauszüge für natürliche und juristische Personen wurden österreichweit seit 1. Jänner 2007 ausgestellt? (Bitte Aufstellung jeweils nach Bundesland)
6. Welche Personalkosten entstehen dem Innenministerium bei der Ausstellung eines Strafregisterauszuges?
7. Welche Materialkosten entstehen dem Innenministerium bei der Ausstellung eines Strafregisterauszuges?
8.Inwieweit ist die Bestellung eines Strafregisterauszuges über e-goverment fortgeschritten? 9.Wieviele Strafregisterauszüge wurden seit 1. Jänner 2007 über e-goverment bestellt?
10.Wieviele Polizeibeamte sind derzeit bei der Polizeidirektion Wien beim Strafregisteramt für die Verwaltung des österreichischen Strafregisters beschäftigt?
1 l.Wie hoch sind die monatlichen Personalkosten für die Polizeibeamten der Polizeidirektion Wien, welche beim Strafregisteramt für die Verwaltung des österreichischen Strafregisters zuständig sind?
12.Gibt es Pläne, um die Verwaltung des Strafregisters direkt in die Verwaltung des Innenministeriums zu verlegen, damit die Polizeibeamten des Strafregisteramtes für andere dringend notwendigere Sicherheitsaufgaben in Wien eingesetzt werden können?
13. Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus?
14.Wenn nein, warum nicht?
15.Wie hoch sind die Einnahmen durch Bundesgebühren für Strafregisterauszüge seit 1 Jänner 2007 ? (Bitte um Aufstellung, jeweils nach Bundesland).
16.Ist es richtig, dass die Gebühren für Strafregisterauszüge innerhalb der österreichischen Bundesdirektionen unterschiedlich hoch sind?
17. Wenn ja, warum?
18. Welche Gemeinden haben österreichweit direkten Zugriff zum Strafregister?
(Bitte Aufstellung jeweils nach Bundesland)
19.Nach welchen Kriterien bekommen Gemeinden Zugriff auf das Strafregister?
20.Warum erfolgt die Ausstellung der Strafregisterauszüge nicht bei den zuständigen regionalen Polizeiposten, um den Österreicherinnen und Österreichern die Gemeindegebühren zu ersparen bzw. den Verwaltungsaufwand innerhalb des Innenministeriums zu reduzieren?
21. Welche Behörden und Ämter haben direkt Zugriff auf das Strafregister?
(Bitte Aufstellung nach Bundesländer und Abteilungen)
22. Wie wird der Missbrauch mit der Möglichkeit auf Zugriff auf das Strafregister kontrolliert?
23 .Können Sie Missbrauch mit der Möglichkeit auf Zugriff auf das Strafregister ausschließen?
24.Inwieweit sind die Strafregisterauszüge des Innenministeriums fälschungssicher?
25.Gibt es Pläne ihres Ministeriums um Strafregisterauszüge fälschungssicher zu machen?
26. Wenn ja, wie sehen selbige aus?
27.Wenn nein, warum nicht?
28.Ist es richtig, dass Strafregisterauszüge für gewisse Organisationen gebührenfrei sind?
29. Wenn ja, warum und um welche Organisationen handelt es sich hiebei?
30.Gibt es Pläne um die Bundesgebühren für Strafregisterauszüge zu senken, und damit die Bevölkerung zu entlasten?
31. Wenn ja, seit wann gibt es diese Pläne und wie sehen selbige aus?
32. Wenn nein, warum nicht?
33.Inwieweit sind die Verhandlungen für ein einheitliches Strafregister in der Europäischen Union fortgeschritten bzw. welche Rolle spielt Österreich dabei?
34. Ist es richtig, dass Österreich das einzige Mitgliedsland innerhalb der EU ist wo das Strafregister vom Innenministerium verwaltet wird?
35. Haben Sie über eine Verlagerung des Strafregisters in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums mit der Justizministerin verhandelt?
3 6. Wenn nein, warum nicht?
37. Wenn ja, inwieweit sind die Verhandlungen mit der Justizministerin gediehen?