3590/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.11.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Stellenausschreibung für den "Superpraktikant“
ÖVP-Bundesparteiobmann Josef Pröll hat im Internet auf der Website http://www.superpraktikant.at/index.aspx?pageid=43558 eine unbezahlte Stelle für einen „Superpraktikant“ ausgeschrieben. Die Stellenausschreibung ist in der männlichen Form verfasst: „Von den 100 Bewerbern, die es in die zweite Runde geschafft haben, kommen die fünf stimmenstärksten Teilnehmer in die große Final-Show am 21. Jänner 2010. Der Tag der Entscheidung: Die fünf Kandidaten müssen schwierige (und auch lustige) Aufgaben meistern,…“ Das widerspricht dem Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung nach § 9 des Gleichbehandlungs-gesetzes, das auch den Zugang zu praktischer Berufserfahrung umfasst. Denn die Formulierung von Stellenausschreibungen beeinflusst das Bewerbungsverhalten und die tatsächliche Stellenbesetzung. Auch wenn sich Frauen auf eine männerspezifisch ausgeschriebene Stelle bewerben, bleibt es ein Verstoß gegen das Gesetz.
Die Werbespots für den „Superpraktikanten“ vermitteln geschlechtsspezifische Stereotype. Im ersten Werbespot sitzt ein Mann im Hörsaal einer Universität in der ersten Reihe, die Frauen in der zweiten Reihe. Im zweiten Werbespot steht eine Frau am Kaffeeautomat. Im Rahmen des Fahrplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010) ist die Beseitigung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und am Arbeitsmarkt ein Schwerpunkt. Die Europäische Kommission hat dazu ein Projekt gestartet, das auch eine diesbezügliche Sensibilisierung von Unternehmen in Österreich zum Ziel hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: